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Durchführungsverordnung - "Achslastwaagen"

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  • Durchführungsverordnung - "Achslastwaagen"

    Roger Schwarz: "Verordnung ist praxisfremd und verfehlt Zielsetzung"

    Fast heimlich, still und leise hat die Europäischen Kommission gemäß dem Auftrag aus der Richtlinie 96/53/EG eine Durchführungsverordnung ((EU) 2019/1223) zu „On-Board Wiegesystemen“ verabschiedet. Bei einer obligatorischen Umsetzung in aktueller Form käme einiges auf die transportierende Wirtschaft zu.

    Die VerkehrsRundschau sprach mit Roger Schwarz, Leiter der Abteilung Technik im BGL, über die grundsätzlichen künftigen Anforderungen sowie deren Auswirkungen.

    Was hält der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) von der neuen Verordnung?

    Artikel lesen: https://www.verkehrsrundschau.de/nac...g-2456816.html
    Abgesehen davon, daß ich Achslastanzeigen in Fahrzeuge als nützlich betrachte, scheint sich mit dieser Verordnung ein Moloch aufzutun.

    Bemerkt sei noch, der Artikel enthält einen Tippfehler. Die Verordnung hat die "Nummer" 1213 nicht 1223. Einsehen kann man das 22-seitige Dokument unter https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...9R1213&from=EN.
    Gelesen habe ich es nicht. Es liest sich wie typisches Behördendeutsch und meinen Übersetzer habe ich gerade nicht zur Hand.

    Wenn die Waagengenauigkeit angesprochen wird, möchte ich Herrn Schwarz sofort Recht geben. Eine Genauigkeit (bezogen auf den Meßbereichtsendwert) von ±10% ist katasprophal schlecht. Was bereits auf dem Markt befindliche Systeme schaffen weiß ich nicht.
    Ganz sicher ist Ablesen von Federbalg-Manometern aber auch ... schlecht.

    Wer hat denn jetzt schon eine Achslastanzeige im Fahrzeug?

    Gruß
    Klaus

  • #2
    AW: Durchführungsverordnung - "Achslastwaagen"

    Wäre ja mal ein Wunder wenn die EU mal was sinnvolles machen/beschliessen würde. Was ein Humbug. Die spinnen doch.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

    Kommentar


    • #3
      AW: Durchführungsverordnung - "Achslastwaagen"

      Zitat von hobbylenker Beitrag anzeigen
      A

      Wer hat denn jetzt schon eine Achslastanzeige im Fahrzeug?

      Gruß
      Klaus
      Ich habe schon 1990 in meinem Lkw eine Achswaage gehabt, damals zeigte sie nur die Achslast an der Hinterachse an, das wurde im laufe der Jahre natürlich verbessert, inzwischen kann man im Display die Achslasten von allen Achsen, Zugmaschine und Trailer, sehen und dadurch natürlich auch das Ladungsgewicht. Die Werte sind sehr genau, da ja alles mit ABS, ESP und NBA zusammenarbeitet. Ich habe über 25 Jahre in Schweden gearbeitet und da hatten alle Lkw eine Achslastanzeige.
      Eigentlich ist es ja ein Witz, der moderne Lkw weiß ganz genau wie schwer er ist und welche Achslasten er hat, nur in den deutschen Lkw wird der Fahrer darüber nicht informiert obwohl es heutzutage gar kein Problem ist dieses anzeigen zu lassen.

      Wenn man den Artikel liest kann man mal wieder sehen, das Leute, die von der Materie überhaupt keine Ahnung haben wieder irgendwelche Verordnungen erlassen können.
      in search of incredible

      Kommentar


      • #4
        AW: Durchführungsverordnung - "Achslastwaagen"

        Nun ja, der BGL muss ja auch die Wünsche seiner Mitglieder vertreten.

        Wenn ich das richtig verstehe:
        • sind On-Board-Wiegesysteme eine Möglichkeit
        • die Anforderung von max +/-10% Abweichung (bei Vollast der Zugkombination) sind - wie auch andere Sachen - Minimalanforderungen
        • die dynamische Lastermittlung ist nur eine Möglichkeit. Ebenso muss die Messung nicht unbedingt 15min dauern sondern es soll nur intervallmäßig/durchgängig das Gewicht ermittelt werden
        • wie sich Haftungsfragen fundamental ändern ist mir auch nicht ganz klar. Das Problem ist eher, dass der Fahrer halt nicht mehr so leicht sagen kann, dass er nichts wusste. Und für den Fahrzeughalter kommen halt auch noch eventuell kosten für ein Wiegesystem im LKW/Anhänger und alle 2 Jahre die Prüfung dazu...


        Wie läuft es den jetzt? Da wird halt mit "Augenmaß" oder auf verdacht das Gewicht überprüft, aber i.d.R. mit einem geeichten Wiegesystem. Der Unterschied wäre halt, dass der Polizist jetzt - sofern ein OnBoardWiegesystem verbaut ist - zumindest noch ein Gesamtgewicht mit +/-5% bzw. +/-10% bekommt.
        Die gerichtsverwertbare Messung erfolgt dann mit geeichten Systemen und da kann man dann auch noch Achslast und evtl. sogar Stützlasten beachten (ist laut der Verordnung auch nicht zwingend vorgeschrieben).

        Eine Anzeige der Achslast hatte ich damals für das Hinterachsaggregat der Motorwagen sowohl beim Arbeitsbühnenvermieter (Actros MP3 bzw. MAN TGS) und auch bei meinem Nebenjob (Actros 2541 von 2008). Dort gab es sogar die "Achslast" des Wechselbrückenanhängers, die aber unglaubwürdig war, dafür aber ziemlich genau dem Gesamtgewicht des Anhängers entsprach. Gegenkontrolle waren für mich die Frachtpapiere und Leergewichte und die Waage bei der Ausfahrt des Standardkunden (die wurde bei mir aber nicht genutzt/gemessen).
        Von daher glaube würde ich sagen, dass man aus dem Balgdruck von luftgefederten Achsen schon ein relativ genaues Gewicht erhalten kann. Einige Sachen muss man dabei aber belasten (ebene Fläche, Achsen entspannt, Gewicht nicht einseitig, ...).

        Was natürlich problematisch ist, ist dass sich alle gerne drücken. Der Verlader will nicht unbedingt Ladungsgewichte rausgeben, weniger Gewicht draufpacken oder sich auch noch mit Lastverteilung, Streckenlasten usw. beschäftigen und eventuell auch noch umladen, komplizierter sichern (um Lastverteilung anzupassen) oder weniger zuladen können.
        Für viele Halter oder auch Disponenten gilt wahrscheinlich das gleiche.
        Der Fahrer hat schließlich auch noch das Problem, dass er nicht mehr unwissend sein kann und auf der anderen Seite dann wenig Macht hat etwas zu ändern (je nach Arbeitgeber).
        Das Problem, dass dem Frachtführer oder Fahrer die Ladung nicht gehört und er deshalb nicht umladen kann, sehe ich nicht. Meistens löst sich das relativ schnell, wenn der LKW stehen bleiben muss und erst nach Umladung weiterfahren darf. Da rückt dann auch schon mal der Mobilkran oder ein anderes Fahrzeug + Gabelstapler an...

        Manche LKW-Kombinationen wären dann evtl. auch nicht mehr möglich - insbesondere wenn man auch noch die Achslasten einhalten muss. Zum Beispiel die LKW-Transporter mit Motorwagen+Zentralachsanhänger und 3 geladenen Zugmaschinenen, Kühlauflieger mit 25t Ladung auf den ersten 10 Lademeter und 2-Achs Zugmaschine, Zentralachsanhänger die außermittig beladen sind.
        Bei anderen Sachen bräuchte man dann mehr Ausrüstung, wie z.B. die Lastabhängige Entlastung der letzten Achse beim Sattelauflieger um die Sattellast zu reduzieren oder eine Vorlaufachse an der Zugmaschine. Angeblich hat man so etwas in einem Land mit vielen Waagen, dass auch stark auf die Achslasten achtet - in Deutschland ist sowas oft zu teuer...

        Ich persönlich würde ja Wiegestationen wie in anderen Länder gut finden: Auf der Strecke wird erstmal das "ungefähre" Gewicht und die Achslasten über Sensoren in der Fahrbahn gemessen. Im zweiten Schritt dürfen sich die aussichtsreichen Kandidaten dann an der Wiegestation anstellen und dort erfolgt dann die "offizielle" Messung und evtl. Siegerehrung. Gleichzeitig kann man da dann auch noch allgemeine Kontrollen durchführen. Das ganze dann an einigen großen Autobahnen, ständig besetzt und dann noch mit einigen Fängern auf den dazugehörigen Ausweichrouten... ansonsten verliert der sympatische Herr seinen Rekord

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