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Lenkzeiten / Ruhezeiten beim LKW

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  • Lenkzeiten / Ruhezeiten beim LKW

    Was hat man als LKW Fahrer zu beachten? Welche Bußgelder drohen und welche Vorschriften gibt es?

    Die Kontrolle und der Bestand der Lenkzeiten und Ruhezeiten, in erster Linie für LKW-Fahrer im beruflichen Kraftverkehr, ist dem Gesetzgeber ein durchaus ernstes Anliegen. Immer wieder kam es aufgrund der Ermüdung von Berufskraftfahrern zu schweren Unfällen. Die falsche Einteilung von Pausen oder die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften, was Pausen und Schlafzeiten angeht, ist Ursache. Doch stellt sich hier ganz genauso dringend die Frage nach dem Leistungsdruck, dem die LKW-Fahrer ausgehend vom Arbeitgeber ausgesetzt sind. Jede Pausenstunde kostet den Unternehmer Unsummen an Geld.

    Lenkzeiten und Ruhezeiten haben für alle die gleiche Gültigkeit

    Nun ist ein bemerkenswerter Positivismus, dass die Lenkzeiten und Ruhezeiten für alle Mitglieder der Berufsgruppe dieselbe Gültigkeit haben. Hier sind Arbeitszeitgesetz, Sozialvorschriften und Fahrpersonalrecht als harmonisiert zu betrachten, die Vorschriften haben geltende Bindung für jedes Transportunternehmen, sie gelten für alle Berufskraftfahrer, die ein Fahrzeug, auch mit Anhänger lenken, welches über 3,5 Gesamtgewicht aufweist. Natürlich gelten die Vorschriften zu Lenkzeiten auch für Busfahrer. Doch auch Berufskraftfahrer mit PKW sollten sich an die Vorschriften zu Lenkzeiten und Ruhezeit halten. Für private Fahrten gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, allerhöchstens dringliche Empfehlungen. Es gelten generell die Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, AETR.
    LKW-Lenkzeiten mit Tages- und Wochenlenkzeit

    Ganz grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Lenkzeit auf jeweils viereinhalb Stunden begrenzt ist, ist diese Zeit abgelaufen, ist eine Pause von mindestens 45 Minuten Ruhezeit einzulegen. Das heißt konkret eine Unterbrechung der Lenkzeit. Die Zeit der Lenkzeitunterbrechung ist nicht identisch mit der Ruhezeit und wird insofern auch nicht zur täglichen Ruhezeit hinzuaddiert. Die Lenkzeit an sich wird sich einmal aufgliedern in die Tageslenkzeit und die Wochenlenkzeit.
    LKW-Fahrer sind oft ununterbrochen über mehrere Wochen unterwegs, beispielsweise bei Lieferungen nach Südafrika, doch auch Hin- und Rückfahrten mit Auslieferungen im europäischen Ausland können längere Zeit in Anspruch nehmen. Die grundsätzlichen Bestimmungen können jedoch vielfältig ausgedehnt werden. Oft finden sich hier Ansätze für strafrechtlich verfolgbares Handeln. Kein Wunder angesichts des Konkurrenzkampfes in der Transportunternehmerbranche. Verstöße wie das Abschalten des automatischen Abstandwarnsystems, das neuerdings teilweise vorgeschrieben ist, genauso wie das Unterlassen des Betankens mit einem vorgeschriebenen Zusatzmittel sind meist unbemerkt an der Tagesordnung. Warum sollte es sich mit den Lenkzeiten und Ruhezeiten anders verhalten?
    Lenkzeiten

    Solange ein Fahrer sich mit dem Steuern des Fahrzeuges betätigt, er mit der Tätigkeit des Fahrens beschäftigt ist, wird sich dies Lenkzeit nennen. Zu diesen Lenkzeiten sind auch die Standzeiten zu zählen. Das können Wartezeiten an Grenzen oder im Stau sein, an Ampeln oder Bahnschranken. Wenn ein Kraftfahrzeugführer für mehr als eine Viertelstunde das Fahrzeug verlässt, wird dies nicht mehr zur Lenkzeit gehören.


    Ruhezeiten


    Wegweiser Sekundenschlaf (© stockWERK / fotolia.com)Die Ruhezeiten sind aufgeteilt in wöchentliche und tägliche Ruhezeiten. Dies sind die Stunden, die der Fahrer für sich hat, ohne Verpflichtungen, was den Beruf angeht. Die Behörden werden sehr streng darauf achten, dass diese gesetzlich festgelegten Zeiten auch eingehalten werden. In 24 Stunden ist, zumindest vom Grundsatz her, eine Ruhezeit von 11 Stunden zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit, diese 11 Stunden aufzuteilen. Will heißen, der Fahrer legt eine Pause für drei Stunden ein, dann später neun Stunden. Damit wird die Ruhezeit jedoch 12 Stunden betragen. Dieses Vorgehen ist dem Fahrer in zwei wöchentlichen Ruhezeiten lediglich drei Mal gestattet.
    Weiter gilt die gesetzliche Vorschrift, dass eine Ruhezeit dann fällig ist, wenn 24 Stunden vergangen sind. Die wöchentliche Ruhezeit ergänzt die tägliche Ruhezeit. Sie ist sozusagen das Wochenende des Fahrers. Die wöchentliche Ruhezeit ist mit einem Minimum von 45 Stunden angesetzt. In dieser Zeit darf sich der Fahrer weder in dem fahrenden Fahrzeug aufhalten, noch in Bereitschaft einer etwaigen Arbeit befinden. Auch hier findet sich eine flexible Regelung. Hat ein Fahrer in der einen Woche die 45 Stunden Ruhezeit abgesessen, kann man die folgende Woche um 24 Stunden Ruhezeit beschneiden, jedoch lediglich dann, wenn man als Fahrer in der dann kommenden dritten Woche 21 Stunden der Ruhezeit pro Woche nachholt. Will heißen, unter Ausnutzung dieser Regel ist es möglich, 30 Stunden am Stück zu fahren.
    Fahrunterbrechungen

    Eine wichtige Sache ist sicherlich die Definition einer „Fahrtunterbrechung“. Eine Fahrtunterbrechung wird immer bedeuten, dass der Fahrzeuglenker die Möglichkeit findet, sich zu erholen. Er geht in dieser Zeit keiner (beruflichen) Fahrtätigkeit nach, wird das Fahrzeug weder beladen noch entladen oder es in irgendeiner Weise warten oder instand setzen. Eine Fahrtunterbrechung wird es im Übrigen auch sein, wenn der Fahrer auf dem Beifahrersitz Platz genommen hat.


    Auch wenn das Fahrzeug von fremder Hand beladen oder auch entladen wird, gilt dies als Fahrtunterbrechung im Sinne des Gesetzes. Auch der Aufenthalt auf Zug oder Fähre stellt eine Fahrtunterbrechung dar. Verlässt ein LKW-Fahrer das Lenkrad für länger als 15 Minuten, kann dies eine Fahrtunterbrechung sein. Nach 4,5 Stunde Fahrt ist eine Fahrtunterbrechung gesetzlich vorgeschrieben. Die 4,5-Stundenfrist beginnt dann erneut. Die Pausen können gesplittet werden in erst 15 Minuten und dann noch einmal 30 Minuten. Jeweils nach 45 Minuten abgeleisteter Fahrtunterbrechung beginnt die Frist von 4,5 Stunden aufs Neue.


    Lenk- und Ruhezeiten

    • Höchste tägliche Tageslenkzeit = 9 Stunden
    • Höchstens zwei Mal wöchentlich = 10 Stunden
    • Höchste Wochenlenkzeit = 56 Stunden
    • Höchste Gesamtlenkzeit innerhalb 2 Wochen = 90 Stunden

    Kosten bei einem Verstoß


    Ausweise und Papiere für LKW-Fahrer (© Marina Lohrbach / fotolia.com)Wird gegen die Regelungen der AETR verstoßen, wird ein Bußgeld nach deren Bußgeldkatalog fällig werden. Das sind unter Umständen bis zu 5000 Euro, die der Fahrer zu zahlen hat, genauso kann jedoch der Unternehmer zu einer Strafe von maximal 15000 Euro verurteilt werden. Kontrollieren Polizeibeamte das Fahrzeug und stellen eine Auffälligkeit hinsichtlich der Ruhezeiten fest, kann das ein Verwarnungsgeld von 5 bis 35 Euro kosten, es ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, wenn es sich um eine Unterschreitung von weniger als einer Stunde handelt.
    Fahrtenschreiber

    Der Tachograph ist ein Tachometer. An ihn angeschlossen ist ein Messschreiber. Hier werden alle relevanten Daten abgespeichert also Ruhezeiten, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, die Geschwindigkeiten sowie die zurückgelegten Kilometer. Die neueren Kontrollgeräte „Black Box“ sind auch Unfalldatenspeicher. Hier kann anhand von aufgezeichneten Daten über Quer- und Längsbeschleunigung des Fahrzeugs, die Geschwindigkeit etc. die Rekonstruktion eines Unfalles erheblich erleichtert werden.

    Quelle dieses Artikels klick hier : Fachanwalt
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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