Junger Frau droht Pfändung wegen Fernsehgebühren der Eltern
Sippenhaft und Zwangssteuern, auch für Dinge, die man gar nicht nutzt, sind nicht gerade Kennzeichen für einen freiheitlichen Staat. Und doch wird die Schweiz immer wieder so gesehen und als Vorbild betrachtet, wenn es um Eingriffe in die Privatsphäre und staatliche Lenkung geht, die es dort aufgrund wehrhafter Bürger angeblich nicht gibt. Kann man sich vorstellen, dass die Schweizer per Volksabstimmung gar freiwillig für die Verschärfung der Covid-Gesetze während der angeblichen Pandemie stimmten? Eigentlich nicht, aber sie haben es getan. Da verwundert auch nicht, dass der Staat bei nicht gezahlten Fernseh- und Rundfunkgebühren, noch schärfer durchgreift als die „Bundesrepublik“ und sogar die Kinder von Schuldnern in Haftung nimmt.
Gemäss Gesetz muss jeder Schweizer Privathaushalt jährlich 335 Franken Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Weil die Eltern das nicht getan haben, bekam die Tochter des Hauses „eine Betreibungsandrohung der Serafe über 1030 Franken.“ Zwei Jahre und zahlreiche Mahngebühren solle sie für den Elternhaushalt nachzahlen. Das klingt ungerecht, sei aber rechtens, so das Boulevardmagazin. Zuvor hatte die Tochter über 2000 Franken für einen Wechsel der Krankenkasse zahlen müssen, die Eltern, bei denen sie bis dahin noch mitversichert war, hatten aufgrund ihrer Schulden die Rechnungen nicht beglichen. Es könnte sogar noch schlimmer kommen, denn die junge Frau sei erst kürzlich zuhause ausgezogen, die Serafe könnte deshalb noch mehr als nur die zwei Jahre Gebühren von ihr einfordern, die eigentlich die Eltern hätten zahlen müssen. Das soll also eine vorbildliche Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat sein?
Hier noch ein Beispiel für alle Auswanderungswilligen, die wegen „mehr Demokratie“ in die Schweiz flüchten: Frauenstimmrecht – wer hätte das gedacht?
Während die Türkei schon in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts das Wahlrecht für Frauen einführte, mussten sich die Eidgenossinnen noch 60 Jahre gedulden. Dort bekamen die Frauen 1971 formal das Wahlrecht zugestanden, aber nicht alle Kantone setzten das gleich um.
Am 27. November 1990 urteilte das Bundesgericht zugunsten von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden und erklärte das Fehlen des Frauenstimmrechts in der Kantonsverfassung für verfassungswidrig. Trotz eines gegenteiligen Mehrheitsbeschlusses der männlichen Landsgemeindeteilnehmer vom 29. April 1990 führte Appenzell Innerrhoden somit als letzter Schweizer Kanton das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene ein.
Blick
Sippenhaft und Zwangssteuern, auch für Dinge, die man gar nicht nutzt, sind nicht gerade Kennzeichen für einen freiheitlichen Staat. Und doch wird die Schweiz immer wieder so gesehen und als Vorbild betrachtet, wenn es um Eingriffe in die Privatsphäre und staatliche Lenkung geht, die es dort aufgrund wehrhafter Bürger angeblich nicht gibt. Kann man sich vorstellen, dass die Schweizer per Volksabstimmung gar freiwillig für die Verschärfung der Covid-Gesetze während der angeblichen Pandemie stimmten? Eigentlich nicht, aber sie haben es getan. Da verwundert auch nicht, dass der Staat bei nicht gezahlten Fernseh- und Rundfunkgebühren, noch schärfer durchgreift als die „Bundesrepublik“ und sogar die Kinder von Schuldnern in Haftung nimmt.
Gemäss Gesetz muss jeder Schweizer Privathaushalt jährlich 335 Franken Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Weil die Eltern das nicht getan haben, bekam die Tochter des Hauses „eine Betreibungsandrohung der Serafe über 1030 Franken.“ Zwei Jahre und zahlreiche Mahngebühren solle sie für den Elternhaushalt nachzahlen. Das klingt ungerecht, sei aber rechtens, so das Boulevardmagazin. Zuvor hatte die Tochter über 2000 Franken für einen Wechsel der Krankenkasse zahlen müssen, die Eltern, bei denen sie bis dahin noch mitversichert war, hatten aufgrund ihrer Schulden die Rechnungen nicht beglichen. Es könnte sogar noch schlimmer kommen, denn die junge Frau sei erst kürzlich zuhause ausgezogen, die Serafe könnte deshalb noch mehr als nur die zwei Jahre Gebühren von ihr einfordern, die eigentlich die Eltern hätten zahlen müssen. Das soll also eine vorbildliche Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat sein?
Hier noch ein Beispiel für alle Auswanderungswilligen, die wegen „mehr Demokratie“ in die Schweiz flüchten: Frauenstimmrecht – wer hätte das gedacht?
Während die Türkei schon in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts das Wahlrecht für Frauen einführte, mussten sich die Eidgenossinnen noch 60 Jahre gedulden. Dort bekamen die Frauen 1971 formal das Wahlrecht zugestanden, aber nicht alle Kantone setzten das gleich um.
Am 27. November 1990 urteilte das Bundesgericht zugunsten von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden und erklärte das Fehlen des Frauenstimmrechts in der Kantonsverfassung für verfassungswidrig. Trotz eines gegenteiligen Mehrheitsbeschlusses der männlichen Landsgemeindeteilnehmer vom 29. April 1990 führte Appenzell Innerrhoden somit als letzter Schweizer Kanton das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene ein.
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