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(B) Geldstrafen für fehlende Heckwarnmarkierung, die gegen EU-Recht verstoßen

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  • (B) Geldstrafen für fehlende Heckwarnmarkierung, die gegen EU-Recht verstoßen

    Bei LKW und Anhängern ohne Markierung drohen in Belgien Geldstrafen. Obwohl die Kennzeichnungsschilder für neu zugelassene Fahrzeuge seit Jahren nicht mehr vorgeschrieben sind, verhängt die belgische Polizei immer noch hohe Bußgelder, berichtet der niederländische Verband Transport en Logistiek Nederland (TLN).




    Die rechteckigen gelb/roten reflektierenden Heckwarnmarkierung an LKW und Anhängern gehörten jahrzehntelang zur Standardausrüstung von Nutzfahrzeugen. Mit der Einführung der EU-Vorschriften zur Konturenkennzeichnung im Juli 2011 sind die Schilder praktisch überflüssig geworden. Sie sind auch nicht mehr Bestandteil der EU-Vorschriften für Fahrzeugbeleuchtung und reflektierende Einrichtungen. Die meisten EU-Länder haben daher ihre Fahrzeugvorschriften in diesem Punkt geändert.

    In Deutschland sind die Heckmarkierungen für LKW seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr vorgeschrieben. Das Anbringen von Kennzeichnungstafeln nach ECE 70 ist jedoch in folgenden Ländern verpflichtend: Österreich, Schweiz, Italien, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische Republik und Polen.

    Seltsame Situation

    Belgien ist eines der wenigen Länder, das seine Vorschriften (noch) nicht angepasst hat. Das bedeutet, dass alle Nutzfahrzeuge auf belgischen Straßen weiterhin mit Heckmarkierungen ausgestattet sein müssen. Nicht nur die älteren Fahrzeuge, sondern auch neue LKW und Anhänger. Das bedeutet auch, dass Neufahrzeuge mit Konturmarkierung, die nach EU-Recht keine Kennzeichnungsschilder haben müssen, trotzdem mit einem Bußgeld belegt werden. Eine merkwürdige Situation, die eigentlich gegen das EU-Recht verstößt, in der Praxis aber leider der Fall ist.

    Obwohl das EU-Recht diese Markierung nicht mehr vorschreibt, so hat Belgien in diesem Punkt die Durchsetzung dieser verschärft. TLN erhält viele Berichte über Unternehmen, die mit einer Geldstrafe belegt wurden. Dabei handelt es sich um erhebliche Geldbußen, die zwischen 350 und 1000 Euro pro Fahrzeug liegen. TLN prüft die Möglichkeiten, die belgische Gesetzgebung in diesem Punkt zu ändern und ist mit der internationalen Sraßentransport-Union IRU in Kontakt.

    TLN rät allen Spediteuren, die viel in Belgien fahren, ihre Fahrzeuge mit den gelben Schildern auszustatten, da dies viele Probleme verhindern kann.

    Die rechteckigen gelb/roten reflektierenden Heckwarnmarkierung an LKW und Anhängern gehörten jahrzehntelang zur Standardausrüstung von Nutzfahrzeugen. Mit der ...



    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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  • #2
    Ein gutes Beispiel, wie sich die "europäische Politik" für mich darstellt - idiotisch.
    Gruß
    Klaus

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    • #3
      Gut hatten wir dieses Dinger gar nie an unseren Fahrzeugen. Das gabs erst gar nicht :D

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