Patientin wird von Krankenkasse rausgeworfen - und verklagt ihren Arzt
- Eine Zahnärztin, die an einer unheilbaren Stoffwechselerkrankung leidet, ist in eine "Krankengeldfalle" getappt.
- Sie war bis zu einem Sonntag, 24 Uhr, krankgeschrieben und erhielt erst am Montag eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Damit hat sie ihren Anspruch auf Krankengeld verwirkt: Der Kranke muss sich eine aktuelle Bescheinigung holen, bevor die alte ausläuft.
- Ein Gericht muss nun entscheiden, ob der Arzt das hätte wissen müssen
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