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Persilschein?

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  • Persilschein?

    Persilschein?

    Hallo, gerade hat mir ein Kollege am Telefon von einem Malheur erzählt.

    Er kommt mit ca. 9 Std.30 min bei seinem Kunden in Frankreich an auf einer Baustelle. Der Kunde stellt fest, das er die Ware dort nicht brauchen kann und bittet den Fahrer zur Niederlassung zu fahren, er würde auch voraus fahren.
    Er verspricht, das der LKW noch höchstens 10 Min zu fahren hat und das es max. 5 km entfernt wäre.

    Also fahren sie los. Ihr ahnt es, die Fahrt dauert noch eine gute Stunde und es kommt an der Landstraße nicht ein Parkplatz mehr.

    Die Spedition kommt hier nicht für Strafen aller Art auf.

    Der Kollege kommt, Gott sei Dank, ohne Kontrolle aus Frankreich raus und bittet seine Firma, die nicht klein ist, ihn bis auf weiteres nicht mehr nach Frankreich zu senden. Dies geschieht allerdings gleich wieder..
    Um die hohen Strafen in Frankreich zu meiden, er zahlt ja selbst, meldet er sich in Rheinland Pfalz bei der Polizei mit einer Selbstanzeige. Die lässt ihn 3 Stunden warten, bis sie schließlich kommt und ihm die Fahrerkarte ausliest.

    Jetzt kommt es, der Polizist behauptet, das das Saarland und Rheinland Pfalz in Zukunft sich auf solche Selbstanzeigen nicht mehr einlassen wollen. Den sogenannten Persilschein gibt es nicht mehr.

    Was wisst ihr?

    Anzeige bleibt doch Anzeige oder?

    Die Polizei muss dieser Sache dann doch nachgehen. Absprachen kann es doch bei der ausführenden Gewalt nicht geben. Hier gibt es doch klare Gesetze?


  • #2
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Persilschein?



    Anzeige bleibt doch Anzeige oder?

    Die Polizei muss dieser Sache dann doch nachgehen. Absprachen kann es doch bei der ausführenden Gewalt nicht geben. Hier gibt es doch klare Gesetze?

    Hallo @alterelch,

    die Polizei ist nicht verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Sie hat hier einen breiten Ermessensspielraum. Oder bist du nicht auch froh, wenn du bei einem Verstoß nur eine mündliche Verwarnung oder eine Ermahnung bekommst? Anders sieht es nur bei Straftaten aus. Hier muss die Polizei handeln.

    Je nachdem, wie heftig der Verstoß ist, hilft dem Fahrer vor der Einreise eigentlich nur die Zahlung eines Bußgeldes bzw. eine entsprechende Kontrollbescheinigung. Eine Ermahnung bzw. mündliche Verwarnung hilft ihm nicht wirklich. Eine Ordnungswidrigkeit wird dadurch nämlich nicht geheilt. Der Grundsatz der Doppelbestrafung gilt hier nicht, weil eine mündliche Verwarnung keine Bestrafung ist. Um als Bestrafung zu gelten, bedarf es eines Verwaltungsaktes. Genau das ist die Verwarnung nicht. Entsprechend muss auch keine Kontrollbescheinigung ausgestellt werden.

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    • #3
      Das ist auch, was ich kenne... Um als "abgestraft" zu gelten brauchst du eine ordnungsgemäß durchgeführte Kontrolle. Also mit richtiger Dokumentation im Kontrollgerät und mit Straßenkontrollformular...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Ja, genau das hat er von der Polizei verlangt. Und das will die Polizei in Zukunft verweigern.

        Ich meine also, Selbstanzeige, dann Kontrolle, dann die Bescheinigung die im Ausland eben auch gilt über die durchgeführte Kontrolle.

        Da kann ich mir eben nicht vorstellen, wenn ich die Polizei anrufe, denen sage, ich habe gestern Mist gemacht, meinetwegen 1 Stunde zu lange gefahren, das sie es nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Nach meiner Meinung müssen sie automatisch tätig werden. Denn der Grund ist ja klar, lieber in Deutschland 100 Euro Strafe als in Frankreich die Staatsverschuldung zu sanieren.

        Dachte eigentlich BAB2 würde sich mal äussern.

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