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Nicht alles was leuchtet ist auch erlaubt

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  • Nicht alles was leuchtet ist auch erlaubt

    Jedermann kennt sie - die in schrillen Farben lustig leuchtenden Namensschildchen hängen sich viele Brummifahrer gern an die Windschutzscheibe ihres Führerhauses. Aber sind solche Beleuchtungseinrichtungen auch erlaubt????

    Fragen rund um die geltenden Beleuchtungsvorschriften ...wer weiß da Bescheid
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Mir fällt dazu nur spontan Folgendes ein:

    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
    Zuletzt geändert von BAB2; 08.10.2010, 18:58.

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    • #3
      Beleuchtungsregel besagt nach vorne weiß, zur Seite gelb und nach hinten rot. Wer sich daran hält, hat auch keine Schwierigkeiten beim TÜV oder bei einer Kontrolle.
      Hatte in den letzten Wochen mehrere Kontrollen auf der A1,A5, A7 und A45, alles okay.
      Da wurde nix wegen den beleuchteten Namenschildern oder den zusätzlichen Lampen am LKW bemängelt.
      Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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      • #4
        Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
        Beleuchtungsregel besagt nach vorne weiß, zur Seite gelb und nach hinten rot. Wer sich daran hält, hat auch keine Schwierigkeiten beim TÜV oder bei einer Kontrolle.
        Hatte in den letzten Wochen mehrere Kontrollen auf der A1,A5, A7 und A45, alles okay.
        Da wurde nix wegen den beleuchteten Namenschildern oder den zusätzlichen Lampen am LKW bemängelt.
        ja das kann ich bestätigen,hatte damit bisher auch keine Probleme. Ich denke am schwierigsten haben es die, welche mit ihren blauen Lampen nach vorne rum fahren.
        Gruß Holger :D:D

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        • #5
          Grundsätzlich passt das schon! Das sehe ich auch so! Aber trotzdem gibt es immer noch den Unterschied zwischen vorgeschrieben, erlaubt, geduldet und verboten...
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Wie es original auszusehen hat weiss man doch,aber trotzdem gibt es 1000de LKW die mehr lichter an und dran haben als erlaubt.Der grösste Teil der veredelten
            LKW sieht gut aus und die sind auch noch deutlich als LKW zu erkennen.
            Denke bzw.ich selber habe auch mehr Posis, als erlaubt,für mich ist das ein stück anerkennung und Respekt. Die meisten Cop,s sehen auch darüber hinweg(Danke).....
            Der Tüv hat noch nie was dazu gesagt,nur das der Allgemeinzustand spitze ist.Also denke ich,das daß eine positive duldung aller Kontroll und Überwachungsorgane ist.
            Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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