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Neuer Rundfunkbeitrag macht ARD und ZDF noch reicher

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    ARD und ZDF könnten vom neuen Rundfunkbeitrag stark profitieren. Ihnen winken Mehreinnahmen von bis zu 500 Millionen Euro. Kommende Woche will die Gebührenkommission darüber beraten – auch über eine mögliche Senkung der Beiträge.
    Der neue Rundfunkbeitrag bringt ARD und ZDF nach Informationen des „Spiegel“ offenbar erheblich höhere Einnahmen als bisher geschätzt. Sollten die neuen Prognosen zutreffen, könnte der Rundfunkbeitrag sogar gesenkt werden, heißt es in Senderkreisen.

    Mehreinnahmen von bis zu 500 Millionen Euro

    Neue Szenarien, mit denen sich die Gebührenkommission KEF in der kommenden Woche beschäftigt, gehen davon aus, dass ARD und ZDF in dieser Gebührenperiode bis zu 500 Millionen Euro mehr einnehmen, vor allem wegen der neuen Regelung für Betriebsstätten. Die ARD verweist laut „Spiegel“ darauf, dass erst am Jahresende eine seriöse Bewertung möglich sei. Das Geld könnte zum größten Teil für eine Senkung des Beitrags verwendet werden, da die Prüfer der KEF bei der ARD rund 300 Millionen Euro an Eigenmitteln, Einnahmemöglichkeiten und ähnlichem aufspürten (sogenannte Zuschätzungen), die nach Ansicht der KEF erst einmal realisiert werden müssen, bevor Beitragsgelder angerührt werden dürfen.

    Mit diesen Mitteln könnte das ARD-Defizit von knapp 200 Millionen Euro für die laufende Gebührenperiode ausgeglichen werden. Derzeit laufen Gespräche zwischen KEF und ARD, inwieweit die KEF-Annahmen realistisch sind.

    http://www.focus.de/politik/deutschl...d_1154077.html


    Öhm... Warum hat man die "Gebühren" denn umgestellt? Damit mit wann weniger einnimmt? Sicher nicht, oder?
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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