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Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

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  • Helena
    antwortet
    AW: Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

    Am Montag konnte ich es wieder nicht lassen und habe einen 30m langen Transport nach Berlin begleitet. Na ja und die Polizei haben wir auch gebraucht. Leider ist in Berlin keine geeignete Übernahmestelle und die Polizei entschied sich uns schon in Berstetal auf der A13 zu übernehmen. Das machen die ab und zu. Weil es die berliner Polizei war, sind die mit uns auf der Autobahn ohne Blaulicht gefahren, aber leider denken die immer, dass die uns auch irgendwie schützen müssen. 2 Fahrzeuge vor uns und einer hinter mir. Und dazu denken die auch, dass wir immer schön zusammen und ''geschlossen'' fahren müssen. Ich vermute es, weil immer, wenn meinem Kollege der Abstand zu wenig war und den vergrössern wollte, haben die auch verlangsamt . Also mit 70t hinter dem Rücken finde ich auch den Abstand unter 30m nicht so gut. Das Erbebnis war, wir sind auf der Autobahn 50-60 km/h gefahren . Es tut mir richtig Leid!!! Ich wollte mich anschließend im Ziel mit der Polizei darüber unterhalten, aber irgendwie ist kein Gespräch zugelassen worden. Und so neben bei, ich durfte anschließend mit der Nachlenkung spielen :) . Dazu mache ich ein neues Thema auf.

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  • Helena
    antwortet
    AW: Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

    Gestern habe ich einen Transport begleitet, der außerhalb von BAB eine Polizeiabsicherung brauchte. Übernahmestelle noch auf der BAB, ca. 10 km vor der Anschlußstelle. Also ist die Polizei diese 10 km auf der Autobahn mitgefahren. Na ja, und die haben sich entschieden vor dem Transport zu fahren und mit Blaulicht. So was ist nicht üblich. Ich mag es, wenn ich mit den uniformierten Kollegen Kontakt habe und habe, bevor wir losgefahren sind, den die Handfunke eingedreht. Wir mussten über 2 Spuren fahren, ich mit LKW Überholverbot, musste so sein. Tut mir richtig Leid, ich kann nichts dafür, die Polizei vor uns hat sich entschieden 70 km/h zu fahren. In der Gegenrichtung kam ein anderes Schwertransport, die waren zufälliger Weise auf dem gleichen Kanal, wie wir. Und konnten sich die Beurteilung der Polizeiarbeit nicht verkneifen :): Sieh mal, wie sinnvoll, Polizei mit Blaulicht vor dem Transport. Der Gegenverkehr muss ja gewarnt werden, ne? :rofl2[1]:
    Aber: die Polizei hat sonst richtig gute Arbeit außerhalb der Autobahn gemacht. Wir wussten ja schon, weil wir auch ganz brav eine Streckenerkundung gemacht haben, dass wir nicht ganz bis zu dem Ziel kommen. Die Polizei hat die Strecke vorher auch durchgefahren und haben für uns nachgedacht. Sogar die kritische Stellen durchgemessen!! Auch die Absicherung war Klasse!!

    Zuletzt geändert von Helena; 12.03.2016, 08:40.

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  • Helena
    antwortet
    AW: Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

    Etwas interessantes rausgegoogelt:

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  • Helena
    antwortet
    Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
    Hallo Helena,

    Die Anzahl der beabsichtigten Fahrten ist in den meisten Genehmigungsverfahren nahezu ohne Bedeutung. Im Bereich der alltäglichen Schwertransporte ist es dem Sachbearbeiter nahezu egal, ob die Anzahl der beantragten Fahrten "8" oder "12" beträgt. Unter diesem Gesichtspunkt kann man das auch bei Kontrollen handhaben. Allerdings haben Kontrolleure auch gute Argumente, die die Zahl der bereits durchgeführten Transporte belegen können und diese bei Erreichen der genehmigten Anzahl als aufgezehrt betrachten..
    Wir beantragen immer Genehmigungen mit 3 Monate Gültigkeit und begründen mit min. 2 Fahrten, auch wenn uns unser Kunde nur eine angemeldet hat. Er hat dann die Möglichkeit, wenn er eine passende Ladung hat, noch einmal mit der gleichen Genehmigung zu fahren. Es geht nicht um das Geld, aber um die Zeit, die man während des Genehmigungsverfahrens verliert.

    Diesmal hat mich die Bremer Polizei angenehm überrascht. Einer Kollege ist vom Vortag stehen geblieben und die haben uns im Dreier Konvoi durchgezogen.

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  • Bigfoot
    antwortet
    Hallo Helena,

    die Erlaubnisbehörde versucht hier (möglicherweise aus gutem Grund) den Spielraum innerhalb der Genehmigung einzuengen:
    Hinsichtlich der Anzahl der Fahrten kann bei Kontrollen natürlich die Einhaltung der tatsächlich genehmigten Anzahl grundsätzlich eingefordert werden - gerade dann, wenn der GST die Infrastruktur außergewöhnlich belastet oder wenn die Gebühren für die Genehmigung abhängig von der Anzahl der beabsichtigten Fahrten ist.
    Weiter unten hatte ich geschrieben
    Anzahl der Fahrten:
    Die Zahl, die in dem Feld steht, hat für die tatsächliche Genehmigung keine Bedeutung. Meines Wissens gibt es keine 29iger Behörde (mehr), die ihre Gebühren von der Anzahl der geplanten Fahrten abhängig macht. Deshalb ist es auch völlig egal, ob der Unternehmer mit seiner Genehmigung 5 oder 8 mal fährt.
    Das muss ich relativieren. Die Anzahl der beabsichtigten Fahrten ist in den meisten Genehmigungsverfahren nahezu ohne Bedeutung. Im Bereich der alltäglichen Schwertransporte ist es dem Sachbearbeiter nahezu egal, ob die Anzahl der beantragten Fahrten "8" oder "12" beträgt. Unter diesem Gesichtspunkt kann man das auch bei Kontrollen handhaben. Allerdings haben Kontrolleure auch gute Argumente, die die Zahl der bereits durchgeführten Transporte belegen können und diese bei Erreichen der genehmigten Anzahl als aufgezehrt betrachten.
    Die Auflage "Konvoifahrt nach Entscheidung der Verkehrsbereitschaft" ist nichts ungewöhliches: Bereits in den allgemeinen Auflagen der 29/46 iger findet sich der Hinweis, dass die Polizei von der genehmigten Konvoifahrt abweichen darf. Das macht auch Sinn weil manche Schwertransporte auf der zu begleitenden Strecke als Einzelfahrzeug besser zu handeln sind als im Konvoi.
    "GST werden nur noch begleitet, wenn sie sich rechtzeitig angemeldet haben".
    Gut - es gilt sowieso die 48 Stunden Regel. Die Auflage unterstreicht diese Regel und weist noch einmal auf rechtzeitige Anmeldung hin. "Rechtzeitig" - und damit Planungssicherheit liegt bei der Polizei mit 48 Stunden Vorlauf vor. Nun kann es immer wieder vorkommen, dass die Streckenplanung des GST auf Grund widriger Umstände (die die Firma nicht beeinflussen kann) in Verzug gerät und Termine nicht gehalten werden können. Hier muss mit Verständnis und Fingerspitzengefühl reagiert werden. Es widerspricht dem Servicegedanken einer modernen Polizei, hier die 48 Stunden-Sanduhr zu stellen anstelle das Problem zu verstehen und nach Maßgabe freien Personals die Begleitung zeitnah zu erledigen.

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  • Helena
    antwortet
    Bigfoot, das ist für die Polizeibegleitung in Bremen:



    Ich denke, bezüglich der Fahrtenzahlen und Anmeldefrist sind viele gegen uns :toughcrowd:.

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  • Helena
    antwortet
    Habe noch eine Alternative zu teueren Dienstfahrzeugen :classic: , besonders bei den heutigen hohen Spritpreisen, besonders sparsamm und ökologisch.

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  • Helena
    antwortet
    Bigfoot ist auch schon ein Paar Jahre mein Lieblingspolizist, nur leider haben wir uns noch nie getroffen.

    Das auch zu den 48 Stunden, wenn die Tel.Nr. nicht richtig sind, oder oft nur Faxnr. steht, die auch mal nicht richtig ist, ist es auch schwer die Frist einzuhlaten. Oder, wenn in der Genehmigung die Auflage 25 war, damit, dass wir uns mit der Direktion 6 ins Verbindung setzten sollen, haben wir nach einem halben Tag rumtelefonieren erfahren, dass die 6 da gar nicht zuständig ist :classic:.

    Es ist uns auch schon passiert, dass die Genehmigung nur mit einer Woche gültigkeit ausgestellt wurde, für ein Transport über 700 km. Die Transportirma wollte die Genehmigung rechtzeitig bestellen, wollten nicht beladen haben und dann auf die Genehmigung warten, nur dann war es umgedreht, die Ladung war noch nicht fertig hergestellt. Und dann soll man noch 2 Tage Bestellfrist für die Polizei einhalten. Sonnst muß ich aber schreiben, geben wir uns richtig Mühe die einzuhalten, weil wir Verständniss dafür haben, dass die Polizei auch planen muß!!!

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  • Skydiver
    antwortet
    Hey,

    das schreibt jemand vom Renndienst...Hut ab!

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  • Bigfoot
    antwortet
    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
    Die Polizei ist gekommen, hat sich die Genehmigung durchgelesen und dann uns mitgeteilt, die dürfen uns nicht begleiten, weil die nicht rechtzeitig bestellt wurden. Hat die Zentrale angeordnet.
    Zu so viel Hemdsärmeligkeit fällt mir nicht allzuviel ein.
    Gut ist, dass sich die Fälle häufen in denen Transportfirmen Schadenersatz durch die Polizei wegen Versäumnissen oder Fehlentscheidungen bei der Transportbegleitung zugesprochen wird.

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  • Helena
    antwortet
    Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
    48 Stundenregel:
    Kommt die Anmeldung zu knapp (Unterschreitung der 48 Stunden), hat die Polizei nach Maßgabe freier Kräfte trotzdem zu begleiten. Ist kein geeignetes Pesonal im Dienst, kann die Polizei die Zeit nach hinten schieben und der GST muss halt warten.
    Ab und zu begleite ich eine Firma, die sind jeden Tag 6 Transporte mit der Polizei losgefahren. Einmal hat der Disponent vergessen die Polizei rechtzeitig zu bestellen. Die Polizei ist gekommen, hat sich die Genehmigung durchgelesen und dann uns mitgeteilt, die dürfen uns nicht begleiten, weil die nicht rechtzeitig bestellt wurden. Hat die Zentrale angeordnet. Naja, dann haben wir , war halt Feierabend :36_1_10[1]:. Ich habe es als so eine Art Erziehungsmaßnahme gesehen, der Firma hat es aber erhebliche Mehrkosten verursacht.

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  • Bigfoot
    antwortet
    48 Stundenregel:
    Es gibt (jede Menge) Kollegen, die die 48 Stunden als Auflage sehen und bei Unterschreitung (Anmeldung) Anzeigen schreiben (40,-€ 1 Punkt). Das ist großer Quatsch - und hat trotzdem vor manchen Gerichten Bestand.
    Wir sehen dass so, dass die Regel der Polizei Planungsspielraum (Personal, Fahrzeuge...) schaffen soll. Wer 48 Stunden vorher anmeldet, hat grundsätzlich auch Anspruch darauf, begleitet zu werden.
    Kommt die Anmeldung zu knapp (Unterschreitung der 48 Stunden), hat die Polizei nach Maßgabe freier Kräfte trotzdem zu begleiten. Ist kein geeignetes Pesonal im Dienst, kann die Polizei die Zeit nach hinten schieben und der GST muss halt warten.

    Anders ist es, wenn der GST bereits bis zum rollt und am Übernahmeort kein Parkplatz vorhanden ist: In diesem Fall erzwingt das Transportunternehmen die Begleitung - und dass kann nicht ungestraft bleiben.

    Wünschenswert wäre also eine klarere Formulierung der 48 Stunden Regel.

    Anzahl der Fahrten:
    Die Zahl, die in dem Feld steht, hat für die tatsächliche Genehmigung keine Bedeutung. Meines Wissens gibt es keine 29iger Behörde (mehr), die ihre Gebühren von der Anzahl der geplanten Fahrten abhängig macht. Deshalb ist es auch völlig egal, ob der Unternehmer mit seiner Genehmigung 5 oder 8 mal fährt.
    Es soll aber Kollegen geben, die stempeln auf der 29iger die kontrollierten Fahrten ab... und vergessen, dass man den VEMAGS Bescheid einfach neu ausdrucken kann ;-).
    Problematisch ist auch die Geschichte mit der 70iger "gültig für eine Fahrt ...". Die Verkehrsbehörde regelt damit eine Sache, die ihr eigentlich nicht zusteht: Es ist Sache der 29iger Behörde darüber zu entscheiden, wass einer Straße in welchem Zeitraum zugemutet werden kann.
    Aber auch hier weiss ich: Es gibt Kollegen, die stempeln die 70iger als "verbraucht".

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  • Helena
    antwortet
    Hallo Bigfoot,
    habe mir erlaubt in einem anderem Thema von dir angesprochene 48 Stundenregel hierher zu verschieben. Würde mich interessieren, was du daran nicht so OK findest?

    Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
    Und wenn man einmal dabei ist, kann man gleich noch ein paar Baustellen mit aufräumen:
    -Formulierung der 48 Stundenregel
    -Auswirkung der Eintragung "Anzahl der Fahrten"
    u.s.w.

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  • Helena
    antwortet
    Letzte drei Wochen haben uns ziemlich viel Nerven gekostet. 2x 5,65m breite Kisten mit Turbinenteilen mußten in den Hamburger Hafen. Ersten Versuch haben wir am 14.12. gestartet, nur das Wetter hat nicht mitgemacht. So sind wir am 30.12. angekommen. Laut der Genehmigung die gesamte Strecke mit Polizeibegleitung.
    Das war eine anstrengende Probe von Geduld, eine Gelegenheit sich zu beweisen, was für Komunikationfähigkeiten und sogar Psychologiekenntnisse man hat, Emotionen und Adrenalin unter der Kontrolle zu behalten und in erster Reihe:

    Das Vertrauen in die Kollegen von der Polizei nicht verlieren! Besonders dann, wenn mir von der Braunschweiger Polizei gesagt wurde, ich muß doch zu erst die Lüneburger Polizei anrufen. Da habe ich aber Ausmecker bekommen, ich habe da nicht zu anzurufen, die werden uns erst dann zu Begleitung planen, wenn ein Anruf von der Braunschweiger und Hannoversche Polizei kommt! Und von den hat angeblich bis dahin (ca. Mitternacht) noch niemand angerufen. Komischer Weise hat uns die Magdeburger Polizei informiert, wir können noch nicht fahren, weil die Lüneburger Polizei noch kein grünes Licht gegeben hat :36_1_4[1]:.
    Naja, aber wie ich schon geschrieben habe, das Vertrauen nicht verlieren, auf der A7 haben wir dann gesehen, was das Problem war, Glatteis, und zum Schluß waren wir dankbar, dass uns die Hamburger Kollegen bis zum Ziel gebracht haben, obwohl die Fahrt nur bis 5 Uhr genehmigt war. Angekommen sind wir um 5.30.


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  • Helena
    antwortet
    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
    Für dich haben wir doch schon ein Spezial-Bobbycar gefunden.:lmao[1]:

    PS: Auf die A2 begebe ich mich wohl besser nie.
    Ich denke, die A2 ist nicht das Problem ;).

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