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BAD ZWISCHENAHN /WESTERSTEDE /OLDENBURG
Die Tat war an Rücksichtslosigkeit kaum zu überbieten: Um schneller voranzukommen, hat ein 46 Jahre alter Geschäftsmann aus Cuxhaven auf der Autobahn 28 bei Bad Zwischenahn während eines Unfallstaus die Rettungsgasse genutzt und einen Mitarbeiter der Straßenmeisterei angefahren. Dafür ist der Verkehrsrowdy zu vier Monaten Haft auf Bewährung und einer zehnmonatigen Führerscheinsperre verurteilt worden.
Dieses, erstinstanzlich vom Amtsgericht in Westerstede gefällte Urteil, hat das Oldenburger Landgericht am Dienstag bestätigt.
Die Tat geschah am 20. März des vorigen Jahres. Gegen 15 Uhr nachmittags war es damals auf der Autobahn 28 in Höhe der Abfahrt Bad Zwischenahn zu einem Unfall gekommen – mit der Folge eines kilometerlangen Staus. Vorbildlich hatten alle Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse gebildet. Der Angeklagte stand auf der linken Spur. Nun nahte ein Fahrzeug der Straßenmeisterei. Es nutzte die Rettungsgasse, um zum Unfallort zu gelangen. Dort musste abgesperrt werden.
Als der Angeklagte das Fahrzeug an sich vorbeifahren sah, scherte er aus und setze sich hinter das Einsatzfahrzeug. Er nutze nun selbst die Rettungsgasse, um schneller voranzukommen. Er fuhr so dicht auf das Fahrzeug auf, dass der Mitarbeiter der Straßenmeisterei anhielt, um den Angeklagten zur Rede zu stellen.
Doch der wollte nicht reden. Er quetschte sich mit seinem Fahrzeug in eine Lücke auf der linken Spur, wo der Verkehr gerade etwas wieder lief. Dabei zwang er ein anderes Fahrzeug zur Vollbremsung.
Den Feststellungen zufolge fuhr der Angeklagte bei seinem Manöver den Mitarbeiter der Straßenmeisterei an. Dem gelang dann der Sprung über die Leitplanke, ansonsten wäre wohl noch viel Schlimmeres passiert. Der Angeklagte setzte unbeirrt seine Fahrt fort, missachtete ein Haltezeichen der Polizei und konnte erst einige Kilometer entfernt gestellt werden.
Was der einschlägig vorbestrafte Angeklagte nicht wusste: Das Fahrzeug der Straßenmeisterei verfügt über eine rückwärtsgewandte Videokamera. Von dem gesamten Vorgang liegt ein gestochen scharfer Videofilm vor, der am Dienstag angeschaut wurde. Danach stand auch für das Oldenburger Gericht die Schuld des Angeklagten fest
Quelle
BAD ZWISCHENAHN /WESTERSTEDE /OLDENBURG
Die Tat war an Rücksichtslosigkeit kaum zu überbieten: Um schneller voranzukommen, hat ein 46 Jahre alter Geschäftsmann aus Cuxhaven auf der Autobahn 28 bei Bad Zwischenahn während eines Unfallstaus die Rettungsgasse genutzt und einen Mitarbeiter der Straßenmeisterei angefahren. Dafür ist der Verkehrsrowdy zu vier Monaten Haft auf Bewährung und einer zehnmonatigen Führerscheinsperre verurteilt worden.
Dieses, erstinstanzlich vom Amtsgericht in Westerstede gefällte Urteil, hat das Oldenburger Landgericht am Dienstag bestätigt.
Die Tat geschah am 20. März des vorigen Jahres. Gegen 15 Uhr nachmittags war es damals auf der Autobahn 28 in Höhe der Abfahrt Bad Zwischenahn zu einem Unfall gekommen – mit der Folge eines kilometerlangen Staus. Vorbildlich hatten alle Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse gebildet. Der Angeklagte stand auf der linken Spur. Nun nahte ein Fahrzeug der Straßenmeisterei. Es nutzte die Rettungsgasse, um zum Unfallort zu gelangen. Dort musste abgesperrt werden.
Als der Angeklagte das Fahrzeug an sich vorbeifahren sah, scherte er aus und setze sich hinter das Einsatzfahrzeug. Er nutze nun selbst die Rettungsgasse, um schneller voranzukommen. Er fuhr so dicht auf das Fahrzeug auf, dass der Mitarbeiter der Straßenmeisterei anhielt, um den Angeklagten zur Rede zu stellen.
Doch der wollte nicht reden. Er quetschte sich mit seinem Fahrzeug in eine Lücke auf der linken Spur, wo der Verkehr gerade etwas wieder lief. Dabei zwang er ein anderes Fahrzeug zur Vollbremsung.
Den Feststellungen zufolge fuhr der Angeklagte bei seinem Manöver den Mitarbeiter der Straßenmeisterei an. Dem gelang dann der Sprung über die Leitplanke, ansonsten wäre wohl noch viel Schlimmeres passiert. Der Angeklagte setzte unbeirrt seine Fahrt fort, missachtete ein Haltezeichen der Polizei und konnte erst einige Kilometer entfernt gestellt werden.
Was der einschlägig vorbestrafte Angeklagte nicht wusste: Das Fahrzeug der Straßenmeisterei verfügt über eine rückwärtsgewandte Videokamera. Von dem gesamten Vorgang liegt ein gestochen scharfer Videofilm vor, der am Dienstag angeschaut wurde. Danach stand auch für das Oldenburger Gericht die Schuld des Angeklagten fest
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