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Kosten für Module, FS, Fahrerkarte steuerlich absetzten

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  • Kosten für Module, FS, Fahrerkarte steuerlich absetzten

    Moin,

    Ich habe dieses Jahr die Module, den neuen FS mit 95 Eintrag und eine neue FK privat bezahlt. Allerdings bin ich noch keinen einzigen Tag LKW gefahren, hab also auch keine Einnahmen die im Zusammenhang mit den Kosten stehen. Muß ich denn mindestens einen Tag 2020 noch als Fahrer bezahlt bekommen daß ich die Kosten steuerlich geltend machen kann oder gibt es da eine Mindestanzahl an bezahlten Tagen? Die Kosten sind ja eigentlich "auf fünf Jahre hinaus" zu sehen...


    Hat da jemand Erfahrung?

    VG
    Zwölfe
    Weil, alles unter 12 Zylinder ist assozial! ;-D

  • #2
    Zitat von 12Zylinder Beitrag anzeigen
    Moin,

    Ich habe dieses Jahr die Module, den neuen FS mit 95 Eintrag und eine neue FK privat bezahlt. Allerdings bin ich noch keinen einzigen Tag LKW gefahren, hab also auch keine Einnahmen die im Zusammenhang mit den Kosten stehen. Muß ich denn mindestens einen Tag 2020 noch als Fahrer bezahlt bekommen daß ich die Kosten steuerlich geltend machen kann oder gibt es da eine Mindestanzahl an bezahlten Tagen? Die Kosten sind ja eigentlich "auf fünf Jahre hinaus" zu sehen...


    Hat da jemand Erfahrung?

    VG
    Zwölfe
    Natürlich sind die Kosten absetzbar. Sie sind es genau dann, wenn sie angefallen sind. Auf den Erfolg einer Maßnahme kommt es dabei nicht an.

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    • #3
      Ich brauche weder FS/Module noch die FK in meinem Beruf. LKW fahren mache ich nur nebenbei, und 2020 noch keinen einzigen Tag. Was ist da die Begründung das abzusetzten?

      Also zB... kann sich ein Buchhalter ne Kettensäge kaufen und sagen "ich brauch sie beruflich" um sie abzusetzten? Kommt mir unwahrscheinlich vor
      Zuletzt geändert von 12Zylinder; 10.11.2020, 23:31.
      Weil, alles unter 12 Zylinder ist assozial! ;-D

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      • #4
        Hallo Zwölfe,

        ich fahre auch nur nebenbei, brauche im Hauptberuf auch kein CE und keine Fahrerkarte.

        Ich habe in 2019 die Module, Fahrerkarte und Führerschein CE gemacht.

        Habe dann in der Steuererklärung das ganze bei den Fortbildungskosten angegeben

        Bezeichnung: Führerschein Klasse C und CE inkl. Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz; Summe 2.914 €

        Die Belege für die Module, den FS, die FK, ärztliche Untersuchung, habe ich alles mit eingereicht.

        Ob Du in 2020 noch gegen Bezahlung fährst, oder nicht, dürfte da nicht interessieren, da eventuelle Einkünfte aus einem 450€ Job in der Steuererklärung nicht angegeben werden müssen.

        Wieviel € das dann zB bei einer Rückzahlung ausmacht, kommt aber immer auf den einzelnen an, bei mir waren es aber ein paar Hunderter

        (Der Buchhalter, der eine Kettensäge kauft, ist was ganz anderes, da dieser in Deinem Beispiel dann ein Gewerbe hat und die Anschaffungskosten absetzen möchte. Aber das ist jetzt etwas Off-Topic)

        Grüße
        Tom

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        • #5
          Man sollte nicht vergessen, um etwas "absetzen" zu koennen, muss man ueberhaupt erst mal Steuern gezahlt haben. Wird gern von machen Spediteuren genutzt.... "du kannst ja die Spesen vom Finanzamt holen"... was sogar manxche Leute glauben.:lmao[1]:Aber wie gesagt, mit den Bloeden treibt man die Welt um.
          Von der Steuer "absetzen" heisst lediglichj, man veringert sein zu versteuendes Einkommen um den abzusetzenden Betrag.... da es in DE auch einen Betrag gibt, den man verdienen kann / darf ohne Steuern zu bezahlen, kann es passieren, das der abzusetzende Betrag nur ein paar Euros, oder auch gar nix ausmacht.
          Man sollte diese "absetzerei" nicht zu hoch bewerten... ist i.d.R. eine grosse Mogelpackung.

          Gruss Holger
          Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


          Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





          Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

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          • #6
            Es geht hier aber nicht um Spesen absetzen, sondern um Module, FS und fahrerkarte - und diese sind sehr wohl absetzbar.


            Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

            ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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            • #7
              Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
              Es geht hier aber nicht um Spesen absetzen, sondern um Module, FS und fahrerkarte - und diese sind sehr wohl absetzbar.
              Stimmt schon, aber um etwas abzusetzen, muss erst Mal Steuern bezahlt werden. .... Es kann auf jeden Fall nie mehr rausbezahlt werden, als man einbezahlt hat. Deshalb sollte man nicht zuviel Hoffung in das "absetzen" von der Steuer legen.

              Gruss Holger
              Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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              • #8
                Tom80 E=whiteout;n404908]

                Stimmt schon, aber um etwas abzusetzen, muss erst Mal Steuern bezahlt werden. .... Es kann auf jeden Fall nie mehr rausbezahlt werden, als man einbezahlt hat. Deshalb sollte man nicht zuviel Hoffung in das "absetzen" von der Steuer legen.

                Gruss Holger [/QUOTE]

                Kann dir zwar nicht so ganz folgen, was du meinst, aber wenn @ Tom80 :

                Habe dann in der Steuererklärung das ganze bei den Fortbildungskosten angegeben
                das so gemacht, seine Belege hierzu einreicht, selbst einer Beschäftigung nachgeht, zahlt er ja Steuern....


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                • #9
                  Ohne Gewähr

                  Fortbildungungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden wenn
                  1. Sie nicht vom Arbeitgeber übernommen werden und
                  2. Ein beruflicher Zusammenhang vorliegt

                  Die Fortbildungungskosten könne auch rückwirkend für 7 Jahre geltend gemacht werden. Die Werbungskostenpauschale von derzeit 1000€ ist zu beachten.
                  Wird ein Minijob pauschal versteuert können in diesem Zusammenhang entstandene Ausgaben nicht steuerlich geltend gemacht werden.

                  Ohne Gewähr

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                  • #10
                    Zitat von Kunstbanause Beitrag anzeigen
                    Ohne Gewähr

                    Fortbildungungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden wenn
                    1. Sie nicht vom Arbeitgeber übernommen werden und
                    2. Ein beruflicher Zusammenhang vorliegt

                    Die Fortbildungungskosten könne auch rückwirkend für 7 Jahre geltend gemacht werden. Die Werbungskostenpauschale von derzeit 1000€ ist zu beachten.
                    Wird ein Minijob pauschal versteuert können in diesem Zusammenhang entstandene Ausgaben nicht steuerlich geltend gemacht werden.

                    Ohne Gewähr
                    So verstehe ich es mittlerweile auch. Solange es bei einem 450€ Nebenjob bleibt.
                    Das mit dem beruflichen Zusammenhang war ja meine erste Frage. Wenn jemand einfach keine Einkünfte aus Fahrertätigkeit hat kann er die Kosten für Module und FS/FK auch nicht als Fortbildungskosten (über die 1000€ raus) angeben. Oder?
                    Weil, alles unter 12 Zylinder ist assozial! ;-D

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                    • #11
                      Hallo Zwölfe,

                      die Fortbildungskosten kann man auch ohne aktuellen Nebenjob angeben.
                      Du machst die Fortbildung ja extra, um überhaupt einen Nebenjob zu bekommen, denn ohne Module usw geht das ja fast nicht (ausser bei Jobs, bei denen die 95 nicht nötig ist).

                      Ich habe zB die Module, den CE Schein, usw im April 2019 gemacht, aber erst im Dezember mit einem Nebenjob begonnen.

                      Grüße
                      Thomas

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                      • #12
                        Macht Sinn! Danke für den Input
                        Weil, alles unter 12 Zylinder ist assozial! ;-D

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