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Brauche ich die 95er-Module?

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  • Brauche ich die 95er-Module?

    Hallo,
    ich hoffe Ihr könnt mir helfen.


    Meine Frage ist, brauche ich die 95er-Module?


    Anfang der 1990er habe ich meinen PKW-Führerschein (ehemals Klasse 3) gemacht, somit darf ich auch einen 7,5 t LKW fahren.
    Seit 2015 bin ich in einem kleinen Großhandelsunternehmen beschäftigt. Kurze Zeit später wurde ich gefragt, ob ich die kleinen Firmen-LKWs (7,5 t) fahren möchte, da noch ein Fahrer gesucht wird, der hin und wieder fährt. Nachdem ich zugestimmt hatte, ging ich zur Führerscheinstelle und beantragte eine Fahrerkarte, inkl. Umschreibung meines alten rosa Lappens zum EU-Kartenführerschein.


    Kurze Beschreibung zu diesem Großhandelsunternehmen:
    Als Importeur bestellt der Großhändler Ware in Fernost, diese wird mit Seecontainern zum Firmensitz geliefert. Hier werden die Kartons sortenrein auf Paletten gepackt und im Hochregal der Firma zwischengelagert. Nachdem zu einem späteren Zeitpunkt für unsere Kunden die bestellte Ware kommissioniert wird, wird sie versandfertig zur Abholung, durch eine Spedition, bereitgestellt. Diese Spedition, die Mitglied in einem Logistik-Netzwerk ist, übernimmt für uns (Großhändler) den weiteren Versand.


    Zusätzlich zum Hochregal am Firmensitz haben wir noch eine angemietete Halle als Außenlager in einem Nachbarort, dieser ist ca. 10 km entfernt. Desweiteren haben wir als weiteres Außenlager etliche Palettenstellplätze bei der eben genannten Spedition angemietet.


    Falls der Platz im Hochregal am Firmensitz knapp wird, oder Ware für einen längeren Zeitraum nicht benötigt wird, wird diese in eines der beiden Außenlager gebracht.

    Ich bin als Springer in unserer Firma eingesetzt. Unter anderem beim Entladen im Wareneingang, beim Kommissionieren, im Bereich der Retouren. Und wenn erforderlich fahre ich mit einem unserer beiden 7,5-Tonner (mit Kofferaufbau) die eben beschriebenen Paletten mit sortenrein gepackter Ware ins Außenlager. Diese Paletten haben keinen Lieferschein. Es wird auf einem formlosen Zettel nur die Artikelnummer, die Menge pro Palette und die Anzahl der Paletten festgehalten um in der Logistik-Software verbuchen zu können, wo welche Ware steht. Je nach Bedarf hole ich diese Ware aus den Außenlagern wieder zurück in die Firma.


    Desweiteren fahre ich in wenigen Fällen versandfertige Ware (inkl. Lieferschein) zum Kunden.


    Die Haupttätigkeit unserer Firma ist der Handel mit Ware.


    Jetzt nochmal meine Frage:
    Benötige in diesen Fällen die 95er-Module? Oder nur dann, wenn ich versandfertige Ware zum Kunden fahre? Meine Vorgesetzten sind der Meinung, ich bräuchte keine dieser Module, da es sich bei den Fahrten zum Außenlager um einen Werkverkehr handelt.


    Mit der Hoffnung auf aussagekräftige Antworten sage ich schonmal danke für die Geduld beim Lesen meines Anliegens.


    Beste Grüße
    stempel

  • #2
    Hallo stempel,

    eine verbindliche Antwort kann ich leider nicht geben und möchte zunächst eine Gegenfrage stellen:
    Auf welche Grundlage beziehen sich die Vorgesetzten mit ihrem Standpunkt?

    Meines Wissens war Werkverkehr nie generell ausgenommen von der Berufskraftfahrerqualifikation. Von meinem bisherigen Verständnis ausgehend, halte ich die "95" für erforderlich.
    Grundlage bildet das "Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz" (aktuelle Fassung)

    Da gäbe es vielleicht folgendes (Abschnitt 1, §1, Absatz 2)

    ...
    5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zurBerufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung desFahrers darstellt,
    ...
    8. Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum, wenn
    a) die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers erfolgt,
    b) das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
    c) die Beförderung gelegentlich erfolgt und
    d) die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgt oder
    Das paßt aber beides nicht so richtig auf die beschriebene Situation, meiner Einschätzung nach.
    Du fährst nicht immer und nicht regelmäßig. Aber wenn Du fährst, ist die Tätigkeit dem Wesen nach die eines Fahrers, du sollst Ware gewerblich transportieren . Ziffer 5. interpretiere ich als "Handwerkerregel".

    Ist die Firma im "ländlichen Raum" entsprechend BKrQG? Dann kämen 8 b) und 8 c) in Frage.
    Da diese Punkte im aktuellen Gesetzestext für mich neu sind, kann ich damit wenig anfangen. Denn auch hier taucht "Hauptbeschäftigung" auf. Und der Begriff wird z.B. hier etwas beleuchtet:

    Fallbeispiel: Möbeltransporte

    Wird durch einen Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit Material an- oder abtransportiert und nicht durch ihn selbst verarbeitet, fällt diese Tätigkeit nicht mehr unter die sog. Handwerker-Regelung. In diesem Fall kann sich der Fahrer nicht darauf berufen, dass dies eine Hilfstätigkeit im Rahmen seiner Haupttätigkeit, nämlich der Verarbeitung des Materials, darstellt.
    Qualifikation ist erforderlich

    Möbel werden ausgeliefert und zum Teil auch montiert
    Anlieferung und Aufbau (z.B. Küche) erfolgt durch Personal, das handwerkliche Fertigkeiten aufweisen muss (z.B. Schreiner), Fahren ist nachrangige Hilfstätigkeit.
    Qualifikation ist nicht erforderlich

    Quelle: https://www.lasiportal.de/ladungssic...gesetz-bkrfqg/
    So eine Frage würde ich an Ramaanda richten.

    Gruß
    Klaus



    Zuletzt geändert von hobbylenker; 20.05.2021, 12:05.

    Kommentar


    • #3
      Ich meine du brauchst die Module, da du Handelsware auf öffentlichen Strassen transportierst. Transport ist zwar nicht deine Hauptbeschäftigung aber in deinem Fall greift m. E. die Handwerkerregelung nicht und eine Privatfahrt ist es auch nicht.
      Nordsee-Alpen-Express

      Kommentar


      • Mack Anthem
        Mack Anthem kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Sorry, hat nichts mit öffentlichen Straßen zu tun. Das hat mit gewerblichen Güterkraftverkehr zu tun, also, wenn du auf der Güterkraftverkehrserlaubnis deines Chefs fährst.
        Nur "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" sind ausgenommen, auch wenn diese auf öffentlichem Grund fahren.

    • #4
      Es werden Waren gewerblich transportiert, also muss der Fahrer auch die Kennziffer 95 im Führerschein haben. Es kommt nicht darauf an, ob der Transport nun der Gewinnerzielung dient oder ob es sich nur um ein Verschieben handelt. Es bleibt ein gewerblicher Transport.
      Mit Werksverkehr hat das BkrFQG nicht das geringste zu tun. Ich würde mich also schleunigst um die Weiterbildung kümmern.

      Eventuell wäre es noch wichtig, den Standort der Firma zu wissen, um zu beurteilen, ob es sich um einen ländlichen Raum handelt.

      Viele Grüße

      Ramaanda
      Zuletzt geändert von Ramaanda; 20.05.2021, 20:39. Grund: Den Text ergänzt

      Kommentar


      • #5

        Auf welche Grundlage beziehen sich die Vorgesetzten mit ihrem Standpunkt?
        Diese Frage kann ich Dir leider nicht korrekt beantworten. Nachdem ich schon einige Monate gelegentlich mit den LKWs gefahren bin, las ich im Internet etwas über die Kennzahl 95. Als ich meine Vorgesetzten darauf ansprach, meinten die nur, dass die Fahrten zu den Außenlagern als Werkverkehr zählen und somit die 95er nicht erforderlich wäre.

        Eventuell wäre es noch wichtig, den Standort der Firma zu wissen, um zu beurteilen, ob es sich um einen ländlichen Raum handelt.
        Der Standort der Firma liegt im Münsterland und die beiden Außenläger liegen in einem Nachbarort in ca 10 km Entfernung.

        Kommentar


        • #6
          Fakt ist, dass du im gewerblichen Güterkraftverkehr arbeitest und bei LKW ab 3,5t braucht man Module 95 und Fahrerkarte, wenn keine Tachoscheiben vorhanden. Ausnahmen von den Modulen haben nur "selbstfahrende Arbeitsmaschinen", wie z. B. Kanalspülwagen.

          Aaabeeerrr: Da du den alten 3er Führerschein hast und somit bis C1E, hast du Besitzstandsschutz.
          Was heißt das?
          Ganz einfach, du brauchst nur eine Woche Lehrgang besuchen und brauchst keine Prüfung. Das ganze kostet ca. 400,-€. Hättest du nur B oder BE, müsstest du einen ganzen Monat Lehrgang inklusive Abschlußprüfung absolvieren, kostet dann Schlappe 2.000€.
          Woher ich das weiß? Ich hatte auch den alten 3er Führerschein und habe darauf aufbauend den Führerschein CE gemacht.

          Kommentar


          • #7
            Zitat von stempel Beitrag anzeigen

            Der Standort der Firma liegt im Münsterland und die beiden Außenläger liegen in einem Nachbarort in ca 10 km Entfernung.
            Dein Problem ist völlig neu für mich, was bedeutet, ich weiß es selbst nicht hundertprozentig. Im BKfQG gibt es im § 1 Absatz 2 die Ausnahme für Kraftfahrzeuge im ländlichen Raum, wenn die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens erfolgt. In Absatz 3 wird das noch spezifiziert, was darunter zu verstehen ist. Unter anderem darf die Beförderung nicht regelmässig und auch nicht dauerhaft stattfinden. Die Formulierung ist sehr schwammig und natürlich wird sich jeder das so auslegen, dass es auf ihn passt.
            Hilfreich wäre es in dieser Hinsicht auch, mal in die Liste zu schauen, ob die Firma auch wirklich in einem ländlichen Raum ansässig ist. Denn nur dann fällt sie eventuell unter die Ausnahmeregel. Münster (Stadt) gilt zum Beispiel nicht als ländlich und es wird definitiv die Qualifikation gebraucht. Das Münsterland hingegen ist sehr groß und als Region in der Liste nicht aufgeführt.
            Ich habe mal den Link zu der offiziellen Liste der Regionen angefügt. Da kannst du selbst schauen, ob deine Firma darunter fällt. Ist dein Standort nicht aufgeführt oder als Städtischer Bereich aufgeführt, benötigst du die 95 auf jeden Fall. Und löse dich mal von dem Werksverkehr. Dieser Begriff hat mit der Qualifikation nichts zu tun.



            Viele Grüße

            Ramaanda

            Kommentar


            • Mack Anthem
              Mack Anthem kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Ich glaube, ich weiß, um was es da geht. Das ist z.B. der Fall, wenn die Rübenkampagne geht und LKW die Rüben direkt nach der Ernte zur Fabrik fahren. Für "normalen" Güterkraftverkehr braucht man die Module.
              Ich weiß auch nicht, warum sich dagegen gewehrt wird, im Lehrgang geht's um Themen, wie Ladungssicherung, wirtschaftliches Fahren etc. Lohnt sich doch auch für den Chef, wenn man das weiß.

          • #8
            Ramaanda
            Danke für den link. Der Standort meiner Firma taucht in deiner Liste nicht auf.
            Edit: der Standort meines Arbeitgebers ist Münster
            Zuletzt geändert von stempel; 21.05.2021, 10:00.

            Kommentar


            • #9
              Zitat von stempel Beitrag anzeigen
              Ramaanda
              Danke für den link. Der Standort meiner Firma taucht in deiner Liste nicht auf.
              Edit: der Standort meines Arbeitgebers ist Münster
              Münster ist in der Liste als Stadt angegeben. Da die Liste bindend ist und Teil des Gesetzes, wirst du wohl um die Qualifikation nicht herumkommen.

              Viele Grüße

              Ramaanda

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              • #10
                Mahlzeit.
                So, ich habe heute morgen mit der BAG telefoniert und denen mein Anliegen geschildert, so wie ich es in meinem ersten Beitrag geschrieben habe.

                Es werden Waren gewerblich transportiert, also muss der Fahrer auch die Kennziffer 95 im Führerschein haben. Es kommt nicht darauf an, ob der Transport nun der Gewinnerzielung dient oder ob es sich nur um ein Verschieben handelt. Es bleibt ein gewerblicher Transport.
                Mit Werksverkehr hat das BkrFQG nicht das geringste zu tun.
                Wurde mir auch so gesagt.

                Ich meine du brauchst die Module, da du Handelsware auf öffentlichen Strassen transportierst. Transport ist zwar nicht deine Hauptbeschäftigung aber in deinem Fall greift m. E. die Handwerkerregelung nicht und eine Privatfahrt ist es auch nicht.
                Laut Aussage der Mitarbeiterin der BAG zählt die Handwerkerregelung nur dann, wenn die Beschaffenheit des Transportgutes am Empfägerort verändert/bearbeitet wird.
                Zum Beispiel wenn der Schreiner das transportierte Holz vor Ort verarbeitet, zum Zaun oder ähnliches.

                Also brauche ich die 95er.

                Ich habe mit meinem Chef gesprochen und ihm gesagt, dass ich die Module haben müsste wenn ich weiterhin fahren solle. Und dass ca 500 € für fünf Jahre besser angelegt sind als die bis zu 5.000,- Strafe für den AN und die bis zu 20.000,- für den AG. Aber ich denke mal, dass die Strafen im Wiederholungsfall deutlich höher ausfallen würden.
                Er hat dem zugestimmt und er wird sich um eine entsprechende Kursteilnahme kümmern.

                Vielen Dank nochmal an Euch.
                Wünsche Euch ein angenehmes Wochenende.
                Beste Grüße
                stempel

                Kommentar


                • #11
                  Viel Spaß und Erfolg stempel!
                  Vielleicht kannst du ja "erzählen" wie's weiter geht.
                  Gruß
                  Klaus

                  Kommentar


                  • #12
                    [QUOTE=Mack Anthem;n418714
                    Aaabeeerrr: Da du den alten 3er Führerschein hast und somit bis C1E, hast du Besitzstandsschutz.
                    Was heißt das?
                    Ganz einfach, du brauchst nur eine Woche Lehrgang besuchen und brauchst keine Prüfung. Das ganze kostet ca. 400,-€. Hättest du nur B oder BE, müsstest du einen ganzen Monat Lehrgang inklusive Abschlußprüfung absolvieren, [/QUOTE]

                    BE reicht auch um die Grundqualifikation zu umgehen!

                    Kommentar


                    • #13
                      Hey Leute,

                      kurzes Update von mir. Seit heute bin ich in einer fünftägigen Weiterbildungswoche nach BKrFQG. Die Kosten in Höhe von ca. 600,- € werden von meinem Arbeitgeber übernommen. Dieses wurde mir und dem ausführenden Verkehrsinstitut schriftlich mitgeteilt. Nach Abschluss dieser fünf Tage erhalte ich eine Bescheinigung über die Teilnahme und werde damit zur Führerscheinstelle gehen.

                      Eine Änderung die alle betreffen wird, die ab jetzt ihre Module machen oder "auffrischen": die Kennzahl 95 wird nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Hierfür soll es eine Extra-Karte geben. Angeblich ist das schon seit Mai 2021 der Fall.

                      MfG
                      stempel

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                      • #14
                        Zitat von stempel Beitrag anzeigen
                        Nach Abschluss dieser fünf Tage erhalte ich eine Bescheinigung über die Teilnahme und werde damit zur Führerscheinstelle gehen.
                        Es ist sicherlich nichts verbotenes daran, eine Teilnahmebescheinigung zu bekommen. Aber nach meinem Kenntnisstand dient die nicht mehr dazu, sie bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Neu ist, dass der Schulungsbetrieb die Teilnehmerdaten online an das neu eingerichtete Berufskraftfahrerqualifikationsregister (Puh, was für ein Wort) beim Kraftfahrtbundesamt sendet. Die Zettelwirtschaft ist also Vergangenheit. Damit haben sich übrigens auch die Fälle erledigt, wo Fahrer, die bei ihren Betrieb gekündigt hatten, ihren Bescheinigungen hinterherlaufen mussten.

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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