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Belgien (Stand 19.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Fahrer, die aus dienstlichen Gründen nach Belgien einreisen, müssen sich bei ihrer Einreise nach
Belgien weder einem Test unterziehen noch Quarantänemaßnahmen durchführen. Sie sind auch von
der Meldung via Passenger Locator Form und Business Travel Abroad Form befreit.
Regularien für Transportpersonal im Land
Lkw-Fahrer sind von eventuellen nächtlichen Ausgangssperren ausgenommen, müssen jedoch eine
entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mitführen, z.B. "Certificate for International
Transport Workers" gemäß Annex 3 der EU Green Lanes Guideline, vgl. http://www.bglev.de/images/corona/cfitw.pdf oder den CMR-Frachtbrief für die laufende Beförderung. Aktuell gibt es keine nächtlichen Ausgangssperren in Belgien.
Für den Besuch von Cafés und Restaurants ist seit 20.11.2021 ein 3G-Nachweis erforderlich - per
belgischem CST-Ticket oder EU Digital COVID Certificate (z.B. Corona Warn-App, Cov-Pass-App oder
in Form des entsprechenden Ausdrucks). Für die Unterbringung in Hotels ist kein 3G-Nachweis nötig.
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab sechs
Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in
Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in
Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine
Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Corona-Schnelltests werden in Belgien seit 01.11.2021 in allen Apotheken durchgeführt, vgl.
interaktive Landkarte unter https://www.apotheek.be/nl/apotheker/Pages/In-welke-apotheken-kanik-me-laten-testen-op-COVID.aspx . Testzentren in Brüssel finden Sie unter dem Link
https://coronavirus.brussels/tests-covid-resultats/ou-se-faire-tester-abruxelles/#2_Ou_se_faire_tester_a_Bruxelles.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Belgien seit 21.11.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den Auswirkungen
dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Belgien nach Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Belgien
vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 23.6.2021)
Seit dem 8.3.2021 müssen Lkw-Fahrer im Güterverkehrs das belgische "Public Health Passenger Locator Form" auch bei Aufenthalten von mehr als 48 h in Belgien nicht mehr ausfüllen. Bereits seit 19.02.2021 muss das Formular „Business travel abroad“ von Lkw-Fahrern auch bei
Aufenthalten über 48 h nicht mehr benutzt werden.
Die Durchführung eines Lkw-Transports zählt als „triftiger Grund“, der Reisen auf belgischem Gebiet auch über den 27.01.2021 hinaus möglich macht (Nachweis z.B. per CMR-Frachtbrief.) Fahrer, die aus
dienstlichen Gründen aus roten oder orangefarbenen Zonen nach Belgien einreisen, müssen sich bei ihrer Einreise nach Belgien weder einem Test unterziehen noch Quarantänemaßnahmen durchführen.
Lkw-Fahrer sind zudem von den eventuellen nächtlichen Ausgangssperren ausgenommen, müssen jedoch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mitführen, z.B. "Certificate for International Transport
Workers" gemäß Annex 3 der EU Green Lanes Guideline, vgl.
https://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf oder den CMRFrachtbrief für die laufende Beförderung. Aktuell gibt es keine nächtlichen Ausgangssperren in Belgien.
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Belgien (Stand 19.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Fahrer, die aus dienstlichen Gründen nach Belgien einreisen, müssen sich bei ihrer Einreise nach
Belgien weder einem Test unterziehen noch Quarantänemaßnahmen durchführen. Sie sind auch von
der Meldung via Passenger Locator Form und Business Travel Abroad Form befreit.
Regularien für Transportpersonal im Land
Lkw-Fahrer sind von eventuellen nächtlichen Ausgangssperren ausgenommen, müssen jedoch eine
entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mitführen, z.B. "Certificate for International
Transport Workers" gemäß Annex 3 der EU Green Lanes Guideline, vgl. http://www.bglev.de/images/corona/cfitw.pdf oder den CMR-Frachtbrief für die laufende Beförderung. Aktuell gibt es keine nächtlichen Ausgangssperren in Belgien.
Für den Besuch von Cafés und Restaurants ist seit 20.11.2021 ein 3G-Nachweis erforderlich - per
belgischem CST-Ticket oder EU Digital COVID Certificate (z.B. Corona Warn-App, Cov-Pass-App oder
in Form des entsprechenden Ausdrucks). Für die Unterbringung in Hotels ist kein 3G-Nachweis nötig.
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab sechs
Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in
Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in
Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine
Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Corona-Schnelltests werden in Belgien seit 01.11.2021 in allen Apotheken durchgeführt, vgl.
interaktive Landkarte unter https://www.apotheek.be/nl/apotheker/Pages/In-welke-apotheken-kanik-me-laten-testen-op-COVID.aspx . Testzentren in Brüssel finden Sie unter dem Link
https://coronavirus.brussels/tests-covid-resultats/ou-se-faire-tester-abruxelles/#2_Ou_se_faire_tester_a_Bruxelles.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Belgien seit 21.11.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den Auswirkungen
dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Belgien nach Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Belgien
vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 23.6.2021)
Seit dem 8.3.2021 müssen Lkw-Fahrer im Güterverkehrs das belgische "Public Health Passenger Locator Form" auch bei Aufenthalten von mehr als 48 h in Belgien nicht mehr ausfüllen. Bereits seit 19.02.2021 muss das Formular „Business travel abroad“ von Lkw-Fahrern auch bei
Aufenthalten über 48 h nicht mehr benutzt werden.
Die Durchführung eines Lkw-Transports zählt als „triftiger Grund“, der Reisen auf belgischem Gebiet auch über den 27.01.2021 hinaus möglich macht (Nachweis z.B. per CMR-Frachtbrief.) Fahrer, die aus
dienstlichen Gründen aus roten oder orangefarbenen Zonen nach Belgien einreisen, müssen sich bei ihrer Einreise nach Belgien weder einem Test unterziehen noch Quarantänemaßnahmen durchführen.
Lkw-Fahrer sind zudem von den eventuellen nächtlichen Ausgangssperren ausgenommen, müssen jedoch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mitführen, z.B. "Certificate for International Transport
Workers" gemäß Annex 3 der EU Green Lanes Guideline, vgl.
https://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf oder den CMRFrachtbrief für die laufende Beförderung. Aktuell gibt es keine nächtlichen Ausgangssperren in Belgien.
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