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    Als Neuling im Lkw-Fahren habe ich den Eindruck, dass viele Unternehmen die Anforderungen des ArbZG sowie der Richtlinie 2002/15/EG einfach ignorieren.

    Ich komme aus der Luftfahrt und in diesem Beruf ist es äußerst selten, dass ein Arbeitgeber versucht, einen Mitarbeiter außerhalb der Arbeits-, Flug- und Dienstvorschriften zu beschäftigen.

    Ist jemand von Ihnen in der Lage, Anforderungen wie maximale tägliche Arbeitsstunden, maximale Arbeitsstunden für Nachtarbeit und maximale wöchentliche Arbeitsstunden zu erfüllen? Ist Ihnen auch bewusst, dass diese Stunden auf Ihrer Fahrerkarte erfasst und gespeichert werden und bei Überschreitung als Verstöße angezeigt werden?
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  • #2
    Also im Grossen und Ganzen hab ich wenig Probleme. Die 47,5h Arbeitszeit pro Woche schaffe ich derzeit nicht mal annähernd, und auch sonst hab ich bisher laut den Auswertungsprogrammen erst einen einzigen Zeitverstoss in diesem Jahr gehabt... Irgendwie fehlen bei der 45 Minuten Pause wo 4 Minuten... keine Ahnung ob und wie das passiert ist.

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    • #3
      Ich habe innerhalb von 12 Wochen 9 Verstöße gehabt. Okay, ein Teil davon ist einfach Unerfahrenheit und das Lernen der Regeln, aber auf jeden Fall muss sich etwas ändern.

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      • #4
        Ich habe eine Auswertung der Fahrerkarte letzte Woche bekommen. Etwa 1x die Woche ist da ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorhanden. Isz immer der gleiche Vorwurf, die 30 min Pause nach 6h Arbeitszeit werden nicht eingehalten. Wird von mir regelmäßig ignoriert. da ich für die Tagesplanung nicht verantwortlich bin. Gibt da auch regelmäßig Diskussion darüber. Ich habe kein Problem damit, mich an die Vorgaben zu halten. Nur hätte man dann in der Firma Probleme damit, gemachte Zusagen gegenüber den Kunden ständig zu widerufen oder Aufträge erst mit 24h Verspätung abzuarbeiten. Man könnte auch sagen, uns ist die Arbeit über den Kopf gewachsen.
        Dumm stellen kann Freizeit verschaffen

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        • #5
          Zitat von Kanderner Beitrag anzeigen
          Als Neuling im Lkw-Fahren habe ich den Eindruck, dass viele Unternehmen die Anforderungen des ArbZG sowie der Richtlinie 2002/15/EG einfach ignorieren.

          Ich komme aus der Luftfahrt und in diesem Beruf ist es äußerst selten, dass ein Arbeitgeber versucht, einen Mitarbeiter außerhalb der Arbeits-, Flug- und Dienstvorschriften zu beschäftigen.

          Ist jemand von Ihnen in der Lage, Anforderungen wie maximale tägliche Arbeitsstunden, maximale Arbeitsstunden für Nachtarbeit und maximale wöchentliche Arbeitsstunden zu erfüllen? Ist Ihnen auch bewusst, dass diese Stunden auf Ihrer Fahrerkarte erfasst und gespeichert werden und bei Überschreitung als Verstöße angezeigt werden?
          Ob jemand in der Lage ist, die maximalen Arbeitszeitgrenzen einzuhalten, hängt von seinem Selbstbewusstsein ab. Das ist deshalb so, weil der Fahrer ja ganz einfach bei Erreichen der Höchstarbeitszeit seine Arbeit einstellen kann, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Jedenfalls in der Theorie. Man benötigt schon ein enormes Durchhaltevermögen, um dann die Sanktionen, die es ja nicht geben darf, verarbeiten zu können. Das kann nicht jeder.
          Weil das so ist, sind es in der Regel die Fahrer, die in Bezug auf die Arbeitszeit schummeln. Da werden Arbeiten schon ganz automatisch als Pausen oder Bereitschaft deklariert, um die Schichtzeit zu verlängern. Weil für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz nur der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen wird, fällt das ungemein leichter als das unbequeme störrische Verweigern von Arbeiten über die Höchstgrenze hinaus. Bei den Lenk-und Ruhezeiten sieht es deshalb schon anders aus. Hier zahlt der Fahrer bei Verstößen und deshalb achtet er auch genau darauf.

          Übrigens sind die Höchstgrenzen bei Nachtarbeit gleich denen bei der Tagarbeit. Nur der Bezugszeitraum ist bei Nachtarbeit kürzer. Diese Bezugszeiträume laden förmlich dazu ein, mit staatlicher Unterstützung zu schummeln. So werden Urlaubs- und Krankzeiten als Nachtrag unter Ruhezeiten auf der Fahrerkarte gespeichert und senken so den Wochendurchschnitt der Arbeitszeit drastisch nach unten.

          Viele Grüße

          Ramaanda

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          • #6
            Ich wurde, in den ganzen Jahren(481/2) von KEINEN Arbeitgeber auf Einhaltung des ArbZG hingewiesen. War mir allerdings auch nicht wichtig weil ich die meiste Zeit im Stundenlohn beschäftigt war und eventuelle Strafen vom Arbeitgeber bezahlt wurden. Ob Kontrollen oder Strafen fällig wurden ist mir nicht bekannt. .
            Nordsee-Alpen-Express

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