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Darf man so in der EU (D) rum fahren?

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  • Darf man so in der EU (D) rum fahren?

    Man sieht ja immer wieder LKW Dokus vor allem aus D hier wo die Polizei und das BAG pingelig sind wie die Weltmeister. Die motzen auch immer wieder wenn mal etwas zu lang ist oder so. Daher meine Frage, dürftet ihr bei euch eigentlich so herum fahren?


    SA1.png

    Sprich, nen normaler LKW mit Anhänger der 18,75m lang sein darf kann dann, je nach Position der letzten Achse ohne Probleme 22m lang sein. Oder geht das bei euch nicht?

  • #2
    Äh...............nö!!

    Nach Paragraf 22, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Ladung grundsätzlich 1,5 Meter nach hinten überstehen. Geht die Fahrt nicht weiter als 100 Kilometer, sind sogar drei Meter erlaubt.
    Bei Fahrzeugen, die nicht höher als 2,5 m sind, dürfen keine Ladungsteile nach vorn hinausragen. Ansonsten gilt: Vorne darf der Ladungsüberstand nicht mehr als 0,5 m
    Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

    Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

    "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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    • #3
      Das heisst, jedes Mal wenn irgend etwas ein wenig länger ist müsst ihr gleich mit Sondertransport und Begleitung und was weiss ich alles los fahren? Wie ist das mit Breite? Ab wann gilt da wann was?
      Ich bin schon einige Male so nach D gefahren... hätte mir da nie was dabei gedacht dass man da an Landesgrenzen auf einmal Fahrzeuge wechseln muss oder sonst auf einmal Ladung anders gesichert werden muss... is ja eigentlich total bekloppt...

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      • #4
        Bin nicht ganz sicher. Breite 2,60 und was drüber ist, wird gekennzeichnet, also rot weiße Schilder und Rundumleuchte.
        Sobald du drüber bist eben auch Genehmigung.
        Kann mich noch daran erinnern, da sind wir 45er Seecontainer gefahren. Sattel statt 16, 50,M so um 16,80M.
        Da brauchte es eine Genehmigung.
        Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

        Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

        "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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        • #5
          2.55 m sind erlaubt. Beim Kühler 2.6m.
          Wir hatten damals immer Dauergenehmigungen für 3m Breite und max. 23,5m Länge (Sattel). In beiden Fällen mußte vorne und hinten die gelbe Rundumleuchte eingeschaltet werden und Samstag ab 8 Uhr war die Nutzung der Autobahn untersagt (Land Bremen).
          Unser Auftraggeber hatte die Genehmigung aus Niedersachsen, der durfte Freitags ab 15 Uhr schon nicht mehr auf die Autobahn. Keine Ahnung warum.
          Alles was drüber geht muß mit BF gefahren werden.

          Gruß Kai
          Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

          Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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          • #6
            In beiden Fällen mußte vorne und hinten die gelbe Rundumleuchte eingeschaltet werden und Samstag ab 8 Uhr war die Nutzung der Autobahn untersagt (Land Bremen).
            Unser Auftraggeber hatte die Genehmigung aus Niedersachsen, der durfte Freitags ab 15 Uhr schon nicht mehr auf die Autobahn. Keine Ahnung warum.
            Weil sich die einzelnen Länder in DE nicht einig sind, Beamten-Willkür. Und selbst im Landkreis nicht. Wenn wir eine Sonntags-Genehmigung brauchten und diese nicht vor Ort bekamen - im nächsten Ort, 2 Km weiter bekamen wir sie ohne Probleme. D. h. einmal beantragten wir sie am Sitz des Unternehmens, ein anderes mal am Wohnort des Chefs. Schon komisch das alles....


            Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

            ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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            • #7
              Immer wieder komisch, was alles kommunal geregelt ist, wo wir doch einig Deutschland sind.
              So manches Mal wundere ich mich, dass ich nicht, wie vor 300 Jahren, ein Visum brauche, um von Frankfurt nach Wetzlar zu kommen.

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