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Deutschland und Niederlande unterzeichnen Abkommen zum Lang-Lkw

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    Deutschland und Niederlande unterzeichnen Abkommen zum Lang-Lkw



    Mit der Unterzeichnung eines bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden wird der grenzüberschreitende Einsatz von Lang-Lkw möglich.
    Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Barbara Visser, Ministerin für Infrastruktur und Wasserwirtschaft in den Niederlanden, haben am Freitag, 24. September, ein bilaterales Abkommen über den grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-Lkw zwischen den Niederlanden und Deutschland unterzeichnet.

    Mit der Unterzeichnung des Abkommens öffnet Deutschland erstmals seine Grenzen für Lang-Lkw (Lkw mit einer Länge bis zu 25,25 Meter) mit einem Nachbarstaat. Es besteht nun eine Rechtsgrundlage für den Grenzübertritt durch Lang-Lkw zwischen den Niederlanden und Deutschland. Grenzüberschreitend sind Lang-Lkw in Übereinstimmung mit dem EU-Recht nur einsetzbar, wenn zwischen den Nachbarstaaten eine völkerrechtliche Vereinbarung zum Lang-Lkw- Einsatz besteht.

    Grenzüberschreitender Einsatz nun möglich

    „Mit dem Abkommen sorgen wir dafür, dass Lang-Lkw ihre Vorteile grenzüberschreitend noch besser ausspielen können“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. „Damit niederländische Lang-Lkw hier unterwegs sein können, müssen sie die bei uns geltenden Anforderungen und Sicherheitsstandards erfüllen. Dabei geht es zum Beispiel um das Höchstgewicht oder die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten. Zwei Lang-Lkw können drei reguläre Lkw ersetzen. Das bedeutet: weniger Verkehr auf den Straßen, geringerer Kraftstoffverbrauch, weniger Emissionen und damit ein effizienterer, klimafreundlicherer Güterverkehr.“

    Voraussetzung für den Grenzübertritt nach Deutschland ist, dass für niederländische Lang-Lkw dieselben Anforderungen der Lang-Lkw-Ausnahme-Verordnung gelten wie für deutsche Lang-Lkw. Dazu gehören unter anderem die technischen Anforderungen wie Abbiegeassistent und Festlegung eines Höchstgewichts von 40 Tonnen (bzw. 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr).

    Lang-Lkw Typ 1 vom Abkommen nicht erfasst

    Umgekehrt bedeutet das Abkommen, dass für den Grenzübertritt von Deutschland in die Niederlande auch die niederländischen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Beispielsweise kennen die Niederlande keinen Lang-Lkw Typ 1 – in Deutschland ist dieser Typ bis Ende 2023 befristet zugelassen. Der Lang-Lkw Typ 1 wird damit von dem Abkommen nicht umfasst.
    Das Abkommen ist mit Unterzeichnung in Kraft getreten, es ist auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung kann laut Bundesverkehrsministerium durch schriftliche Mitteilung jeweils um drei weitere Jahre erfolgen.

    Quelle

    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Worin unterscheidet sich der Lang-Lkw Typ1 von anderen Lang-Lkw?
    Nordsee-Alpen-Express

    Kommentar


    • #3
      Vor 5..6 Wochen hab' ich in Deutschland Lang-Lkw mit niederländischen Kennzeichen gesehen ... und mich gewundert...
      Naja, nun wird's ja irgendwann legal.


      Zitat von winni Beitrag anzeigen
      Worin unterscheidet sich der Lang-Lkw Typ1 von anderen Lang-Lkw?
      Diese Seite
      https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobili.../lang-lkw.html
      zeigt den Lang-Lkw Typ 1 als verlängerten Sattelzug, genannt wird eine Gesamtlänge von 17,88 m maximal.
      Es gibt doch den "Methusalem", den um 1,3m verlängerten Standardsattel...

      Gruß
      Klaus

      Kommentar


      • #4
        Also die Niederländer mit Lang-Lkw fahren aber schon mindestens seit Anfang letzten Jahres bei uns.

        Kommentar


        • #5
          Bundesumweltministerium macht Weg frei für Lang-Lkw




          Das Ministerium hat seine Blockadehaltung gegen die 11. Änderungsverordnung für eine Erweiterung des Positivnetzes für Lang-Lkw aufgegeben, wie der Tagesspiegel berichtet.

          In den Änderungsverordnungen, derzeit ist die 10. davon in Kraft und gültig, werden in einer Positivliste die Strecken aufgeführt, auf der Lang-Lkw in Deutschland fahren dürfen. Dieses Positivnetz könnte mit der 11. Änderungsverordnung nun erweitert und fortgeschrieben werden.

          Das Umweltministerium hatte die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums schon längere Zeit blockiert, diese Blockade laut Informationen des Tagesspiegels aber nun aufgegeben. Das Verkehrsministerium habe zusätzliche Informationen zu den Auswirkungen der Verordnung übermittelt, begründete das Umweltministerium laut den Informationen des Mediums seine Entscheidung. Im Februar hatten Logistikverbände und Unternehmen dazu gemahnt, die Verordnung endlich in Kraft zu setzen.

          Das Bundesverkehrsministerium bestätigte gegenüber dem Trucker die Entscheidung. Man begrüße die Einigung mit dem mit dem Bundesumweltministerium, so Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Logistikbeauftragter der Bundesregierung. Damit könne die Änderungsverordnung zeitnah unterzeichnet werden und in Kraft treten.

          „Das ist ein wichtiges Signal für die Logistik und schafft die dringend benötigte Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen", so Luksic. Lang-Lkw ermöglichten, die Anzahl von Fahrten zu verringern und Transporte effizienter zu gestalten. Daneben sieht er Vorteile für weniger Belastung der Straßeninfrastruktur und um den Herausforderungen des Fahrermangels zu begegnen.

          Das Ministerium hat seine Blockadehaltung gegen die 11. Änderungsverordnung für eine Erweiterung des Positivnetzes für Lang-Lkw aufgegeben, wie der Tagesspiegel berichtet.







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          • #6
            Lang-Lkw 1: Bis 2028 erlaubt

            Das BMDV erlaubt Lang-Lkw des Typs 1 zunächst bis 2028 - Planungssicherheit mit Befristung.

            Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 um weitere fünf Jahre zunächst bis 2028 erlauben soll. Vorbehaltlich der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung soll die Verordnung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

            Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Beauftragter der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik: „Wir wollen Planungssicherheit für die Logistiker und schaffen die rechtliche Voraussetzung, damit der Lang-Lkw Typ 1 zunächst bis 2028 weiterfahren darf. Das ist ein wichtiges Signal an die Logistikbranche. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind durchweg positiv: Der Lang-Lkw hat sich bereits als vielseitiger und unverzichtbarer Bestandteil im Güterverkehr etabliert. Durch eine bessere Auslastung werden weniger Transporte notwendig. Das spart erheblich CO2 ein und schont unsere Straßeninfrastruktur. Darauf wollen wir auch in Zukunft nicht verzichten.“

            Erneute Befristung

            Lang-Lkw des Typ 1 sind Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von aktuell 17,88 Metern. Der Einsatz des Lang-Lkw Typ 1 ist erneut für einen Versuchszeitraum befristet, um die künftige Entwicklung wissenschaftlich begleiten zu können. Weitere Untersuchungen zum Lang-Lkw Typ 1 sind bereits bei der Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt worden, um neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Zugmaschinen und aerodynamische Anbauten zu testen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 96/53/EG, die die rechtliche Grundlage für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 auf deutschen Straßen bildet.

            Das BMDV erlaubt Lang-Lkw des Typs 1 zunächst bis 2028 - Planungssicherheit mit Befristung.




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