Neues Verkehrsschild gilt teils nur zu bestimmten Zeiten
In Lyon, Grenoble und Straßburg ist das neue Schild bereits im Einsatz. Nun soll es im gesamten Land aufgestellt werden. Es weist auf eine separate Fahrspur hin, die für bestimmte Verkehrsteilnehmer reserviert ist. Dazu zählen zum Beispiel Fahrgemeinschaften, Busse und Elektroautos. Genau gesagt ist die markierte Fahrspur bzw. Fahrspuren befahrbar für
Spezielle Radarkameras wachen über die Einhaltung der Regel
Auf längere Sicht könnte es auch Spuren geben, die exklusiv von Fahrgemeinschaften genutzt werden dürfen. Das Ziel der neuen Regelung besteht darin, die Umweltbelastung zu mindern. Das soll erreicht werden, indem die Zahl der Fahrzeuge auf der Straße durch vermehrte Fahrgemeinschaften reduziert wird.
Verstöße gegen diese Regelung können mit Geldstrafen in Höhe von 135 Euro geahndet werden. Diese zahlen Fahrer, welche die Spur nutzen, ohne in die zugehörige Kategorie zu passen. Die Erkennung der Regelverstöße erfolgt entweder durch Polizeikontrollen oder spezielle Radargeräte. Diese Radarkameras sind in Städten wie Lyon und Grenoble bereits eingeführt worden, um die Insassen in einem Fahrzeug erkennen zu können. Bisher befanden sie sich in einer Testphase, weshalb noch keine Geldstrafen verhängt wurden. In Lyon ist die Testphase jedoch abgeschlossen, wodurch Fahrer nun bei Verstößen gegen die Fahrgemeinschafts-Regeln durch die Kamera mit Geldbußen rechnen müssen.
Die neue Regelung ist übrigens nicht der einzige Vorstoß Frankreichs, seine Bürger zur Bildung von Fahrgemeinschaften zu bewegen. Denn wer dort gemeinsam fährt, bekommt sogar eine Prämie.
In Lyon, Grenoble und Straßburg ist das neue Schild bereits im Einsatz. Nun soll es im gesamten Land aufgestellt werden. Es weist auf eine separate Fahrspur hin, die für bestimmte Verkehrsteilnehmer reserviert ist. Dazu zählen zum Beispiel Fahrgemeinschaften, Busse und Elektroautos. Genau gesagt ist die markierte Fahrspur bzw. Fahrspuren befahrbar für
- Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen (auch Motorräder mit einem Beifahrer)
- Fahrzeuge mit einem Zero-Emission-Sticker (z. B. Elektroautos)
- Taxis (auch ohne Insassen)
- Busse oder andere öffentliche Verkehrsmittel
Spezielle Radarkameras wachen über die Einhaltung der Regel
Auf längere Sicht könnte es auch Spuren geben, die exklusiv von Fahrgemeinschaften genutzt werden dürfen. Das Ziel der neuen Regelung besteht darin, die Umweltbelastung zu mindern. Das soll erreicht werden, indem die Zahl der Fahrzeuge auf der Straße durch vermehrte Fahrgemeinschaften reduziert wird.
Verstöße gegen diese Regelung können mit Geldstrafen in Höhe von 135 Euro geahndet werden. Diese zahlen Fahrer, welche die Spur nutzen, ohne in die zugehörige Kategorie zu passen. Die Erkennung der Regelverstöße erfolgt entweder durch Polizeikontrollen oder spezielle Radargeräte. Diese Radarkameras sind in Städten wie Lyon und Grenoble bereits eingeführt worden, um die Insassen in einem Fahrzeug erkennen zu können. Bisher befanden sie sich in einer Testphase, weshalb noch keine Geldstrafen verhängt wurden. In Lyon ist die Testphase jedoch abgeschlossen, wodurch Fahrer nun bei Verstößen gegen die Fahrgemeinschafts-Regeln durch die Kamera mit Geldbußen rechnen müssen.
Die neue Regelung ist übrigens nicht der einzige Vorstoß Frankreichs, seine Bürger zur Bildung von Fahrgemeinschaften zu bewegen. Denn wer dort gemeinsam fährt, bekommt sogar eine Prämie.