Ab dem 1. Januar 2021 wird es nicht mehr möglich sein, Produkte tierischen Ursprungs (POAO) in die EU zu importieren, d. h. solche, die Fleisch oder Milchprodukte enthalten (z. B. Schinken- oder Käsesandwich). Einige Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur für bestimmte Mengen von Säuglingsmilchpulver, Babynahrung, Speziallebensmittel oder speziell verarbeitete Heimtierfuttermittel.
Die britische Regierung empfiehlt dabei, mehr Informationen über die Regeln und Ausnahmen den EU-Leitlinien über den Einfuhr persönlicher Gegenstände zu entnehmen.
Diese Regeln betreffen die Drittländer, zu denen Großbritannien ab dem 1. Januar nach dem EU-Austritt auch gehören wird.
Die EU-Kommission erklärt, dass das Verbot, Milch- und Fleischprodukte importieren zu dürfen, aus der für die Tiergesundheit entstehenden Gefahr resultiert.
Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Fahrer, die aus Großbritannien in die Europäische Union einreisen, keine Schinken-Käse-Sandwiches mitführen. Darüber informiert die britische Regierung in einer offiziellen Mitteilung.
In der offiziellen Version des Dokumentes “Warentransport zwischen Großbritannien und der EU ab 1. Januar 2021: Leitfaden für Spediteure und gewerbliche Fahrer” wird das Verbot folgendermaßen erklärt:
Quelle: https://trans.info/de/absurditaeten-...zichten-214750
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