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  • Kurze Frage!

    Der Mann der wo mich ernährt und kleidet sowie dafür sorgt das ich Miete und Strom zahlen kann, also mein Senior Chef, dem tut in zwei Monaten die 95 im Führerschein ablaufen. Jetzt will er wissen ob er auch ohne die 95 ab und an mal noch vorladen oder eine Kleinigkeit ausfahren kann. (Keine Handwerkerregelung) Aber halt gewerblich. Darf er? Darf er nicht? Ich meine er darf nicht!
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

  • #2
    AW: Kurze Frage!

    Nein,darf er nicht.Gewerblicher Transport=95.....
    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
    Jean Jacques Rousseau

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    • #3
      AW: Kurze Frage!

      Jow - würde ich auch so sehen...
      Fahrzeugklasse, öffentlicher Straßenverkehr, gewerblicher Güterverkehr geht nicht ohne "95".
      Gruß
      Klaus

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      • #4
        AW: Kurze Frage!

        Mein ich auch. Aber er ist der Meinung wenn er nur ein bißchen fährt bräuchte er die 95 nicht. Wenn ich ihm das morgen verklickere sitzt er am Samstag mit in der Schulung. Mit 76 Lenzen!
        Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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        • #5
          AW: Kurze Frage!

          Mal so die antwort meines Ex Chefs in DE.... er darf nicht mal mit seinem Eigentum selbst fahren, wenn er die 95 nicht im FS stehen hat.... die Einzigen, welche davon ausgenommen sind, ist wie bei Gefahrgut, Werkstattpersonal fuer Probefahrt.

          Gruss Holger
          Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


          Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





          Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

          "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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          • #6
            AW: Kurze Frage!

            Sieht nicht so aus, das er unter eine Ausnahme fällt.
            Wenn ich den Ausnahmenkatalog richtig deute:
            Es ist selten zu früh und nie zu spät. Ride long and prosper.

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            • #7
              AW: Kurze Frage!

              Nein, er hat Pech und muss sich mit seinen 76 Jahren noch mal auf die Schulbank setzen, oder er fährt nur noch ohne Ladung.

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              • #8
                AW: Kurze Frage!

                Der Fahrlehrer sagte mir heute das aufgrund der Corona Regelung er noch mit abgelaufener 95 bis zu einem Jahr noch fahren darf. Allerdings die Gesundheitsprüfung muss er machen und auch eintragen lassen.
                Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                • #9
                  AW: Kurze Frage!

                  oder er fährt nur noch ohne Ladung
                  Ist es nicht auch Gewerblicher Verkehr, wenn man leer faehrt?

                  Gruss Holger
                  Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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                  • #10
                    AW: Kurze Frage!

                    Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                    Der Fahrlehrer sagte mir heute das aufgrund der Corona Regelung er noch mit abgelaufener 95 bis zu einem Jahr noch fahren darf. Allerdings die Gesundheitsprüfung muss er machen und auch eintragen lassen.
                    Der Fahrlehrer sollte sofort seinen Job aufgeben und seine Lizenz verbrennen, denn die Verordnung (EU) 2020/698 sagt:

                    "In den Führerschein oder in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragene Schlüsselzahlen 95, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen sind oder ablaufen würden, gelten (automatisch) als um sieben Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein oder Fahrerqualifizierungsnachweis angegebenen Datum verlängert. Die Frist zum Abschluss der Weiterbildung, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 ablaufen würde oder abgelaufen ist, gilt ebenfalls als um sieben Monate verlängert. Hinweis: Dies gilt nur innerhalb der EU."

                    Quelle und weitere Inforationen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...-2020-698.html



                    Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
                    Ist es nicht auch Gewerblicher Verkehr, wenn man leer faehrt?

                    Gruss Holger
                    In diesem Falle nicht.
                    Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt laut dessen § 1 Abs. 1 nur für "...Beförderungen im Gütekraft- und Personenverkehr..."
                    Eine Leerfahrt ist keine Beförderung.

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                    • #11
                      AW: Kurze Frage!

                      Seine 95 läuft im Oktober 2020 aus. Das heißt also für ihn gilt die Ausnahmeregelung von wie du schreibst sieben Monate nicht?
                      Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                      • #12
                        AW: Kurze Frage!

                        Leider gilt sie für ihn nicht. Es sei denn, dass diese ganzen Ausnahmen noch mal verlängert werden.

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