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Brauche ich Grundqualifikation, Module etc.?

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  • Brauche ich Grundqualifikation, Module etc.?

    Hallo,

    Ich bin neu im Forum und begrüße alle recht herzlich.

    Ich bin beruflich im Garten- und Landschaftsbau, Baumpflege u. ä. unterwegs und mache den großen Schein (CE).
    Habe jetzt im Internet nachgelesen was ich fahren darf und weiß, dass ich mich auf die Handwerkerregelung berufen kann. Ich darf ohne Fahrerkarte bis 7,5t zgg. Fahren. Soweit so gut.
    Alles was gewichtsmäßig darüber ist bedarf einer Fahrerkarte, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Angenommen ich will einen LKW 7,5t mit Anhänger 3,5t für meinen Einsatzzweck (kein Güterverkehr) betreiben, dann bräuchte ich einen Fahrtenschreiber und eine Fahrerkarte. Brauche ich dann auch gleichzeitig Module bzw. Grundqualifikation?

    Ich danke euch im voraus für eure Hilfe und wünsche ein angenehmes Wochenende.

    Gruß
    Lorenz

  • #2
    Ich würde mal sagen: Nein

    Quali oder Module sind für die gewerbliche Nutzung im Transport vorgesehen.
    Handwerkerregelung besagt ja, dass Deine Tätigkeit, dass eben nicht ist.
    Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

    Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

    "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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    • #3
      Hier nochwas
      Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

      Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

      "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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      • #4
        Meines wissens sind fahrer die nur ihre geräte...radlader, bagger,etc.....zur baustelle fahren und selbst nutzen von der 95 befreit. Also zb du bist baggerfahrer, fährst deinen bagger zur baustelle, baggerst und fährst abends wieder heim. Dann bist du von der 95 befreit. Sprich nur dein persönliches arbeitsgerät zur baustelle bringen, bzw wieder zurück zubringen. Also nur dein persönliches arbeitsgerät. Alles andere fällt nicht unter die verordnung und du brauchst eine qualifikation.

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        • #5
          Selbst wenn die Handwerkerregelung greift, über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für beruflichen Gütertransport in jedem Fall ein Fahrtenschreiber verpflichtend.
          Und genau dieser Abschnitt hat mich so verwirrt.

          Danke für eure Antworten.

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          • #6
            DA geht es ja um den Fahrtenschreiber, den Du selber erwähnt hast, haben musst.
            Der hat nix mit der 95 zu tun.
            Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

            Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

            "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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            • #7
              OK, danke.
              So habe ich mir das gewünscht, eine einfache klare Antwort. Ist im Internet und Gesetzestexten gar nicht so leicht zu finden.
              Mein neues Fahrzeug (aktuell Crafter 35) wird mindestens 5to haben und meine Anhänger gehen alle über 3to, deswegen wollte ich diesen Sachverhalt unbedingt klären.

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              • #8
                Aber nur mit klasse B geht das nicht. Sollte dir klar sein.

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                • #9
                  Moment Mal, sind Bagger und Radlader nicht "selbstfahrende Arbeitsmaschinen", wie auch Saug-/Spülfahrzeuge? Da brauche ich doch weder 95er Module noch Fahrerkarte. Ich brauche da "nur" den entsprechenden Führerschein. Da ich 1994 noch den alten 3er gemacht hatte, durfte ich früher Radlader bis 7,5 t fahren. Jetzt natürlich auch größere. Nur gesundheitlich werde ich das wohl nicht mehr schaffen.

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                  • #10
                    Mack, es geht um den Transport der Arbeitsmaschinen zur Baustelle, mit anderen Fahrzeugen. Nicht um die Selbstfahrenden selber.
                    Und das war auch nur Beispielhaft gemeint.
                    Zuletzt geändert von Schlaule; 26.06.2022, 15:53.

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                    • #11
                      Zitat von Mack Anthem Beitrag anzeigen
                      Moment Mal, sind Bagger und Radlader nicht "selbstfahrende Arbeitsmaschinen", wie auch Saug-/Spülfahrzeuge? Da brauche ich doch weder 95er Module noch Fahrerkarte. Ich brauche da "nur" den entsprechenden Führerschein. Da ich 1994 noch den alten 3er gemacht hatte, durfte ich früher Radlader bis 7,5 t fahren. Jetzt natürlich auch größere. Nur gesundheitlich werde ich das wohl nicht mehr schaffen.
                      Kommt auf die Geschwindigkeit an und nicht auf das Gewicht. Bis zu einer bbh 25kmh kannst du die Dinger mit dem L Führerschein führen. Ich fahre z. B. auch Mobilbagger über 20to mit meinem aktuellen Führerschein.

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                      • #12
                        Sicher das auf dich/euch die Handwerker-Regelung zutrifft?

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                        • #13
                          Ja, alles was ich transportiere benutze bzw. verarbeite ich auch selber. Ich liefere nichts zu irgendwelchen Kollegen oder Kunden. Ich bewege mich ausschließlich im näheren Umkreis meines Wohnortes und habe eigentlich nur früh eine Anfahrt und abends eine Abfahrt.

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                          • #14
                            Ich hab nur gefragt, weil eben oft der Transport von Baumaschinen auf die Baustelle in Rechnung gestellt wird. Dann wären nach meiner Auffassung die Module fällig.

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                            • #15
                              Zitat von spike78 Beitrag anzeigen
                              Ich hab nur gefragt, weil eben oft der Transport von Baumaschinen auf die Baustelle in Rechnung gestellt wird. Dann wären nach meiner Auffassung die Module fällig.
                              Richtig, dann machst du das auf gewerblicher Basis und die Module sind fällig.

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