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Finnland (Stand 19.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Nach Auskunft des finnischen Verbandes SKAL auf der Basis von Rücksprachen mit der Finnish
Transport and Communications Agency bestehen aktuell keinerlei Beschränkungen für die Einreise
von Transportpersonal nach Finnland. Das Transportpersonal ist bei der Durchführung seiner
Arbeitstätigkeit auch von sonst obligatorischen Gesundheitschecks bei Einreise nach Finnland befreit.
Regularien für Transportpersonal im Land
Beim Besuch von Restaurants kann ein 3G-Nachweis verlangt werden. Das Digitale COVID-Zertifikat
der EU mit QR-Code wird anerkannt.
Die finnische Regierung hat zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit vorübergehende
Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten erlassen. Die Ausnahmeregelung gilt vom 17. Januar 2022
bis zum 15. Februar 2022 in Kraft. Die vorübergehenden Ausnahmen sehen vor:
Die tägliche Lenkzeit darf nicht mehr als 11 Stunden betragen;
Die wöchentliche Lenkzeit darf nicht mehr als 60 Stunden betragen;
Die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen darf 120 Stunden nicht
überschreiten;
Im Zusammenhang mit vorübergehenden Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten ist dennoch
stets auf die Arbeitsfähigkeit der Fahrer zu achten. Die allgemeine Verkehrssicherheit oder die
Arbeitssicherheit der Fahrer darf nicht gefährdet werden.
(Stand 13.01.2022)
Die finnische Regierung hat zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit vorübergehende Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten erlassen. Die Ausnahmen waren bereits im Frühjahr 2020 in Kraft und werden aufgrund der sich verschlechternden COVID-19-Situation für 30 Tage erneut eingeführt. Das Dekret tritt am 17. Januar 2022 und bis zum 15. Februar 2022 in Kraft. Die vorübergehenden Ausnahmen sehen vor:
Im Zusammenhang mit vorübergehenden Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten ist dennoch stets auf die Arbeitsfähigkeit der Fahrer zu achten. Die allgemeine Verkehrssicherheit oder die Arbeitssicherheit der Fahrer darf nicht gefährdet werden.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Finnland seit 25.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Finnland nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Finnland
vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 10.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Nach Auskunft des finnischen Verbandes SKAL auf der Basis von Rücksprachen mit der Finnish
Transport and Communications Agency bestehen aktuell keinerlei Beschränkungen für die Einreise
von Transportpersonal nach Finnland. Das Transportpersonal ist bei der Durchführung seiner
Arbeitstätigkeit auch von sonst obligatorischen Gesundheitschecks bei Einreise nach Finnland befreit.
Regularien für Transportpersonal im Land
Beim Besuch der Innengastronomie kann ein 3G-Nachweis verlangt werden.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Finnland seit 25.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Finnland nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Finnland
vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 06.12.2021)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Nach Auskunft des finnischen Verbandes SKAL auf der Basis von Rücksprachen mit der Finnish
Transport and Communications Agency bestehen aktuell keinerlei Beschränkungen für die Einreise
von Transportpersonal nach Finnland. Das Transportpersonal ist bei der Durchführung seiner
Arbeitstätigkeit auch von sonst obligatorischen Gesundheitschecks bei Einreise nach Finnland befreit.
Regularien für Transportpersonal im Land
Beim Besuch der Innengastronomie kann ein 3G-Nachweis verlangt werden.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Mit Stand 03.12.21 wird Finnland nach Einstufung des RKI nicht als Hochrisikogebiet oder
Virusvariantengebiet betrachtet.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Finnland
vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 10.02.2021)
Nach Angaben des finnischen Verbandes SKAL sind Fahrer von internationalen gewerblichen Straßentransporten und Umzugstransporten ausgenommen
Das Vorliegen eines internationalen gewerblichen Straßentransportes ist mittels der üblichen Unterlagen (CMR-Frachtbrief, EU-Lizenz...) nachzuweisen.
Quelle
Finnland (Stand 19.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Nach Auskunft des finnischen Verbandes SKAL auf der Basis von Rücksprachen mit der Finnish
Transport and Communications Agency bestehen aktuell keinerlei Beschränkungen für die Einreise
von Transportpersonal nach Finnland. Das Transportpersonal ist bei der Durchführung seiner
Arbeitstätigkeit auch von sonst obligatorischen Gesundheitschecks bei Einreise nach Finnland befreit.
Regularien für Transportpersonal im Land
Beim Besuch von Restaurants kann ein 3G-Nachweis verlangt werden. Das Digitale COVID-Zertifikat
der EU mit QR-Code wird anerkannt.
Die finnische Regierung hat zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit vorübergehende
Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten erlassen. Die Ausnahmeregelung gilt vom 17. Januar 2022
bis zum 15. Februar 2022 in Kraft. Die vorübergehenden Ausnahmen sehen vor:
Die tägliche Lenkzeit darf nicht mehr als 11 Stunden betragen;
Die wöchentliche Lenkzeit darf nicht mehr als 60 Stunden betragen;
Die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen darf 120 Stunden nicht
überschreiten;
- Die tägliche Lenkzeit darf nicht mehr als 11 Stunden betragen;
- Die wöchentliche Lenkzeit darf nicht mehr als 60 Stunden betragen;
- Die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen darf 120 Stunden nicht überschreiten;
- Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 9 Stunden pro Tag betragen;
- Die wöchentliche Ruhezeit kann jede zweite Woche ohne Ausgleichsruhezeit auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden;
- Auf eine Lenkzeit von höchstens 5,5 Stunden muss eine Pause von 45 Minuten folgen, die in eine 15-minütige Pause, die zuerst zu nehmen ist, und eine 30-minütige Pause aufgeteilt werden kann;
- Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten außerhalb des Standortes können nach Wahl des Fahrers in einem Fahrzeug verbracht werden, sofern dieses über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und das Fahrzeug steht.
Im Zusammenhang mit vorübergehenden Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten ist dennoch
stets auf die Arbeitsfähigkeit der Fahrer zu achten. Die allgemeine Verkehrssicherheit oder die
Arbeitssicherheit der Fahrer darf nicht gefährdet werden.
(Stand 13.01.2022)
Die finnische Regierung hat zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit vorübergehende Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten erlassen. Die Ausnahmen waren bereits im Frühjahr 2020 in Kraft und werden aufgrund der sich verschlechternden COVID-19-Situation für 30 Tage erneut eingeführt. Das Dekret tritt am 17. Januar 2022 und bis zum 15. Februar 2022 in Kraft. Die vorübergehenden Ausnahmen sehen vor:
- Die tägliche Lenkzeit darf nicht mehr als 11 Stunden betragen;
- Die wöchentliche Lenkzeit darf nicht mehr als 60 Stunden betragen;
- Die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen darf 120 Stunden nicht überschreiten;
- Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 9 Stunden pro Tag betragen;
- Die wöchentliche Ruhezeit kann jede zweite Woche ohne Ausgleichsruhezeit auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden;
- Auf eine Lenkzeit von höchstens 5,5 Stunden muss eine Pause von 45 Minuten folgen, die in eine 15-minütige Pause, die zuerst zu nehmen ist, und eine 30-minütige Pause aufgeteilt werden kann;
- Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten außerhalb des Standortes können nach Wahl des Fahrers in einem Fahrzeug verbracht werden, sofern dieses über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und das Fahrzeug steht.
Im Zusammenhang mit vorübergehenden Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten ist dennoch stets auf die Arbeitsfähigkeit der Fahrer zu achten. Die allgemeine Verkehrssicherheit oder die Arbeitssicherheit der Fahrer darf nicht gefährdet werden.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Finnland seit 25.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Finnland nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Finnland
vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 10.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Nach Auskunft des finnischen Verbandes SKAL auf der Basis von Rücksprachen mit der Finnish
Transport and Communications Agency bestehen aktuell keinerlei Beschränkungen für die Einreise
von Transportpersonal nach Finnland. Das Transportpersonal ist bei der Durchführung seiner
Arbeitstätigkeit auch von sonst obligatorischen Gesundheitschecks bei Einreise nach Finnland befreit.
Regularien für Transportpersonal im Land
Beim Besuch der Innengastronomie kann ein 3G-Nachweis verlangt werden.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Finnland seit 25.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Finnland nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Finnland
vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 06.12.2021)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Nach Auskunft des finnischen Verbandes SKAL auf der Basis von Rücksprachen mit der Finnish
Transport and Communications Agency bestehen aktuell keinerlei Beschränkungen für die Einreise
von Transportpersonal nach Finnland. Das Transportpersonal ist bei der Durchführung seiner
Arbeitstätigkeit auch von sonst obligatorischen Gesundheitschecks bei Einreise nach Finnland befreit.
Regularien für Transportpersonal im Land
Beim Besuch der Innengastronomie kann ein 3G-Nachweis verlangt werden.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Mit Stand 03.12.21 wird Finnland nach Einstufung des RKI nicht als Hochrisikogebiet oder
Virusvariantengebiet betrachtet.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in Finnland
vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 10.02.2021)
Nach Angaben des finnischen Verbandes SKAL sind Fahrer von internationalen gewerblichen Straßentransporten und Umzugstransporten ausgenommen
- von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung des Arbeitgebers über einen triftigen, unaufschiebbaren Einreisegrund
- von der Notwendigkeit einer Anmeldung unter https://www.finentry.fi/en/
Das Vorliegen eines internationalen gewerblichen Straßentransportes ist mittels der üblichen Unterlagen (CMR-Frachtbrief, EU-Lizenz...) nachzuweisen.
Quelle