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Eine frage der Ehre?

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  • Eine frage der Ehre?

    Ist es eigentlich eine frage der Ehre oder ein Gesetz der Straßenmeistereien im Wettlauf um den längsten Stau das der Mittelstreifen der Autobahn unbedingt und nur am Freitagnachmittag gemäht wird? Und steht es ebenso in Stein gemeißelt das niemals nicht, unter gar keinem Umständen der Standstreifen zur Mitbenutzung frei gegeben werden darf?
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

  • #2
    Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
    Ist es eigentlich eine frage der Ehre oder ein Gesetz der Straßenmeistereien im Wettlauf um den längsten Stau das der Mittelstreifen der Autobahn unbedingt und nur am Freitagnachmittag gemäht wird? Und steht es ebenso in Stein gemeißelt das niemals nicht, unter gar keinem Umständen der Standstreifen zur Mitbenutzung frei gegeben werden darf?
    Ich weiß nicht, ob es ein Gesetz gibt, welches Mäharbeiten auf dem Mittelstreifen am Freitag Nachmittag vorschreiben. Wahrscheinlich ist es aber nichts weiter als die persönliche Wahrnehmung.
    In Notfällen wird man sicherlich den Standstreifen freigeben. Ich bezweifele aber, dass ein Stau als Notfall durchgehen würde., wenn man mal die Sichtweise des Fahrers im Stau außer Acht lässt. Wir leben nun mal in Deutschland, wo alles und jedes geregelt ist. So beträgt die Breite eines Standstreifens in der Regel 3,00 m und die der Fahrstreifen 3,75 m. Weil der rechte Fahrstreifen nun mal hauptsächlich von Lkw befahren wird, eignet sich die Breite des Standstreifens von 3 m nicht unbedingt dafür, von diesen benutzt zu werden. Es wäre auch fraglich, ob der Seitenstreifen die Gewichte der Lkw bei permanentem Befahren verkraften würde.
    Berücksichtigen müsste man auch, dass Nothaltebuchten vorhanden sein müssten.

    Wenn man das alles bedenkt, erscheint es unangemessen, für Mäharbeiten den Standstreifen freizugeben.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #3
      Bei uns ist das absolut üblich dass wenn ganz links zu ist einfach die Spuren fliessend nach rechts verlagert werden. Es gibt zwar immer wieder Leute die das einfach nicht kapieren, aber in der Regel funktioniert das ganz gut... Nicht nur bei Unterhaltsarbeiten. auch bei Unfällen und so weiter. Muss oft gar nicht extra ein Hinweis gemacht werden, sobald links blockiert ist ziehen die LKW rechts etwa 200m vorher rüber und nach wenigen Minuten hat sich das eingespielt.

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      • #4
        In D ist es verboten den Standstreifen ,ausser bei Pannen, zu benutzen. Kann sogar bestraft werden.
        Nordsee-Alpen-Express

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        • #5
          Zitat von winni Beitrag anzeigen
          In D ist es verboten den Standstreifen ,ausser bei Pannen, zu benutzen. Kann sogar bestraft werden.
          Richtig. Trotzdem wird ab und an bei zweispurigen Bahnen wenn die Linke Spur gesperrt ist durch entsprechendem Hinweis der Standstreifen freigegeben.
          Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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