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Karte auslesen nach Ende des Arbeitsverhältnisses

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  • #31
    @ Ramaanda , schön mal wieder von dir zu lesen .

    Wie immer Kompetent und genau .
    Kein Bier für Schröter



    Gruß Lutz

    Der Waldgeist

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    • #32
      Puh, vor allem an Ramaanda nochmal vielen Dank für eure Hilfe. Gestern habe ich es endlich geschafft, meine Karte auslesen zu lassen - und mir dies schriftlich bestätigen lassen!... Jetzt dürfte es keinen Anlass mehr geben, mir Papiere und Lohn zu verweigern. Eine Abmahnung ist schon raus.

      All die armen Leute, die sich nicht schlau gemacht haben und in dieser Firma auf ihr letztes Gehalt verzichtet haben... Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, aber Schikane ist das trotzdem allemal - eine "Masche" halt.

      :10_1_138[1]:

      Wieder was dazugelernt. ;-)

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      • #33
        Bei 750Euro Strafe für den Unternehmer, für 24 Stunden die nicht Nachweisbar sind, finde ich den Einbehalt des Lohnes nicht unbedingt eine "Masche", sondern gerechtfertigt.

        "Ist die Datensicherung nicht lückenlos, kann dem Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro drohen. Dabei wird dieses jeweils für 24 Stunden erhoben. Stellt der Fahrer seine Fahrerkarte nicht zur Verfügung, muss dieser mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen."

        Quelle: Fahrerkarte richtig auslesen - LKW-Kontrollgerät 2021 (bussgeldkatalog.org)

        Und bitte sei mir nicht Böse, so wie du hier im Thread aufgetreten bist, habe ich das Gefühl dein EX Arbeitgeber würde immer noch auf deine Fahrerkarte warten, sofern er den Lohn nicht einbehalten hätte. Man hat als Arbeitnehmer eben nicht nur rechte, sondern auch Pflichten.

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        • #34
          Ich weigere mich nicht, meiner Pflicht nachzukommen, aber danke für das Feedback...
          Vielleicht hast du mitbekommen, dass das Viele nicht so genau wussten.
          Und vielleicht auch, dass ich schlicht und einfach keine Zeit hatte oder sogar versetzt wurde.
          Bitte spar dir also die leichte Arroganz.

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          • #35
            Meine Interpretation ist, dass wenn du nicht mehr für diese Firma arbeitest, sie in der Anforderung, deine Karte zu lesen, versagt haben und du keine Verpflichtung hast, ihnen die Karte zur Verfügung zu stellen.

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            • #36
              Zitat von Kanderner Beitrag anzeigen
              Meine Interpretation ist, dass wenn du nicht mehr für diese Firma arbeitest, sie in der Anforderung, deine Karte zu lesen, versagt haben und du keine Verpflichtung hast, ihnen die Karte zur Verfügung zu stellen.
              Jetzt musst du mir noch die Stelle in den Gesetzen zeigen, wo Unterschiede zwischen Erbensenzählern und Versagern gemacht werden. Dann könnte ich deine Interpretion, von was auch immer, nachvollziehen.

              Viele Grüße

              Ramaanda

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