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FS Klasse C1E

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  • Großer
    antwortet
    dann wollen wir mal rechnen: 1 Tonne Überladen bei einem 7,49 Tonner sind ca. eine Überladung von 14%...
    laut Bußgeldkatalog macht das 30,- Euro ohne Punkte
    guckst du hier:http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

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  • Skydiver
    antwortet
    Ihr habt wohl Recht und ich will den "Teufel" auch nicht an die dafür vorgesehene Wand malen.

    Über eine 1 To Zuladung mehr als erlaubt wird bei einem 7,49-Tonner trotzdem ziemlich teuer, da es ja prozentual geahndet wird, wie bei einem Geschwindigkeitsverstoß.

    Die Sache mit dem Fahren ohne gültigen FS weiß ich eben nur aus der beschriebenen Erfahrung. Ich glaube aber noch zu Wissen, dass unser Fahrer damals ca. 3 Monate Sperre bekommen hat und eine Zeit lang im Lager arbeiten durfte.

    Ob es wegen der Überladung war, wag ich zu bezweifeln.

    Wie dem auch sei, ich bin da kein Experte und eine Diskussion ist ja dafür da, dass man hinterher wieder etwas schlauer ist. Mich würde eine Statement von BAB2 (mist, den Namen weiß ich jetzt nicht) interessieren.

    Besten Gruß vom Nachtkutscher

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  • Großer
    antwortet
    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
    Ja, der Vergleich hinkt. Wenn ein Fahrzeug bauartbedingt verändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis.
    Aber glaub mir! Im Gesetz steht nicht drin, dass man mit C1 nur Fahrzeuge mit tatsächlichem Gesamtgewicht von unter 7,5 t fahren darf. Zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht und dem zulässigen Gesamtgewicht, bestehen schon einige rechtliche Unterschiede.
    Da warst du schneller als ich...genau das wollt ich auch grad schreiben...was ich noch zusätzlich sagen kann,ist,das nicht nur die Betriebserlaubnis bei einer bauartbedingten Veränderung erlischt,auch erlischt dann in den meisten Fällen der Versicherungsschutz und man trägt bei einem Unfall den Schaden alleine

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  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
    PS:

    Wenn jemand ein Mofa (Bauartbedingt 25 Km/H) frisiert und wird mit 50 angehalten gibt es auch eine Anzeige:

    Fahren ohne gültigen Führerschein. Der Vergleich mag zwar hinken, aber vielleicht kann uns die neue Moderatorin aufklären.
    Ja, der Vergleich hinkt. Wenn ein Fahrzeug bauartbedingt verändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis.
    Aber glaub mir! Im Gesetz steht nicht drin, dass man mit C1 nur Fahrzeuge mit tatsächlichem Gesamtgewicht von unter 7,5 t fahren darf. Zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht und dem zulässigen Gesamtgewicht, bestehen schon einige rechtliche Unterschiede.

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  • Skydiver
    antwortet
    PS:

    Wenn jemand ein Mofa (Bauartbedingt 25 Km/H) frisiert und wird mit 50 angehalten gibt es auch eine Anzeige:

    Fahren ohne gültigen Führerschein. Der Vergleich mag zwar hinken, aber vielleicht kann uns die neue Moderatorin aufklären.

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  • Skydiver
    antwortet
    Das "uiuiui" war nur für den schlimmsten Fall gemeint.

    Vor ca. 20 Jahren hatte ich mal den Fall, als ich noch Werk(fern)verkehr gemacht habe:

    7,49-Tonner auf der Waage und einiges über 9to hatte die Kiste. Natürlich hat unser Dosponent einige DM verloren und zum Ausgleich Punkte kassiert. Der Fahrer (damals Kl. 3) auch, plus die Anzeige: Fahren ohne gültigen FS.

    Ich weiß aber nicht mehr, was damals für ihn daraus geworden ist. Zum Glück war ja auch kein Unfall im Spiel.

    Bei einem 40-Tonner spielt eine Tonne prozentual kaum eine Rolle, bei 7,49 sieht die Welt da schon anders aus.

    Wie dem auch sei: 2,6 Tonnen würde ich an seiner Stelle nicht zuladen.

    Besten Gruß vom Sky

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  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
    Bei einem Unfall mit Personenschaden...uiuiui.
    das "uiuiui" kommt nur dann in Frage, wenn die Überladung kausal mit zu dem Unfall beigetragen hat. So ein kleines Tönnchen Überladung wird aber nur selten ausreichen, deswegen gleich den Zusammenhang mit einem Crash herzustellen. Ist also nichts mit "uiuiui". Die Überladung wird ganz normal geahndet, eventuell zusammen mit anderen Vergehen vielleicht noch in Tatmehrheit.

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  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
    Denke doch das er recht hat , hat ja geschrieben " Fahren ohne gültigen FS "
    Er hat den Führerschein Klasse C1E. Solo darf er nach dem Führerscheinrecht Fahrzeuge fahren mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t. Ist das Fahrzeug mit 8,2 t überladen fährt er immer noch ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 7,5 t. Wieso fährt er da ohne gültige Fahrerlaubnis?

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  • Lutz
    antwortet
    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
    Was hat die Überladung mit dem Führerschein zu tun?
    Hier wird mal wieder eine Stammtischsaga gepflegt.
    Denke doch das er recht hat , hat ja geschrieben " Fahren ohne gültigen FS "

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  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
    Wenn man die 2%-Regellung noch einbezieht, kannst du mit geschlossenen Augen 1.650 laden. Bei 2600 riskierst du einiges, wie z.B. fahren ohne gültigen FS...kann richtig teuer für dich und deinen Chef werden. Bei einem Unfall mit Personenschaden...uiuiui.
    Was hat die Überladung mit dem Führerschein zu tun?
    Hier wird mal wieder eine Stammtischsaga gepflegt.

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  • Skydiver
    antwortet
    Wenn man die 2%-Regellung noch einbezieht, kannst du mit geschlossenen Augen 1.650 laden. Bei 2600 riskierst du einiges, wie z.B. fahren ohne gültigen FS...kann richtig teuer für dich und deinen Chef werden. Bei einem Unfall mit Personenschaden...uiuiui.

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  • Greenhorn
    antwortet
    Hatte ich ja weiter oben geschrieben. Technisch zGG 8600 kg.
    Den LKW(MB Atego 822) den ich gerade fahre,gehört eigentlich nem Kollegen,der gerade im Urlaub ist.
    Demnächst soll ich einen eigenen LKW kriegen.
    Mal sehen,was das wird.
    Ich bin erst seit 2 Wochen dort beschäftigt.

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  • celader
    antwortet
    ist wahrscheinlich ein abgelassteter 8 bzw 8.5 tonner. ich habe nähmlich noch nie einen reinen 7,5 tonner mit schlafkabine gesehen. wenn es einen gibt schickt mir bitte mal ein foto.

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  • Greenhorn
    antwortet
    @Grosser: Ja,er hat ne Schlafkabine.
    @Ramaanda: Ich würde ja gerne den CE machen,habe während meiner Arbeitslosigkeit mehrmals beim Amt nachgefragt.
    Keine Chance.Zahlen sie nicht.Daher musste ich mich auf Arbeitgeber beschränken,die "nur" den C1E gefordert haben.
    Mal so nebenbei,ich werde morgen mal in meiner Firma fragen,ob die eigentlich noch alle Tassen im Schrank haben.
    Hatte nämlich letzte Woche 2600 kg geladen und grad so an ner BAG-Kontrolle vorbeigeschrammt.
    Aber auch nur,weil der Parkplatz(an ner Bundesstrasse),wo sie kontrolliert haben,schon brechend voll war.
    Das wäre bestimmt keine kleine Strafe geworden.

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  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Greenhorn Beitrag anzeigen
    Nein,kein Kühler.Keine Ladebordwand.
    Ich fahre alles querbeet.
    Das heisst jetzt:
    Ich darf den LKW fahren,aber ich darf nur 7490kg (zul.GG)-5990 kg (Leermasse des Fahrzeugs)=1500 kg laden?
    Genauso ist es. 1500 kg und dann ist Schluß.

    *Off topic
    Ich hoffe, du bist dir bewusst, dass du mit deinem C1E einer aussterbenden Spezies angehört. Den gibt es eigentlich nur noch bei denen, die den Bestandsschutz aus früheren Zeiten haben, als man mit dem 3er noch bis 7,5 t fahren durfte. Wer heute den C1 oder den C1E machen will, hat einen Sockenschuß. Der Führerschein Klasse C oder CE kostet mittlerweile das gleiche wie der C1 oder der C1E.
    Eigentlich müsstest du doch auf dem Arbeitsmarkt die freie Auswahl haben, oder täusche ich mich da?

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