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Konvoifahrt

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    Bigfoot, wie ist es eigentlich mit dem Abstand bei einer Konvoifahrt? Ich kämpfe mit den Kollegen, dass die ordentlich fahren, ist es richtig 50-70m zwischen den einzelnen Schwertransporten? Und bin auch der Meinung, wenn uns jemand anfängt zu überholen, sollte er den ganzen Konvoi überholen und nicht sich dazwischen einordnen? Ich fahre regelmäßig mit zwei Kollegen, sind immer 3,7m breit. Die streiten immer um die Geschwindigkeit, wenn ich mal nach links fahre, am meisten stelle ich fest, dass der erste irgendwo ein Paar 100m vor uns ist. Habe ihm schon gedroht, dass er dann eigentlich ohne Begleitung fährt. Nur der zweite sagt ihm auch nichts, der erste kann das ja auch nicht sehen, dass er uns weggefahren ist! Ich könnte die umbringen.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Hallo Helena,

    Die Konvoifahrt mehrer Schwertransporte und des Begleitfahrzeuges stellen eine "Verbandsfahrt" im Sinne des § 27 StVO dar. Verbände haben - damit sie von anderen als solche wahrgenommen werden - bestimmte Grundregeln zu beachten:
    - sie müssen einheitlich gekennzeichnet sein (GST: alle Fahrzeuge gelbes Blinklicht)
    - sie müssen durch ihr Fahrverhalten als Ganzes erkennbar sein
    - sie müssen einheitliche Abstände einhalten (!)
    Die Abstände zwischen den Fahrzeugen sollten den allgemeinen Regeln der Sicherheitsabstände entsprechen. Größere Abstände sollten "indiziert" sein: Einhaltung von Brückenauflagen z.B.

    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
    ...wenn ich mal nach links fahre, am meisten stelle ich fest, dass der erste irgendwo ein Paar 100m vor uns ist. Habe ihm schon gedroht, dass er dann eigentlich ohne Begleitung fährt.
    Damit brauchst du nicht zu drohen: Das ist einfach so. ;-)

    Nur der zweite sagt ihm auch nichts, der erste kann das ja auch nicht sehen, dass er uns weggefahren ist! Ich könnte die umbringen.
    Wenn die Fahrer nicht in der Lage sind im Konvoi zu fahren, muss die Konvoifahrt abgebrochen werden (spätestens durch die Polizei). Jedes Fahrzeug braucht dann eben einen "eigenen" Begleiter.
    Fast wie im Kindergarten: Wenn die Kleinen nicht wollen oder nicht können, muss man sie eben einzeln an die Hand nehmen.

    "Konvoifahrt" in der Genehmigung ist übrigens keine Auflage sondern einfach eine Option für die transportdurchführende Firma.

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    • #3
      Warte gerade auf die Beiden. Also wenn es Verstoß gegen StVO ist, bin ich dafür nicht verantwortlich, wie die fahren. Ich habe die aufgeklärt und damit habe ich genug getan. Das Problem ist nur, diese Fahrweise ist gefährlich.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Zitat von Helena Beitrag anzeigen
        Also wenn es Verstoß gegen StVO ist, bin ich dafür nicht verantwortlich, wie die fahren.
        Verstoß gegen die StVO ist es nicht direkt. Das Fahrzeug, welches nicht im Verband fährt, fährt einfach nur ohne Begleitfahrzeug da der Konvoi-Bezug fehlt. Das Fahren ohne BF ist ein Auflagenverstoß und kostet 40,-€ und ein Flens.

        Ich habe die aufgeklärt und damit habe ich genug getan.
        Mehr ist dir IMHO auch nicht zuzumuten.

        Das Problem ist nur, diese Fahrweise ist gefährlich.
        Wenn es nicht so wäre, würde keiner ein Begleitfahrzeug anordnen - dass soll nämlich Gefahren für andere abwehren.

        Gruß aus Berlin
        Bigfoot

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        • #5
          Diesmal haben die sich richtig Mühe gegeben. Jede 5 Minuten war zu hören: bist mir weggefahren ..... bin dicht an dir ..... bist weit weg ...... kannst wieder Gas geben ...

          Das war nicht zu auszuhalten, dann sage ich, eigentlich sollte der langsammere vorne fahren. Haben sich ausgetauscht und seitdem war es OK .

          Ja so und was bedeutet das Kürzel?
          Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
          Mehr ist dir IMHO auch nicht zuzumuten.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Laut Wikipedia soll das bedeuten

            In My Humble/Honest Opinion“ Deutsch: „Meiner unmaßgeblichen/bescheidenen/ehrlichen Meinung nach“

            Na dann: HAND und GJ! :10_1_138[1]:

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            • #7
              Diese Woche habe ich mit einem Transport verbracht, 3 Fahrzeuge im Konvoi, breite Ladung, gesamte Strecke auf der Autobahn mit Polizeibegleitung. Die Fahrzeuge hatten Gewichte 2x54 und 1x62 T. Meine Kollegen wollten mehr Abstand als 70m halten, was auch zu verstehen ist bei dem Gewicht. Wir sind die ganze Strecke über 2 Fahrstreifen gefahren, Bigfoot wieviel Abstand ist dann so angemessen und erlaubt? Ist dann so 100 m auch noch OK?

              Naja im jedem Fall ist so eine Fahrt im Konvoi ziemlich stressige Angelenheit. Einer möchte schneller fahren, der andere langsammer, Berg hoch schleicht einer leichter, als der andere und Berg runter hätte es gerne der einer losgelassen, kann aber nicht, weil der vor ihm konstante Geschwindigkeit fahren möchte. Wenn dann dazu schlechtes Wetter, eine Reifenpanne und zum Schluß eine Stillegung wegen nicht korekte Achsabstände kommt, ist man mit den Nerven fertig. In diesem Fall hat es sich zu erst mit und dann mit einer Schlägerei beendet:duh2[1]: :rofl2[1]:.
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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