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Tirol: Sektorales Lkw-Fahrverbot gilt ab 1. November

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    Tirol: Sektorales Lkw-Fahrverbot gilt ab 1. November

    Die Tiroler Landesregierung hat die Verordnung für ein sektorales Lkw-Fahrverbot auf der Inntalautobahn veröffentlicht - BGL und IRU wollen dagegen vorgehen.

    Innsbruck/Wien. Das sektorale Lkw-Fahrverbot auf der Tiroler Inntalautobahn A12 gilt ab 1. November 2016. Die entsprechende Verordnung wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur „APA“ von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) und seiner Stellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) am Donnerstag unterzeichnet. Die Tiroler Landesregierung ignoriert damit die Europäische Kommission, die das Vorhaben in seiner ursprünglichen Form zu Beginn des Jahres abgelehnt hatte.
    „Mit dem sektoralen Fahrverbot regeln wir, dass bestimmte Güter nicht mehr per Lkw transportiert werden dürfen", erklärte Platter laut „APA“ am Donnerstag. So bringe man bei voller Wirksamkeit etwa 200.000 Lkw auf die Schiene und reduziere einen Großteil der Schadstoffe in der Region. Die Europäische Union hatte im Vorfeld der Einführung des sektoralen Fahrverbots auf gelindere Mittel wie eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung bestanden: für Lkw von 80 auf 60 Stundenkilometer und für Pkw von 100 auf 80 Stundenkilometer.
    Ursprünglich war von der stufenweisen Einführung des sektoralen Fahrverbots ab 1. Oktober die Rede gewesen. Zunächst sind nun alle Solo-Lkw der Euro-2-Klasse verboten, mit Ende 2017 wird das Verbot auf alle Lkw (Solo, Lastzüge, Sattelkraftfahrzeuge) der Klasse Euro 3 ausgeweitet. „Allerdings gibt es eine Ausnahme vom Euro-3-Verbot für regionale Kurzstrecken und Verteilerverkehr bis 2019“, sagte Platter laut „APA“. Des Weiteren werden Euro-6-Lkw bis zum April 2018 für Güter wie Holz oder Aushub und bis Juli 2018 für Güter wie Eisenerze oder Stahl vom sektoralen Fahrverbot ausgenommen. Ob es tatsächlich so weit kommt, ist nach nicht absehbar.
    BGL und IRU fordern EU-Klage
    Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hatte das sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn für Lkw, die bestimmte Güter befördern, bereits zweimal gekippt – zuletzt 2011. Es sei mit dem in der Europäischen Union (EU) geltenden freien Warenverkehr nicht vereinbar, hatten die EU-Richter geurteilt. Auch in der neuen Form stellt das vorgesehene sektorale Fahrverbot aus Sicht des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in Frankfurt am Main weder eine geeignete noch eine angemessene Maßnahme zur Erreichung des damit verfolgen Umweltziels – der Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxidemissionen – dar.
    Der BGL will deshalb gemeinsam mit betroffenen Schwesterverbänden und der Internationalen Straßentransportunion (IRU) die Europäische Kommission auffordern, vor dem EuGH eine erneute Klage gegen das sektorale Fahrverbot einzureichen. Das teilte der Verband am Donnerstag mit. Diese müsse verknüpft werden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung, damit das Fahrverbot bis zu einem endgültigen EuGH-Urteil ausgesetzt werde und nicht vorher „Existenzen im deutschen und europäischen Transportlogistikgewerbe vernichte“, hieß es. Von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erwartet der BGL, dass Deutschland eine Klage der Kommission vor dem EuGH als Streithelfer unterstützt.

    Quelle
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