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  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von driver500 Beitrag anzeigen
    Deutschland,das Land das verrückte macht! Aber wie schön das bei Abstandskontrollen meistens eh Überholverbot besteht um die Herde in die enge zu treiben.
    Sonst gäbe es vielleicht kaum was zu messen.
    Das kann man sehen, wie man will, aber meines Erachtens gibt es viel zu wenige Abstandskontrollen. Ich fühle mich nicht inmitten einer Herde, die in die Enge getrieben wurde. Es ist sehr unangenehm, mit fehlendem Sicherheitsabstand hinter einem herzufahren. Aus einem falschen Stolz heraus nicht abzubremsen, macht die Sache nicht gerade angenehmer. Ja, ich weiß, dass man nach hinten durchgereicht wird, wenn man abbremst. Aber es liegt wohl an der Mentalität der Deutschen, dass sie stets auf ihrem Recht beharren. Ich bin im Recht, also gebe ich nicht nach, auch wenn die Situation dadurch brandgefährlich wird. Aus dieser Mentalität heraus entwickeln sich auch die Klagen bis hin zum Bundesgerichtshof. Es wird stets nach einer Begründung gesucht, sich in einem rechtsfreien Raum bewegen zu können.

    Die heutigen Messmethoden bei Sicherheitsabständen erfolgen nicht stur sondern verhalten sich ähnlich intelligent, wie das bei einem Abstandsassistent im Lkw der Fall ist. Es wird erkannt, ob sich der Abstand verringert oder vergrößert.

    hpim1010.jpg

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  • driver500
    antwortet
    Deutschland,das Land das verrückte macht! Aber wie schön das bei Abstandskontrollen meistens eh Überholverbot besteht um die Herde in die enge zu treiben.
    Sonst gäbe es vielleicht kaum was zu messen.

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  • Skydiver
    antwortet
    Ich gehe auf jeden Fall nicht direkt voll in die Eisen, wenn jemand knapp vor mir einschert. Laut Gesetz müsste ich es wohl, aber unsere lieben Autobahnordnungshüter kennen das Problem und sind human.

    Manche "Kollegen" finden es ganz toll zu zeigen, wie gut sie im Spiegel 5 Meter Abstand einschätzen können und ziehen dir vor die Kiste. Die mag ich auch ganz besonders, aber ich habe immerhin Lichthupenstrom gespart.

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  • BAB2
    antwortet
    Zitat von celader Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiss werden heutzutage abstandkontrollen per video-kamera gemacht und nicht durch foto.kameras. da kann man dann sehen wer einen verstoss gemacht hat oder nicht. Selbst bei Achtung Kontrolle haben Sie schon LKW fahrer rausgezogen weil sie zufrüh wieder nach rechts einscherten. und der Überholte brauchte nichts zu bezahlen.
    Genau so ist das....ich halte selber bei Abstandskontrollen mit an und es werden nur erstklassige, keine schwammigen Abstands-Situationen sanktioniert. Der Messbeamte sieht also ganz genau, ob Dir im Messbereich jemand vor den LKW gezogen ist.

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  • ELO-1
    antwortet
    Zitat von celader Beitrag anzeigen
    Nach meiner Rechtsauffassung die nicht unbedingt mit dem Gesetz übereinstimmen muss ist diese.
    Wer andere zu unnötigen bremsen zwingt begeht eine fahrlässige wenn nicht sogar grobfahrlässigen eingriff in den Strassenverkehr. Wenn nicht sogar Nötigung.
    Und das ist beim überholen auf der Autobahn nun mal so wenn man einfach zu früh einschert.
    Moin.
    Ja es ist ärgerlich, wenn knapp vor einem eingeschert wird. Der Einscherende handelt damit absolut verkehrswidrig.
    Trotzdem ist der Hinterherfahrende in der Pflicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unverzüglich herzustellen. Das ganze löst im Konvoi dann eine Kettenreaktion aus. Ist leider so. Aber falls der Einscherende aus irgendeinen Grund plötzlich eine Vollbremsung einleitet, klebt man an dessen Arsch. Darum ist es ratsam gleich einen Abstand herzustellen. Ich mach es zwar auch nur selten, ist aber ein Risiko.

    Gruß

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  • celader
    antwortet
    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
    Na dann fang schon mal an, jeden zweiten LKw der dich überholt anzuzeigen...
    Wieso soll ich kolegen anzeigen? Davon habe ich auch nichts! Nur ich möchte keine Strafe zahlen müssen wo ich vom grunde her selber nichts für kann.

    und

    Soweit ich weiss werden heutzutage abstandkontrollen per video-kamera gemacht und nicht durch foto.kameras. da kann man dann sehen wer einen verstoss gemacht hat oder nicht. Selbst bei Achtung Kontrolle haben Sie schon LKW fahrer rausgezogen weil sie zufrüh wieder nach rechts einscherten. und der Überholte brauchte nichts zu bezahlen.

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  • tommyk
    antwortet
    Zitat von celader Beitrag anzeigen
    Nach meiner Rechtsauffassung die nicht unbedingt mit dem Gesetz übereinstimmen muss ist diese.
    Wer andere zu unnötigen bremsen zwingt begeht eine fahrlässige wenn nicht sogar grobfahrlässigen eingriff in den Strassenverkehr. Wenn nicht sogar Nötigung.
    Und das ist beim überholen auf der Autobahn nun mal so wenn man einfach zu früh einschert.
    Na dann fang schon mal an, jeden zweiten LKw der dich überholt anzuzeigen...

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  • celader
    antwortet
    Wenn das alles so stimmt was hier geschrieben wird heißt es doch im umkehrschluss folgendes.

    1. Ich heize so schnell das mich keiner mehr überholen kann,

    und wenn das nicht möglich ist fahre ich

    2. nur mit 70-75km/h über die Autobahn weil ich sonst ja nur ständing am abbremsen oder beschleunigen wäre.

    Nach meiner Rechtsauffassung die nicht unbedingt mit dem Gesetz übereinstimmen muss ist diese.
    Wer andere zu unnötigen bremsen zwingt begeht eine fahrlässige wenn nicht sogar grobfahrlässigen eingriff in den Strassenverkehr. Wenn nicht sogar Nötigung.
    Und das ist beim überholen auf der Autobahn nun mal so wenn man einfach zu früh einschert.

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  • tommyk
    antwortet
    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
    Es geht um diesen Passus im § 5:
    .....Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern....


    Es ging um die Frage, was in einem Schadenfall passiert.
    Der Überholer hat immer die Ursache gesetzt, wenn es durch diesen Überholvorgang zu einem Unfall mit dem Überholten kommt, weil er zu früh wieder einschert, in den Sicherheitsabstand des Überholten zu seinem Vordermann einfährt und den Überholten touchiert oder nach dem Einscheren wie wild abbremst und der Überholte dann auffährt... wie soll denn der Überholte jedesmal seinen Abstand wiederherstellen, wenn er aufs Engste überholt wird ??? Er hat doch gar keine Chance ...( vorausgesetzt, der Überholte verhält sich vorschriftsmäßig...)
    Ich verstehe dich schon... Es kommt immer noch darauf an, wie sich die Situation genau darstellt...
    Wegdrücken und zu frühes Einscheren ist klar, da hast du ein Argument... wenn derjenige aber 10 Meter vor dir einschert und dann auf den Anker geht... da fängst du nen Anteil...
    Und... Wenn du mit so einer Nummer in eine Abstandskontrolle fährst... werden dir deine Kollegen genau das vorwerfen... Du hättest bremsen müssen... Ich wette, dass, wenn es Hart auf Hart kommt wird dir auch der Richter erklären, das du hättest sofort den Abstand wieder herstellen müssen... und damit alles getan hättest um den Unfall zu vermeiden... es also nicht zu diesem Unfall gekommen wäre...

    also: Mein vorsichtige Schätzung für diese Nummer:

    60% Überholter - 40% Überholender... bis 70/30...

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  • BAB2
    antwortet
    Es geht um diesen Passus im § 5:
    .....Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern....


    Es ging um die Frage, was in einem Schadenfall passiert.
    Der Überholer hat immer die Ursache gesetzt, wenn es durch diesen Überholvorgang zu einem Unfall mit dem Überholten kommt, weil er zu früh wieder einschert, in den Sicherheitsabstand des Überholten zu seinem Vordermann einfährt und den Überholten touchiert oder nach dem Einscheren wie wild abbremst und der Überholte dann auffährt... wie soll denn der Überholte jedesmal seinen Abstand wiederherstellen, wenn er aufs Engste überholt wird ??? Er hat doch gar keine Chance ...( vorausgesetzt, der Überholte verhält sich vorschriftsmäßig...)

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  • tommyk
    antwortet
    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
    Ahm, Tommy, gilt hier § 5 StVO nicht?
    Warum denn nicht...?

    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
    § 5 StVO, Überholen
    Schöner Paragraph... und so schön lang... hast ja hier die wichtigsten Sätze zitiert...

    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
    (1) Es ist links zu überholen.
    Genau... Selbstverständlich... Das hoffe ich doch...

    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
    (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
    Autobahn... Gegenverkehr... ok, wenn du meinst... aber:
    natürlich... Elefantenrennen... gibt es genügend Aussagen zum Thema... (mind. 10 km/h... max. 45 Sekunden... etc...) ist mir nicht neu...

    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
    (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
    Na klar... wenn ich zum Überholen ausschere muss ich natürlich auf die VT auf dieser Spur aufpassen... im Normalfall bin ich nun mal der Langsamste auf der AB... Fußgänger, Radfahrer... nun ja... das lassen wir mal an dieser Stelle... Sobald wie möglich heißt: mit dem entsprechenden Sicherheitabstand... macht der Überholende das nicht, tritt automatisch §4(3) in Kraft...
    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
    Gilt das nicht für Autobahnen, weil es nicht im § 18 StVO steht ?????????????:HMM:
    Ich zitiere hier mal:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §4 Abstand

    (1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

    (3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

    Du siehst... Es gilt auch dieser Paragraph... auch wenn's nicht der 18'er ist...

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  • Großer
    antwortet
    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
    Achtung: Ein Abbremsen mit dem Retarder reicht hierbei nicht aus... (hab ich mal gelesen...)
    Und ich habe gelesen: Ein sichtbares Abbremsen muß erkennbar sein....
    und das funktioniert mit einem Retarder:)

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  • BAB2
    antwortet
    Ahm, Tommy, gilt hier § 5 StVO nicht?

    § 5 StVO, Überholen

    (1) Es ist links zu überholen.

    (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

    (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

    Gilt das nichtfür Autobahnen, weil es nich tim § 18 StVO steht ?????????????:HMM:

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  • tommyk
    antwortet
    Zitat von celader Beitrag anzeigen
    Genau Tommy

    Wir reden hier auch über das "du bist an mir vorbei" auf der Autobahn.
    1. Ja ich gebe auch Lichtzeichen auf der Autobahn.
    2. Aber nur wenn ein zu mir relativen sicherheitsabstand bleibt.
    Erklärung:
    Überholt einer mit hohen Geschwindigkeitsüberschuss gebe ich schneller ein zeichen weil der grundlegende sicherheitsabstand schnell wieder aufgebaut wird und das sogar ohne das ich von gas muss.
    Überholt einer mit niedrigen Geschwindigkeitsüberschuss gebe ich später ein zeichen.
    3. bei manchen kannst du gar kein Zeichen geben weil sie schneller wieder rechts sind wie einen lieb ist.( abstand kleiner 10m).
    und noch eine Frage.
    Wer bekommt schuld oder mitschuld wenn etwas passiert.
    Das ist so blöd wie einfach... DU!
    Wenn jemand vor dir ohne den erforderlichen Sicherheitsabstand wieder einschert... (wie wir ja alle wissen: Wir sind auf der Autobahn... also mindestens 50 Meter bei mehr als 50km/h zu Fahrzeugen gleicher Art...) hast du unverzüglich den erforderlichen Abstand wieder herzustellen... Achtung: Ein Abbremsen mit dem Retarder reicht hierbei nicht aus... (hab ich mal gelesen...)

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  • celader
    antwortet
    Genau Tommy

    Wir reden hier auch über das "du bist an mir vorbei" auf der Autobahn.
    1. Ja ich gebe auch Lichtzeichen auf der Autobahn.
    2. Aber nur wenn ein zu mir relativen sicherheitsabstand bleibt.
    Erklärung:
    Überholt einer mit hohen Geschwindigkeitsüberschuss gebe ich schneller ein zeichen weil der grundlegende sicherheitsabstand schnell wieder aufgebaut wird und das sogar ohne das ich von gas muss.
    Überholt einer mit niedrigen Geschwindigkeitsüberschuss gebe ich später ein zeichen.
    3. bei manchen kannst du gar kein Zeichen geben weil sie schneller wieder rechts sind wie einen lieb ist.( abstand kleiner 10m).
    und noch eine Frage.
    Wer bekommt schuld oder mitschuld wenn etwas passiert.

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