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Baugewerbe inkl. Beginn Arbeitszeit

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  • Baugewerbe inkl. Beginn Arbeitszeit

    Hallo Leute,

    ich war heute auf Vorstellungsgespräch in Baden-Württemberg,
    kleines junges Unternehmen im Tiefbau.

    Bedingungen:
    Fahrer Nahverkehr auf kleinerem Muldenkipper
    Monatsgehalt: 2200 - 2500 EUR (in dem Rahmen wohl verhandelbar)
    keine Spesen
    kein Weihnachtsgeld
    kein Urlaubsgeld
    keine weiteren Zulagen

    Mitarbeiter fährt bis Betriebsstätte der Firma.
    und dann in der Gruppe im Bus mit der Schichtbesatzung zur Baustelle.
    Der LKW steht immer an der Baustelle.
    Arbeitszeit würde auch erst auf der Baustelle beginnen.

    Mit dem Gehalt war ich sowieso nicht einverstanden bzw.
    sagen wir besser mit den sonstigen fehlenden Zulagen.
    Ohne Spesen geht doch gar nicht, oder nicht?

    Jedenfalls scheint mir auch das leidige Thema mit dem Beginn der Arbeitszeit
    wieder mal diskussionswürdig.

    Wenn denn das so wäre, dass der Beginn der Arbeitszeit erst auf der Baustelle sei,
    kann der Arbeitgeber doch nicht auch noch bestimmen, wie ich zur Arbeitsstelle komme.
    Und wenn ich mit dem Auto fahren würde, wäre der Fahrweg sowieso Arbeitszeit,
    da der LKW nicht an der Betriebsstätte des Unternehmens steht.

    Meines Erachtens wäre das nun gesetzlich korrekt so, dass der Fahrweg zur Betriebsstätte
    Arbeitszeit ist und die Mitfahrt von dort zur Baustelle Bereitschaftszeit.
    Aber von Einsicht seitens des Arbeitgebers keine Spur, die Arbeitsverträge wären vom Anwalt
    formuliert und so natürlich korrekt.

    Mir scheint das wieder einmal eine windige Sache vom Advokaten ersonnen zu sein, von der ich
    Abstand nehme. Man kann das auch eine moderne Form von Sklavenarbeit nennen...

    weitere Sätze waren da, "das mit den Lenk- und Ruhezeiten ist ausschließlich Sache des Fahrers.
    Ob er eine Pause einlegt, ist dann seine Sache." Hä?
    Der Fahrer kann dann ja Abends nur wieder mit der Gruppe zur Betriebsstätte fahren, egal
    wie seine Lenk- und Ruhezeiten waren. Das geht doch so nicht gut und führt unweigerlich zu Problemen.

    Wie seht Ihr das?

    viele Grüße

    FraHa
    Zuletzt geändert von FrankHa; 16.04.2021, 20:59.

  • #2
    Hallo @FrankHa,

    der Weg von Zuhause zur Betriebsstätte ist Privatsache und keineswegs Arbeitszeit. Es wäre Arbeitszeit, wenn man von Zuhause direkt zur Baustelle fahren würde. Dieser Grundsatz gilt für Kraftfahrer genauso wie für jeden anderen gewerblichen Arbeiter.
    Ob die Zeit von der Betriebsstätte bis zur Baustelle Bereitschaftszeit ist, lässt sich nicht exakt sagen. Dazu müsste ich wissen, was genau du arbeitest. Falls deine Arbeit nämlich unter die Ausnahmeregel von § 1 Absatz 2 FahrPersV fällst, kann es keine Bereitschaft für dich geben. Dann ist die Fahrt von der Betriebsstätte zur Baustelle Arbeitszeit. Gilt die Fahrpersonalverordnung aber für dich, ist die Fahrt von der Betriebsstätte zur Baustelle Bereitschaft. Das gleiche gilt auch für die Rückfahrt von der Baustelle.
    Egal, ob die Fahrt ab der Betriebstätte nun Bereitschaft oder Arbeitszeit ist, sie muss vergütet werden. Wenn nichts dazu vereinbart wurde, ist auch für die Bereitschaft der volle Stundenlohn zu zahlen.

    Für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist natürlich der Fahrer verantwortlich. Das zeigt sich schon daran, dass der Fahrer bei Verstößen ein Bußgeld zahlen muss. Allerdings hat er die Verantwortung nicht alleine. Der Arbeitgeber hat die Lenk- und Ruhezeiten zu überwachen und eine Einhaltung stets sicherzustellen. Deshalb ist die Geldbuße für ihn auch doppelt bis dreimal so hoch wie für den Fahrer. Die Grundlage hierfür ist im Fahrpersonalgesetz nachzulesen.

    Viele Grüße

    Ramaanda

    Kommentar


    • #3
      Danke Ramaanda für die ausführliche Antwort.

      Es gäbe auch noch den Fall, dass die Baustelle zur Betriebsstätte erklärt wird. Wie dem auch sei...

      Die Stelle wird nicht im Stundenlohn, sondern mit
      Festgehalt bezahlt.
      Ich gehe davon aus, dass die Deklaration der Anfahrt
      zur Baustelle als Passagier im Firmenbus als Bereitschaftszeit korrekt ist.
      Nun ist aber doch wesentlich, was die Betriebsstätte
      des Unternehmens ist, der Firmensitz oder die Baustelle.

      Ist es die Baustelle, übernimmt der Arbeitgeber einfach nur einen Teil des Weges zur Betriebsstätte. Wie ich dort hinkomme, dürfte er mir aber nicht vorschreiben.
      Dann wäre auch nicht möglich, die Spesen über die Steuererklärung geltend zu machen, da der Aufenthalt zu häufig an der Betriebsstätte Baustelle wäre.

      Ist die Baustelle nicht Betriebsstätte, sondern der Firmensitz wäre die maßgebliche Betriebsstätte, würde der LKW nicht an der Betriebsstätte stehen, und der gesamte Anfahrtsweg zum LKW wäre Arbeitszeit, wovon einen Teil der Arbeitgeber durch die Busmitfahrt zur Bereitschaftszeit macht. Dann wäre die Anfahrt bis zum Firmenbus für mich doch Arbeitszeit auch wenn dieser Buseinstieg am Firmensitz stattfindet. So hatte ich gedacht...
      Für diesen Fall günstiger wäre die Möglichkeit, die Spesen über die Steuererklärung geltend zu machen, da die Zeit des Fernbleibens von der Betriebsstätte Firmensitz täglich mehr als 8h am Stück betragen würde.

      Alles in allem ist doch fragwürdig, wie der Arbeitgeber zur Einschätzung gelangt, dass die Arbeitszeit erst an der Baustelle beginnt. Vielleicht für seine Arbeiter, für den LKW-Fahrer wohl eher nicht, wie ich finde...

      FrankHa



      Kommentar


      • #4
        Es ist in der Tat etwas verzwickt. Ich bin eher nicht der Baustellenexperte. Meine Spielwiese ist mehr die Fahrpersonalverordnung und was damit zusammenhängt.

        Artikel 9 der EU VO 561/2006 besagt, dass die Fahrt von zu Hause zum Lkw als andere Arbeiten zu werten ist, sofern sich der Lkw nicht an der Betriebsstätte befindet. Nach den Buchstaben dieser Verordnung würde die gesamte Zeit von zu Hause bis zur Baustelle als Arbeitszeit gelten. Es stellt sich aber die Frage, ob die Baustelle jetzt als Betriebsstätte anzusehen ist oder nicht. Bei einem Bauarbeiter könnte man diese Frage durchaus bejahen. Bei einem Fahrer sieht die Sache etwas anders aus. Nicht immer zählt aber der genaue Wortlaut eines Gesetzes sondern der Zweck. Dieser Zweck liegt darin, extrem lange Anfahrtszeiten zum Lkw zu verhindern, bzw. die restliche Arbeitszeit dadurch zu begrenzen. Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass der Weg von zu Hause zur Betriebsstätte privat ist.
        Ich mache aber mal einen Ausflug in das Steuerrecht. In Bezug auf die Geltendmachung des Steuerfreibetrages für den Verpflegungsmehraufwand (kurz: Spesen) wurde die Betriebsstätte näher erläutert. Ein Lkw ist keine Betriebsstätte im Sinne des Gesetzes. Das Warum-Weshalb-Wieso erspare ich mir, weil ich die Begründung erst im Internet suchen müsste. Ich bin ja kein wandelndes Lexikon. Weil der Lkw nicht als Betriebsstätte durchgeht, werden die Spesen bei Lkw-Fahrern stets auch von zu Hause gerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob man zwischendurch die Firma aufsucht oder nicht.
        Ob jetzt die Praxis bei der steuerlichen Behandlung auch auf die Arbeitszeit abgeleitet werden kann, kann ich nicht sagen. Ich kann allenfalls vermuten. Bei den Spesen spielt die Arbeitszeit ja keine Rolle sondern die gesamte Zeit der Abwesenheit, einschließlich der Pausen.

        Bei einem monatlichen Pauschal-Gehalt erübrigt sich die Frage aber meistens. Jedenfalls dann, wenn man nicht über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit kommt. Nach meiner Einschätzung wird das hier aktuell aber nicht der Fall sein. Da wird man wohl arbeiten müssen, "bis der Arzt kommt".

        Viele Grüße

        Ramaanda

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