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Können Spesen eingeklagt werden?

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  • Können Spesen eingeklagt werden?

    Mein letzter AG hat mir 280,- Spesen nicht ausgezahlt. Sie sind allerdings im Vertrag festgehalten.
    Ich überlege, mich ans Arbeitsgericht zu wenden, da meine Arbeitsrechtsschutzversicherung noch nicht greift.
    Wenn es da aber irgendwelche Gesetzeslücken gibt, würde sich das nicht lohnen, auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
    Weiß jemand einen Rat?

  • #2
    Genaueres weiß ich nicht, hab Gegoogelt....

    Fakt ist: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Arbeitgeber verpflichtet Spesen zu übernehmen, wenn es nicht in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Achten Sie als Arbeitnehmer darauf, dass die Übernahme von Spesen und die Auszahlung der Verpflegungspauschalen fester Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages ist.

    Unternehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern "Spesen" oder Übernachtungskosten zu ersetzen. Wer vom Chef kein Geld bekommt, kann die genannten Pauschalsätze in der Steuererklärung des Folgejahres geltend machen.


    In Deinem Falle ist das im A-Vertrag festgehalten. Wenn du das einklagen möchtest, werden Std.-Sätze von RA bestimmt höher sein als die einzuklagenden Spesensätze. Verbliebe als nur noch die Steuererklärung.

    Hier die Sätze für Verpflegungs-Mehraufwand

    Verpflegungsmehraufwand 2024 : Entdecken Sie die gültigen Sätze in Deutschland und im Ausland und wie das Pauschalsystem funktioniert.


    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

    ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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    • #3
      Ja, ich glaube auch, ich hole mir das lieber über die Einkommenssteuer wieder... Vielen Dank

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      • #4
        Wenn es irgendwo schriftlich festgehalten ist, daß dir diese Spesen zustehen, würde ich den Rechtsweg einschlagen. Und ein seriöser Anwalt wird dir im Vorfeld schon sagen können, ob die Aussichten gut sind.
        Über die Steuererkklärung bekommst du nur einen Teil zurück, wenn du genügend Steuern gezahlt hast.
        Dumm stellen kann Freizeit verschaffen

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        • #5
          Wenn die Spesen vertraglich vereinbart wurden, muss sie der Arbeitgeber auch zahlen. Allerdings ist es eine Überlegung wert, ob sich das auch rechnet. Wird ein Anwalt mit der Einziehung beauftragt, bleibt nach Abzug des Honorars kaum etwas bzw. nichts von der Summe übrig. Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht bezahlt jeder die Kosten seines Anwalts selbst, egal ob er gewinnt oder verliert. Nur die Gerichtskosten müssen vom Unterlegenem bezahlt werden, bzw. sie werden unter Umständen anteilmäßig festgesetzt. Bei einer gütlichen Einigung fallen überhaupt keine Gerichtskosten an. Die Gerichtskosten selber sind aber sehr gering, wenn nicht gerade Zeugen oder Gutachter mit im Spiel sind.

          Im aktuellen Fall kann es eigentlich nur einen Rat geben, wenn das Geld nicht abgeschrieben werden soll. Als erstes sollte man die fehlenden Spesen schriftlich anmahnen und dem Arbeitgeber hierfür eine Frist setzen. Dabei bitte die Frist nicht zu großzügig bemessen. Eine Woche reicht völlig aus. Ist die Zahlung in dieser Zeit nicht erfolgt und auch sonst keine Reaktion zu erkennen gewesen, bleibt nur das Arbeitsgericht. Dort kann man seine Klage zu Protokoll geben. Auf der Geschäftsstelle sitzen sogenannte Rechtspfleger, die dann die Klage schriftlich aufsetzen. Und auch sonst sind sie dazu verpflichtet, Auskünfte über den formalen Rechtsweg zu erteilen. Was sie aber nicht dürfen, das ist Rechtsberatung zum aktuellen Fall zu leisten.
          Die Klage nimmt dann seinen geregelten Verlauf. Das Gericht schreibt den Arbeitgeber an und verlangt von ihm eine Stellungnahme zu der Klage. Als Kläger kann sich dann auch noch mal der Arbeitnehmer zu der Stellungnahme des AG äußern. Falls immer noch keine Zahlung erfolgt ist, wird ein Termin zur Güteverhandlung angesetzt.
          Verläuft dieser Termin ohne Ergebnis, folgt die streitige Verhandlung mit anschließendem Urteil.

          Ein Anwalt ist also nicht zwingend notwendig.

          Viele Grüße

          Ramaanda

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          • #6
            Ich habe insgeheim gehofft, dass Su antwortest, Ramaanda, tausend Dank!

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