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Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güterverkehr ( Großbritanien )

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  • Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güterverkehr ( Großbritanien )



    Großbritannien / Vereinigtes Königreich (Stand 19.01.2022)

    Einreiseregularien für Transportpersonal

    Gemäß aktueller britischen Vorschriftslage muss Transportpersonal im Güterverkehr, das nach
    Großbritannien einreist, folgende Vorschriften beachten:
    • Eine digitale Anmeldung per Passenger Locator Form max. 48 h vor Einreise ist nicht mehr erforderlich.
    • Die Selbstisolierung in der Kabine ist nicht mehr erforderlich.
    • Auch weiterhin gilt, dass das Transportpersonal im Güterverkehr keinen Test vor Einreise ablegen muss.
    • Die neu eingeführte generelle Pflicht zur Vorabbuchung eines PCR-Tests vor Einreise nach GB sowie mindestens zweitägiger Quarantäne bis zum Eingang des Testergebnisses findet auf das Transportpersonal keine Anwendung.
    • ACHTUNG: Falls sich das Transportpersonal innerhalb der 10 Tage vor Einreise nach GB in einem Land aufgehalten haben, das auf der britischen COVID-19 „Red list“ steht, gelten gegenüber dem o.g. verschärfte Sonderregeln, d.h. nach der Einreise muss auch Transportpersonal eine Quarantäne in einem dafür eigens ausgewiesenen Hotel absolvieren! Sie finden die britische „Red list“ unter https://www.gov.uk/guidance/red-listof-countries-and-territories.

    Regularien für Transportpersonal im Land

    Die Vorschriften für Testpflichten des Transportpersonals nach der Einreise nach Großbritannien sind
    abhängig vom Impfstatus der betreffenden Personen:

    Vollständig geimpftes Transportpersonal (Impfung in der EU, CH oder GB, 2. Impfung min. 14 Tage
    vor Einreise nach GB) muss sich im Fall eines Aufenthalts von mehr als 48 h in GB vor Ablauf des 2.
    Tages nach der Einreise einem COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren für das
    Fahrpersonal unterziehen.

    Für nicht oder nicht vollständig geimpftes Transportpersonal gilt: Im Fall von Aufenthalten über 48 h
    in GB besteht eine Testpflicht für einen COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren vor
    Ablauf des 2. Tages nach der Einreise nach GB. Bei längerem Aufenthalt in GB wird für diese
    Personen alle weitere 72 h ein weiterer Test fällig, also typischerweise am 5. und 8. Tag ab Einreise.

    Fahrer, die regelmäßig, d.h. mehrmals wöchentlich, nach GB einreisen, müssen sich alle 3 Tage einem
    Schnelltest unterziehen.

    Eine aktuelle Aufstellung der britischen Testzentren für Lkw-Fahrer finden Sie unter
    https://www.gov.uk/guidance/haulier-...site-locations.

    Von der neuen täglichen Testpflicht ab 10.01.2022 für Arbeitnehmer aus den Bereichen der
    kritischen Infrastrukturen („100k critical workers list“) ist nichtbritisches Transportpersonal definitiv
    nicht betroffen. Aller Voraussicht nach sollen auch britische Lkw-Fahrer aufgrund ihres isolierten
    Arbeitsplatzes trotz ihrer Zugehörigkeit zu einem Bereich kritischer Infrastrukturen von diesen
    täglichen Tests ausgenommen bleiben.

    In allen öffentlichen Innenräumen (bis auf Restaurants, Pubs und Cafés) und Verkehrsmitteln gilt eine
    obligatorische Maskenpflicht. Es ist damit zu rechnen, dass auch britische Verlader wieder verstärkte
    Hygieneauflagen von Fahrern einfordern. Hygiene-Ratschläge der britischen Regierung finden Sie
    unter https://www.gov.uk/government/publications/coronavirus-covid-19-safer-transport-guidancefor-operators/coronavirus-covid-19-safer-transport-guidance-for-operators .

    Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
    Nach aktueller RKI-Einstufung gilt das Vereinigte Königreich seit 03.01.2022 als Hochrisikogebiet. Zu
    den Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über das Vereinigte
    Königreich nach Deutschland.

    Allgemeine Vorschriften

    Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in GroßBritannien vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:

    Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)


    (Stand 10.01.2022)

    Einreiseregularien für Transportpersonal

    Gemäß aktueller britischen Vorschriftslage muss Transportpersonal im Güterverkehr, das nach
    Großbritannien einreist, folgende Vorschriften beachten:
    • Eine digitale Anmeldung per Passenger Locator Form max. 48 h vor Einreise ist nicht mehr erforderlich.
    • Die Selbstisolierung in der Kabine ist nicht mehr erforderlich.
    • Auch weiterhin gilt, dass das Transportpersonal im Güterverkehr keinen Test vor Einreise ablegen muss.
    • Die neu eingeführte generelle Pflicht zur Vorabbuchung eines PCR-Tests vor Einreise nach GB sowie mindestens zweitägiger Quarantäne bis zum Eingang des Testergebnisses findet auf das Transportpersonal keine Anwendung.
    • ACHTUNG: Falls sich das Transportpersonal innerhalb der 10 Tage vor Einreise nach GB in einem Land aufgehalten haben, das auf der britischen COVID-19 „Red list“ steht, gelten gegenüber dem o.g. verschärfte Sonderregeln, d.h. nach der Einreise muss auch Transportpersonal eine Quarantäne in einem dafür eigens ausgewiesenen Hotel absolvieren! Sie finden die britische „Red list“ unter https://www.gov.uk/guidance/red-listof-countries-and-territories

    Regularien für Transportpersonal im Land

    Die Vorschriften für Testpflichten des Transportpersonals nach der Einreise nach Großbritannien sind
    abhängig vom Impfstatus der betreffenden Personen

    Vollständig geimpftes Transportpersonal (Impfung in der EU, CH oder GB, 2. Impfung min. 14 Tage
    vor Einreise nach GB) muss sich im Fall eines Aufenthalts von mehr als 48 h in GB vor Ablauf des 2.
    Tages nach der Einreise einem COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren für das
    Fahrpersonal unterziehen.

    Für nicht oder nicht vollständig geimpftes Transportpersonal gilt: Im Fall von Aufenthalten über 48 h
    in GB besteht eine Testpflicht für einen COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren vor
    Ablauf des 2. Tages nach der Einreise nach GB. Bei längerem Aufenthalt in GB wird für diese
    Personen alle weitere 72 h ein weiterer Test fällig, also typischerweise am 5. und 8. Tag ab Einreise.

    Fahrer, die regelmäßig, d.h. mehrmals wöchentlich, nach GB einreisen, müssen sich alle 3 Tage einem
    Schnelltest unterziehen.

    Eine aktuelle Aufstellung der britischen Testzentren für Lkw-Fahrer finden Sie unter
    https://www.gov.uk/guidance/haulier-...site-locations .

    Von der neuen täglichen Testpflicht ab 10.01.2022 für Arbeitnehmer aus den Bereichen der
    kritischen Infrastrukturen („100k critical workers list“) ist nichtbritisches Transportpersonal definitiv
    nicht betroffen. Aller Voraussicht nach sollen auch britische Lkw-Fahrer aufgrund ihres isolierten
    Arbeitsplatzes trotz ihrer Zugehörigkeit zu einem Bereich kritischer Infrastrukturen von diesen
    täglichen Tests ausgenommen bleiben.

    Auch in Großbritannien gilt mittlerweile wieder eine Maskenpflicht in den meisten öffentlich
    zugänglichen geschlossenen Räumen und im öffentlichen Personenverkehr. Es ist damit zu rechnen,
    dass auch britische Verlader wieder verstärkte Hygieneauflagen von Fahrern einfordern. HygieneRatschläge der britischen Regierung finden Sie unter
    https://www.gov.uk/government/publications/coronavirus-covid-19-safer-transport-guidance-foroperators/coronavirus-covid-19-safer-transport-guidance-for-operators .


    Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
    Nach aktueller RKI-Einstufung gilt das Vereinigte Königreich seit 03.01.2022 als Hochrisikogebiet. Zu
    den Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über das Vereinigte
    Königreich nach Deutschland.

    Allgemeine Vorschriften
    Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in GroßBritannien vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
    Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

    (Stand 03.01.2022)

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat mitgeteilt, dass die Einstufung von Großbritanniens und der Staaten des südlichen Afrikas als Virusvariantengebiete voraussichtlich - also unter der Voraussetzung, dass sich in den kommenden Tagen keine bisher nicht absehbaren negativen Entwicklungen ergeben - nur noch bis einschließlich 3. Januar 2022 gilt und diese Staaten dann im Anschluss, ab Dienstag 4. Januar 0:00 Uhr,) als Hochrisikogebiete eingestuft werden sollen. Ab 4. Januar ist daher bei Einreise aus Großbritannien und den Staaten des südlichen Afrikas voraussichtlich keine PCR-Test mehr erforderlich (vgl. § 5 Abs. 2 Coronavirus-Einreiseverordnung)."

    Bitte behandeln Sie diese Information mit der gebotenen Zurückhaltung - im Falle unvorhersehbarer Verschlechterungen der Infektionslage im Vereinigten Königreich könnte dennoch eine Verlängerung der Virusvarianteneinstufung über den 03.01.2022 hinaus erfolgen.



    (Stand 20.12.2021)

    Corona Deutschland: Vereinigtes Königreich und Nordirland werden ab 20. Dezember 2021, 0.00 Uhr als Virusvariantengebiet ausgewiesen

    Das RKI hat am 18.12.2021, 22.30 Uhr das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und Dänemark mit Wirkung ab 20.12.2021, 0.00 Uhr als Virusvariantengebiet ausgewiesen.

    Gemäß Corona-Einreise-VO gelten für Fahrpersonal Ausnahmetatbestände von den allgemeinen Einreiseregelungen.

    Die beutetet Transportpersonal mit Voraufenthalt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem Virusvariantengebiet muss die nachfolgenden coronabedingten Auflagen beachten:

    Nachweispflicht:

    Für Transportpersonal, das sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat, gilt eine Testpflicht vor Einreise (Impf- oder Genesenennachweis nicht ausreichend!!!) – PCR- Test max. 72 h, Antigentest max. 24 h vor
    Einreise abgelegt.

    Melde- und Absonderungspflicht:

    Nur Transportpersonal, das sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 10 Tagen vor der Einreise mehr als 72 h in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat und sich mehr als 72 h in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten wird, unterliegt der Melde- und Absonderungspflicht.

    (Stand 16.12.2021)

    Frankreich Corona: Neue Auflagen für Reisen von und nach Großbritannien ab 18.12.2021, 00:00 Uhr – Ausnahmen für Transportpersonal

    Angesichts der extrem schnellen Verbreitung der Omikron-Variante im Vereinigten Königreich führt die französische Regierung wieder die Notwendigkeit zwingender Gründe für Reisen von und nach dem Vereinigten Königreich ein und verschärft die Anforderungen an Tests und Anmeldungen bei der Abreise und Ankunft in Frankreich.
    • Sowohl private als auch berufliche Reisen von Frankreich nach Großbritannien und umgekehrt sind nur noch bei Vorliegen zwingender Gründe zulässig. Für Transportpersonal wird bei der Durchführung von Transporten (auch im Transit) sowie der Rückkehr zum eigenen Standort das Vorliegen eines solchen zwingenden Grunde anerkannt, Großbritannienverkehre mit Frankreichberührung bleiben also möglich (vgl. Liste der zulässigen „motifs impérieux“ in Anlage). Zum Nachweis ist wie auch bisher schon das Certificate for International Transport Workers (https://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf) mitzuführen.
    • Sowohl geimpfte als auch nicht geimpfte Personen müssen bei der Abreise einen negativen Test (RT-PCR oder Antigen-Test) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Das Transportpersonal bleibt von jedoch von allen Testerfordernissen ausgenommen.
    • Eine Verpflichtung für alle Einreisenden aus dem Vereinigten Königreich wird eingeführt, sich vor ihrer Einreise auf einer digitalen Plattform zu registrieren, auf der sie unter anderem ihre Aufenthaltsadresse in Frankreich angeben können. Über diese Plattform können Anweisungen erstellt werden, die alle Reisenden - sowohl ungeimpfte als auch geimpfte - zur Isolation an einem Ort ihrer Wahl verpflichten. Diese Isolationspflicht kann nach 48 Stunden aufgehoben werden, wenn ein negativer Test (RT-PCR oder Antigen) nachgewiesen werden kann. Wie am 17.12.2021 bekannt wurde, sind Fahrer auch von der neuen Registrierungspflicht ausgenommen.

    (Stand 13.12.2021)

    Einreiseregularien für Transportpersonal

    Gemäß aktueller britischen Vorschriftslage muss Transportpersonal im Güterverkehr, das nach
    Großbritannien einreist, folgende Vorschriften beachten:
    • Eine digitale Anmeldung per Passenger Locator Form max. 48 h vor Einreise ist nicht mehr erforderlich.
    • Die Selbstisolierung in der Kabine ist nicht mehr erforderlich.
    • Auch weiterhin gilt, dass das Transportpersonal im Güterverkehr keinen Test vor Einreise ablegen muss.
    • Die neu eingeführte generelle Pflicht zur Vorabbuchung eines PCR-Tests vor Einreise nach GB sowie mindestens zweitägiger Quarantäne bis zum Eingang des Testergebnisses findet auf das Transportpersonal keine Anwendung.
    • ACHTUNG: Falls sich das Transportpersonal innerhalb der 10 Tage vor Einreise nach GB in einem Land aufgehalten haben, das auf der britischen COVID-19 „Red list“ steht, gelten gegenüber dem o.g. verschärfte Sonderregeln, d.h. nach der Einreise muss auch Transportpersonal eine Quarantäne in einem dafür eigens ausgewiesenen Hotel absolvieren! Nach aktuellem Stand (13.12.2021) befinden sich auf der britischen „Red list“ https://www.gov.uk/guidance/red-list...nd-territories folgende Staaten:
      • Südafrika
      • Botswana
      • Eswatini
      • Lesotho
      • Namibia
      • Simbabwe
      • Angola
      • Malawi
      • Mozambique
      • Nigeria
      • Sambia

    Regularien für Transportpersonal im Land

    Die Vorschriften für Testpflichten des Transportpersonals nach der Einreise nach Großbritannien sind
    abhängig vom Impfstatus der betreffenden Personen:

    Vollständig geimpftes Transportpersonal (Impfung in der EU, CH oder GB, 2. Impfung min. 14 Tage
    vor Einreise nach GB) muss sich im Fall eines Aufenthalts von mehr als 48 h in GB vor Ablauf des 2.
    Tages nach der Einreise einem COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren für das
    Fahrpersonal unterziehen.

    Für nicht oder nicht vollständig geimpftes Transportpersonal gilt: Im Fall von Aufenthalten über 48 h
    in GB besteht eine Testpflicht für einen COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren vor
    Ablauf des 2. Tages nach der Einreise nach GB. Bei längerem Aufenthalt in GB wird für diese
    Personen alle weitere 72 h ein weiterer Test fällig, also typischerweise am 5. und 8. Tag ab Einreise.

    Fahrer, die regelmäßig, d.h. mehrmals wöchentlich, nach GB einreisen, müssen sich alle 3 Tage einem
    Schnelltest unterziehen.


    Eine aktuelle Aufstellung der britischen Testzentren für Lkw-Fahrer finden Sie unter
    https://www.gov.uk/guidance/haulier-...site-locations.

    Auch in Großbritannien gilt mittlerweile wieder eine Maskenpflicht in den meisten öffentlich
    zugänglichen geschlossenen Räumen und im öffentlichen Personenverkehr. Es ist damit zu rechnen,
    dass auch britische Verlader wieder verstärkte Hygieneauflagen von Fahrern einfordern. HygieneRatschläge der britischen Regierung finden Sie unter
    https://www.gov.uk/government/publications/coronavirus-covid-19-safer-transport-guidance-foroperators/coronavirus-covid-19-safer-transport-guidance-for-operators.

    Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
    Nach aktueller RKI-Einstufung (Stand 03.12.21) gilt Großbritannien als Hochrisikogebiet. Zu den
    Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Großbritannien nach
    Deutschland.

    Allgemeine Vorschriften

    Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in GroßBritannien vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
    Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

    (Stand 06.12.2021)

    Einreiseregularien für Transportpersonal

    Gemäß aktueller britischen Vorschriftslage muss Transportpersonal im Güterverkehr, das nach
    Großbritannien einreist, folgende Vorschriften beachten:
    • Eine digitale Anmeldung per Passenger Locator Form max. 48 h vor Einreise ist nicht mehr erforderlich.
    • Die Selbstisolierung in der Kabine ist nicht mehr erforderlich.
    • Auch weiterhin gilt, dass das Transportpersonal im Güterverkehr keinen Test vor Einreise ablegen muss.
    • Die neu eingeführte generelle Pflicht zur Vorabbuchung eines PCR-Tests vor Einreise nach GB sowie mindestens zweitägiger Quarantäne bis zum Eingang des Testergebnisses findet auf das Transportpersonal keine Anwendung.
    • ACHTUNG: Falls sich das Transportpersonal innerhalb der 10 Tage vor Einreise nach GB in einem Land aufgehalten haben, das auf der britischen COVID-19 „Red list“ steht, gelten gegenüber dem o.g. verschärfte Sonderregeln, d.h. nach der Einreise muss auch Transportpersonal eine Quarantäne in einem dafür eigens ausgewiesenen Hotel absolvieren! Nach aktuellem Stand (03.12.2021) befinden sich auf der britischen „Red list“ https://www.gov.uk/guidance/red-list...nd-territories folgende Staaten:
      • Südafrika
      • Botswana
      • Eswatini
      • Lesotho
      • Namibia
      • Simbabwe

    Regularien für Transportpersonal im Land

    Die Vorschriften für Testpflichten des Transportpersonals nach der Einreise nach Großbritannien sind
    abhängig vom Impfstatus der betreffenden Personen:

    Vollständig geimpftes Transportpersonal (Impfung in der EU, CH oder GB, 2. Impfung min. 14 Tage
    vor Einreise nach GB) muss sich im Fall eines Aufenthalts von mehr als 48 h in GB vor Ablauf des 2.
    Tages nach der Einreise einem COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren für das
    Fahrpersonal unterziehen.

    Für nicht oder nicht vollständig geimpftes Transportpersonal gilt: Im Fall von Aufenthalten über 48 h
    in GB besteht eine Testpflicht für einen COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren vor
    Ablauf des 2. Tages nach der Einreise nach GB. Bei längerem Aufenthalt in GB wird für diese
    Personen alle weitere 72 h ein weiterer Test fällig, also typischerweise am 5. und 8. Tag ab Einreise.

    Fahrer, die regelmäßig, d.h. mehrmals wöchentlich, nach GB einreisen, müssen sich alle 3 Tage einem
    Schnelltest unterziehen.

    Eine aktuelle Aufstellung der britischen Testzentren für Lkw-Fahrer finden Sie unter
    https://www.gov.uk/guidance/haulier-...site-locations.

    Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
    Nach aktueller RKI-Einstufung (Stand 03.12.21) gilt Großbritannien als Hochrisikogebiet. Zu den
    Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Großbritannien nach
    Deutschland.

    Allgemeine Vorschriften

    Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in GroßBritannien vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
    Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

    (Stand 27.08.2021)

    Gemäß der seit längerem bekannten britischen Vorschriftslage muss Transportpersonal, das nach Großbritannien einreist, folgende Vorschriften beachten:
    • digitale Anmeldung per Passenger Locator Form max. 48 h vor Einreise
    • Selbstisolierung in der Kabine außer für transportbezogene Tätigkeiten oder unerlässlichen Gründen wie dem Erwerb von Lebensmitteln, Toilettenbesuchen oder beschränkter sportlicher Bestätigung etc.
    • im Fall von Aufenthalten über 48 h in GB: Testpflicht für einen COVID­19­Test bei einem der britischen Testzentren vor Ablauf des 2. Tages nach der Einreise nach GB. Bei längeren Aufenthalten in GB wird dann alle weitere 72 h ein weiterer Test fällig, also typischerweise am 5. und 8. Tag ab Einreise.

    Auch weiterhin gilt jedoch, dass Fahrer von Lkws keinen Test vor Einreise ablegen müssen.

    Während das Passenger Locator Form in allen Fällen ausgefüllt werden muss, gibt es mittlerweile jedoch Ausnahmen von der Selbstisolation in der Kabine und der dreimaligen
    Testpflicht während des GB­Aufenthalts, und zwar in folgenden zwei Fällen:
    • Ausnahme 1: Der Fahrer hat sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach GB ausschließlich in Staaten aufgehalten, die nach britischer Einstufung „grün“ gelistet sind
    • Ausnahme 2: Der Fahrer wurde mindestens 14 Tage vor Einreise nach GB in der EU, Großbritannien oder der Schweiz vollständig gegen COVID­19 geimpft und hat sich in den 10 Tagen vor Einreise nicht in einem „rot“ gelisteten Staat aufgehalten. Voll geimpfte Fahrer aus der EU, Großbritannien oder der Schweiz sind dann nach Ablauf von 14 Tagen ab dem zweiten Impftermin von Selbstisolation sowie von der Testpflicht am 5. und 8. Tag des GB­Aufenthalts befreit. Der erste der drei Tests (vor Ablauf des 2. Aufenthaltstags) muss allerdings auch von vollständig geimpften Fahrern absolviert werden.

    Personen, die einer der beiden o.g. Ausnahmen unterliegen, kreuzen im Passenger Locator Form im Abschnitt „Your coronavirus /COVID­19) vaccination status“ bei der Frage, ob sie von
    Quarantäne­ und 8­Tages­Testanforderungen ausgenommen sind, die Option „Yes“ an.

    Die jeweils aktuellen britischen Farb­Codes finden Sie unter https://www.gov.uk/guidance/red­amber­and­green­list­rules­for­entering­englan d . WICHTIG:
    Auch wenn Deutschland dort mit Stand 26.08.2021 nach wie vor auf der „green list“ steht, müssen auch alle vom Fahrer in den 10 Tage vor Einreise nach GB besuchten Länder in
    Betracht gezogen werden. Da z.B. Frankreich, Belgien und die Niederlande weiterhin „gelb“ eingestuft bleiben, können ungeimpfte deutsche Fahrer die o.g. Ausnahme 1 von der
    Selbstisolation und Testpflicht am 2. / 5. / 8. Tag des GB­Aufenthalts nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie direkt von Deutschland nach GB reisen (Fähre Cuxhaven­Immingham... ) und
    während der letzten 10 Tage vor Einreise auch sonst keine „gelb“ oder „rot“ codierten Länder
    besucht haben.

    Quelle
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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