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  • Wieder was gelernt.

    Das die zulässige Länge bei Gliederzügen bei 18,75 m liegt war mir bekannt. Das aber die zulässige Gesamtladelänge (Ab Vorderkante Aufbau bis Ende Aufbau Anhänger einschließlich Abstand Motorwagen / Anhänger [Deichsellänge]) 16,40 m nicht überschreiten darf wusste ich nicht. Ach nicht wenn dabei die 18,75 m nicht überschritten werden. Lernt man auch nicht in den Modulen.
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

  • #2
    Das war mir ,neu.Die Deichsel ist in den 16,40m mit drin? Würde dann hinkommen. Motorwagen 6,20m und Anhänger 7.00 m.

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    • #3
      Zitat von Hiab185 Beitrag anzeigen
      Das war mir ,neu.Die Deichsel ist in den 16,40m mit drin? Würde dann hinkommen. Motorwagen 6,20m und Anhänger 7.00 m.
      http://rollerreiner.org/EU%20Sattel-%20und%20Gliederzug.htm#:~:text=Einzelfahrzeuge%20 dürfen%20eine%20maximale%20Länge,und%20für%20Satte lzüge%2016%2C50m.
      Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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      • #4
        Dann kugelt mal EG 96/53 und dort Anhang I und dort Punkt 1.7. Da sind 15,65 und 16,40 erläutert.

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        • #5
          Ich halte mich da immer wieder an meinen Lehrmeister, der meinte immer: "Du darfst zwar alles essen, musst aber nicht alles wissen". Ich kenne zwar die geläufigen Gesamtmaße, muss aber doch nicht alle Maße im einzelnen wissen. Da die LKW der StVZo entsprechen, werden alle Maße eingehalten.
          Auch wenn ich weiss, wie ein Stop-Schild aussieht, muss ich jetzt wissen, wie schwer es maximal sein darf und aus welchen RAL-Farben es bestehen darf?
          So mancher grübelt so lange darüber, warum ein Vogel fliegt, dass er vergisst, wie wunderbar es aussieht, wenn er fliegt.

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          • #6
            Paleraider,
            gibt es einen speziellen Anlaß, der Dich auf diesen Punkt "gestoßen" hat?
            Mir war das auch nicht bekannt - danke für die Information.
            Gruß
            Klaus

            PS: Auf dieser Seite

            kann man das Dokument EG96/53 einsehen, das trailerman nannte.
            Zuletzt geändert von hobbylenker; 04.03.2021, 11:46.

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            • #7
              Zitat von hobbylenker Beitrag anzeigen
              Paleraider,
              gibt es einen speziellen Anlaß, der Dich auf diesen Punkt "gestoßen" hat?
              Mir war das auch nicht bekannt - danke für die Information.
              Gruß
              Klaus

              PS: Auf dieser Seite

              kann man das Dokument EG96/53 einsehen, das trailerman nannte.
              Den gibt es. Hat mich zwar nicht betroffen aber einen Kollegen aus der Firma. Wir haben einen Hänger für Sackware. 18 Tonner. Und wir haben einen 12 Tonner für Sackware. Beides passt zusammen von den Maßen. Ab und an wird der Hanger aber auch an 26 Tonner gehängt. Seit Jahren predige ich das die Kombi zu lang ist. Ohne Erfolg! Ich hab mich aber immer geweigert den besagten Hänger an meinen 26 Tonner zu hängen.
              Gestern dann Kontrolle beim Kollegen. Silo Lkw und Sackwarenanhänger wurden geschieden und der Silo kam alleine Heime derweil der Hänger auf dem Parking auf eine Mitfahrgelegenheit wartet. (Zuglänge über 19 m und Ladungslänge knapp 16,70 m Anbei Strafanzeige gegen Firma und Kollegen gestellt.
              Großes Wehklagen beim Cheffe und Jammern beim Kollegen. Bei mir ein "Na, wer hat jetzt recht gehabt" Gesichtsausdruck.
              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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              • #8
                Die tun aber pingelig bei euch :D Das hatte ich letztens auch... zu lang (19,2m), zu breit (3,12m) und ich hab weder was gezahlt noch musste was stehen bleiben :D

                Aber die Ladelänge.. das is mir jetzt echt auch neu. Da kommen wir bei den kleinen auch drüber wenn wir den Kran abbauen... da sinds 16,60m nutzbare Fläche.
                Aber ich denke, dass das hier keine Sau interessiert solang die Gesamtlänge passt.

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