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Ruhezeitteilung 3+9

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  • Ruhezeitteilung 3+9

    Hallo.
    Irgendwie ist mir und ,wie ich schon bei Gesprächen festgestellt habe, vielen anderen nicht klar,
    wie mit der Aufteilung der Ruhezeit zu verfahren ist.

    Lt Gesetz ist es möglich die Ruhezeit von 11Std aufzuteilen in min.3Std und dann 9Std. Soweit so gut.

    Nun sagte mir einer er mache es so:
    4:30 Std fahren - 45 min Pause - 4:30 Std fahren - 3Std Pause - 4:30 Std fahren - 9Std Pause
    = 13:30 Std Fahrzeit
    = 17:15 Std Gesamtzeit

    Sein Kollege meinte alles falsch. Nach der 3 Std Pause fängt eine neue Arbeitszeit an, das wäre ja dann:

    18 Std Fahrzeit und eine Gesamtzeit von 22:30 Std lediglich unterbrochen von 3 Std Ruhezeit und 90 min Pause

    Bin ich jetzt total daneben wenn ich sage die Gesamtzeit (auch Schichtzeit genannt) darf nicht mehr wie 15 Std sein?

    Bei einer Kontrolle der BAG ( ohne Mängel) habe ich dort nachgefragt, aber mit deren Antworten konnte ich nichts anfangen. Mir kam es vor als wenn die auch nicht so richtig Bescheid wußten.

    Also meine Frage an alle : Wie läuft das genau mit dieser Reglung?

    Gruß Andreas

  • #2
    Zitat von anfre Beitrag anzeigen
    Nun sagte mir einer er mache es so:
    4:30 Std fahren - 45 min Pause - 4:30 Std fahren - 3Std Pause - 4:30 Std fahren - 9Std Pause
    = 13:30 Std Fahrzeit
    = 17:15 Std Gesamtzeit
    Also das hab ich ja nun auch noch nicht gehört,aber das kann nur falsch sein. Die tägliche Lenkzeit darf ja max. 10 Stunden betragen-egal ob die Ruhezeit nun gesplittet ist,oder nicht.

    Hier mal ein Beispiel wie das Splitten funktioniert:
    4,5 Std fahren- 3 Std Ruhezeit- 2 Stunden fahren- 45min Ruhezeit-2,5 Std fahren- 9 Stunden Ruhezeit
    = 9 Stunden Fahrzeit
    = 12,75 Stunden Schichtzeit

    Die zulässige tägliche Schichtzeit beträgt 15 Stunden- unabhänig ob du nun die Pause splittest oder nicht.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Zitat von anfre Beitrag anzeigen
      Sein Kollege meinte alles falsch. Nach der 3 Std Pause fängt eine neue Arbeitszeit an, das wäre ja dann:
      Das ist ja nun völlig falsch...
      Eine neue Arbeitszeit fängt nach einer Wochenruhezeit bzw. nach einer Tagesruhezeit an.
      Die Tagesruhezeit beträgt 11 Stunden und kann 3mal die Woche auf 9 Stunden verkürzt werden...
      die 3 Stunden Ruhezeit zählen nur als Ausgleich der verkürzten Ruhezeit,wobei in Deutschland dieser sofortige Ausgleich nicht gefordert ist,
      anders in Frankreich,da mußt du erst die 3 Stunden Ausgleich haben,damit dann mit 9 Stunden Tagesruhezeit eine neue Arbeitszeit beginnt

      Kommentar


      • #4
        Sehe es so wie Snowdog.
        Eigentlich kann es in Frankreich auch nicht anders sein, da die VO EG 561/06 dort genauso gilt. Und es gibt die Auswahl, ob einmal 11 Stunden oder einmal 3 und einmal 9. Keine Hinweise, dass die 3 Stunden einen Ausgleich schaffen sollen.

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        • #5
          Bei der Aufteilung der Ruhezeit ist zu beachten:
          Es ist eine Aufteilung in 2 Teile moeglich. Der 1. Teil muss mindestens 3 Stunden - der 2. Teil mindestens 9 Stunden betragen. Daher verlaengert sich die TRZ auf mindestens 12 Stunden.
          Es ist eine Aufteilung, erst nach Beendigung des 2. Teils ist die TRZ komplett und es beginnt ein neuer 24-Stunden-Zeitraum.
          Mit dem Ausgleich einer Verkürzung hat das nichts zu tun...
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
            die 3 Stunden Ruhezeit zählen nur als Ausgleich der verkürzten Ruhezeit,
            Die Splittung 3 + 9 hat die Wirkung, dass der letzte Abschnitt nicht als verkürzte Ruhezeit gilt sondern als reguläre Tagesruhezeit.

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            • #7
              Ja genau so habe ich mir das gedacht. Aber es schon erstaunlich das selbst gestandene Fahrer dies falsch interpretieren.

              Da trifft das Motto meines alten Meister wieder zu:

              Erfahrung heißt nichts, man kann auch 20 Jahren was falsch machen.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                Die Splittung 3 + 9 hat die Wirkung, dass der letzte Abschnitt nicht als verkürzte Ruhezeit gilt sondern als reguläre Tagesruhezeit.
                Hast recht,da hab ich mich falsch ausgedrückt

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