Die Vorgehensweise, die ich oben gepostet hatte, wurde mir von einem BAG-Beamten so erklärt, und der sollte es eigentlich wissen...
Aber ich habe jetzt eine Email an das BAG geschickt und nachgefragt.
Sobald ich Antwort erhalte, poste ich sie hier.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Tachoscheiben
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Tachoscheiben
:pZitat von Rainer2401 Beitrag anzeigenKeins von beiden.
Sorry!!!! Tachoscheiben natürlich kopieren
Habe mich etwas unklar ausgedrückt
Nein, auf gar keinen Fall. Die Tachoscheiben sind Eigentum der Firma und müssen dort ein Jahr aufbewahrt werden.
Bei einem Stellenwechsel muss man sich die letzten mitzuführenden Diagrammscheiben kopieren. Die Kopien gelten bei eventuellen Kontrollen als Arbeitszeitnachweis.
(Quelle: BAG)
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Ich stimme Jaru zu. Man soll die Scheiben die noch unter der Mitführungspflicht liegen behalten und kann dann nach und nach seinem alten Arbeitgeber die nötigen Scheiben nachdem man sie sich kopiert hat gegen Quittung ( wegen böser Überaschung) überlassen. Hierbei sollten beide Seiten nicht emotional handeln sondern professionell, denn ist ja für beide Seiten auch wichtig dem Gesetz genüge zu tun.
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Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigenKeins von beiden.
Nein, auf gar keinen Fall. Die Tachoscheiben sind Eigentum der Firma und müssen dort ein Jahr aufbewahrt werden.
Bei einem Stellenwechsel muss man sich die letzten mitzuführenden Diagrammscheiben kopieren. Die Kopien gelten bei eventuellen Kontrollen als Arbeitszeitnachweis.
(Quelle: BAG)
Pflichten des Fahrers:
Der Fahrer muss Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen er tatsächlich lenkt. Für jeden dieser Tage hat er ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fahrzeug übernimmt, ein Schaublatt zu benutzen. Das Schaublatt darf grundsätzlich erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen werden, es sei denn, eine Entnahme ist aus anderen Gründen (z.B. Fahrerwechsel) zulässig. Es ist personengebunden und bei einem Wechsel des Fahrzeugs vom Fahrer mitzunehmen...
Natürlich liegt auch ein Wechsel des Fahrzeugs vor, wenn ich in ein anderes Unternehmen wechsele. Der von dir zitierte Passus bezieht sich auf abgegebene (archivierte) Fahrerkarten und deren Aufbewahrung.
Also jene, die nicht mehr unter Mitnahmepflicht / Nachweispflicht bei Kontrollen fallen.
Begründung steht weiter unten:
Ab dem 1. Januar 2008 sind bei Kontrollen vom Fahrer die Arbeitszeitnachweise, dazu zählen Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen, Fahrerkarte, sowie Ausdrucke des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Kalendertage vorzulegen (Artikel 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85).
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Zitat von truckerin08 Beitrag anzeigenHallo,
wie ist das mit den Tachoscheiben wenn ich die Firma wechsle? Muss ich meine Tachoscheiben von der alten Firma mitnehmen oder fahre ich dann erst mal mit Urlaubsschein?
Zitat von klafi56 Beitrag anzeigenIch würde die von den letzten vier Wochen mitnehmen;);)
Bei einem Stellenwechsel muss man sich die letzten mitzuführenden Diagrammscheiben kopieren. Die Kopien gelten bei eventuellen Kontrollen als Arbeitszeitnachweis.
Zitat von Bundesamt für GüterverkehrAb 1. Mai 2006 muss das Unternehmen Schaublätter und – sofern Ausdrucke gemäß Artikel 15 Absatz 1 erstellt wurden – die Ausdrucke in chronologischer Reihenfolge und in lesbarer Form nach der Benutzung mindestens zwei Jahre - Schaublätter ein Jahr - lang aufbewahren und den betreffenden Fahrern auf Verlangen eine Kopie aushändigen.
Die Fahrer können künftig von ihren Unternehmen verlangen, dass sie eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon ausgehändigt bekommen. Bei Kontrollen in Unternehmen sind neben den Schaublättern auch vorhandene Ausdrucke und heruntergeladene Daten vorzulegen oder auszuhändigen.
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Zitat von truckerin08 Beitrag anzeigenHallo,
wie ist das mit den Tachoscheiben wenn ich die Firma wechsle? Muss ich meine Tachoscheiben von der alten Firma mitnehmen oder fahre ich dann erst mal mit Urlaubsschein?
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Tachoscheiben
Hallo,
wie ist das mit den Tachoscheiben wenn ich die Firma wechsle? Muss ich meine Tachoscheiben von der alten Firma mitnehmen oder fahre ich dann erst mal mit Urlaubsschein?Stichworte: -
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