Hi, Wenn man davon ausgeht, dass der Tourverlauf und auch die Zeit als Beifahrer vom Zeitraum her bekannt ist, liegt lt. § 21a AZG keine Arbeitszeit für den Beifahrer vor. Soweit richt?
Nehmen wir an, zwei Fahrer würde ich auf eine 4-Stunden-Nacht-Tour schicken, wobei nur einer fährt. Darf ich den Beifahrer nicht bezahlen, da es keine Arbeitszeit ist? Das klingt verrückt. Ich wollte auch beiden 25 % steuerfreien Nachtzuschlag zahlen oder scheitet auch das mangels tatsächlich geleisteter Nachtarbeit.
bin verwirrt :36_1_7[1]:Koschte
Nehmen wir an, zwei Fahrer würde ich auf eine 4-Stunden-Nacht-Tour schicken, wobei nur einer fährt. Darf ich den Beifahrer nicht bezahlen, da es keine Arbeitszeit ist? Das klingt verrückt. Ich wollte auch beiden 25 % steuerfreien Nachtzuschlag zahlen oder scheitet auch das mangels tatsächlich geleisteter Nachtarbeit.
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