Wir Fahrer,bei uns in der Firma sollen,2021 den Kranschein machen.Streitgespräch eben,wir Kranwagenfahrer brauchen das nicht,weil unsere Ladekrane unter 3.5 to heben können,ers ab dieser Grenze ist der Schein, vorgeschrieben. Weiß jemand mehr?
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Keine Ankündigung bisher.
Ladekran Schulung
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Ich glaube der ist in diesem SInne gar nicht vorgeschrieben. Eine anständige Einweisung durch den Arbeitgeber reicht m.W. auch.
Ich muß aber zugeben, in der Zeitarbeit gehst Du ohne diesen Schein nicht auf einen Kran. Ich mußte den auch machen. War nicht schlecht,nur sehr viel trockene Theorie und wenig Praxis.
Gruß Kai
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Ergänzend gibt es ein Thema:
https://www.brummionline.com/forum/f...n-erforderlich
Darin hat Apollo16 auch eine Verknüpfung zu einer BGG 921. Das scheint das Nachfolge-Dokument zu sein von der DGUV ZH1/362, die Folkher nannte.
Oberflächlich lese ich darin: Unterweisung - Nachweis der Kenntnisse mit Prüfung - Befähigungsnachweis
Das gilt für alle "kraft- und teilkraftbetriebenen" Krane.
Dieser BG-Grundsatz stammt von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Ist die BGG dann für alle Branchen zwingend vorgeschrieben?
Und, wie könnte es anders sein, gibt es noch viel mehr Dokumente, z.B.
DGUV Information 209-012: https://publikationen.dguv.de/widget...ad/article/320
DGUV Vorschrift 52: https://www.bghm.de/fileadmin/user_u...schrift_52.pdf
Überblick??
Gruß
KlausZuletzt geändert von hobbylenker; 15.10.2020, 09:24.
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Zitat von trailerman Beitrag anzeigenEine Tonnagebegrenzung nach unten "...>3,5t ..." gibt es nicht. Wer das behauptet, hat von Krantechnik keine Ahnung, denn die Dinger werden unterschieden nach Lastmomenten ("Metertonnen"), also 3,5 mt. Kugel mal DGUV ZH1/362. Tatsächlich müssen alle Kranführer zur Schulung.
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Ich muss auch irgendwann mal auf den Kurs. Bei uns ist es so dass man den Kranschein (gibt Typ A und Typ B, Typ A ist für alles was auf LKW drauf ist und auch die großen Mobilen Teleskopkrane, Typ B für die klassischen Oberdreher, Baukrane und auch Mobilkrane) braucht wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- grösser 40mt
- Reichweite grösser 20m
- Seilwinde dran
Alles darunter kann nen 1tägigen Kurs machen, muss aber nicht. Der is Optional und wird auf den Fähigkeitsausweis angerechnet. Die größeren müssen den großen Kurs machen (2 Tage Kurs + Prüfung am 3. Tag), dort wird auch 1 Tag angerechnet.
Kontrolliert hat das so bisher bei mir noch nie jemand... aber es gibt Unternehmen die lassen dich nicht selber abladen wenn du keine Prüfung hast, auch bei den kleinen Kränen. Dient aber primär dazu dass sie selber mit ihren eigenen Baustellenkränen die Züge abrechen können.. wenn da ein "kleiner" kommt mit 32 Glasgestellen drauf und der hat die Prüfung nicht gibt das 32 Kranzüge zu je rund 40€ zusätzlich für den Bauunternehmer... :D
PS: Was ist denn die Grenze mit den 3,5t gemeint? 3,5mt is ja nicht mal das wo man auf nem Sprinter montiert, und 3.5t hebt ein Kran ja recht schnell mal... fragt sich nur wo? :D
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Kontrolliert hat das so bisher bei mir noch nie jemand...
Lass mal was passieren, und es passiert schnell mal was.Ich denke das dann schnell die Frage auftaucht, ist der Mann geschult?
Spätestens wenn eine Versicherung mit im Boot ist.
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