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Keine Arbeitslosengeldsperre

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  • Keine Arbeitslosengeldsperre

    Der Kläger arbeitete als BKF,als er während einer Privatfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,92 Promille kontrolliert wurde. Das Amtsgericht entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis und verhängte eine Sperre für die Neuerteilung von 8 Monaten. Der Arbeitgeber des Mannes kündigte dann auch noch den Arbeitsvertrag,weil er einen Kraftfahrer ohne Fahrerlaubnis nicht gebrauchen konnte.Zu allem Überfluss wollte das Arbeitsamt dem Mann sodann auch für die ersten 3 Monate kein Arbeitslosengeld zahlen:Es verhängte eine Sperre,weil der Kläger seine Arbeitslosigkeit nach Auffassung der Behörde selbst verschuldet hatte.
    Dagegen klagte der Mann vor dem Sozialgericht-und gewann: Obwohl das Bundessozialgericht eine Sperre in derartigen Fällen regelmäßig für rechtmäßig hielt,verurteilten die Stuttgarter Richter das Arbeitsamt zur sofortigen Zahlung von Arbeitslosengeld. Der Kläger habe mit seiner Trunkenheitsfahrt nicht gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen.Dort werde nämlich nur eine Abstinenz während der Arbeitszeit verlangt.Hier aber handelte es sich um eine Alkoholfahrt im privaten Bereich des Mannes.

    Sozialgericht Stuttgart
    Urteil vom 18.07.2010
    AZ- S20AL7291/05


    Was sagt man dazu!
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    Das ist mal wieder eines von den vielen Urteilen, das kein Mensch verstehen muß!!! :36_1_10[1]:
    Man kann auch verlieren, ohne einen Fehler gemacht zu haben....
    Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern das ist *das Leben*
    :noclue:

    Gruß Dani

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    • #3
      Ich verstehe das so, wenn ich im Urlaub den Führerschein verliere wegen Trunkenheit, verstosse ich nicht gegen meinen Arbeitsvertrag. Da steht drin, das ich eine bestimmte Zeit vor Arbeitsbeginn keinen Alkohol trinken darf.
      Wenn ich also im Urlaub betrunken neben einem Kollegen, Freund sitze und der mich nach Haus fährt, und er selbst angeschossen ist, verliere ich ja auch den Führerschein. Wenn ich das aber nicht mitbekommen habe, würde ich mich nicht mal schuldig fühlen.

      Wie oft hat schon der Fahrer gesagt er sei nüchtern?

      Also kann mich der Unternehmer zwar nicht mehr beschäftigen, aber ich habe nicht gegen den Arbeitsvertrag verstossen. Warum soll ich jetzt eine Sperre bekommen?
      Ich hoffe ihr versteht meine Gedanken dazu?


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      • #4
        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        Ich verstehe das so, wenn ich im Urlaub den Führerschein verliere wegen Trunkenheit, verstosse ich nicht gegen meinen Arbeitsvertrag. Da steht drin, das ich eine bestimmte Zeit vor Arbeitsbeginn keinen Alkohol trinken darf.
        Wenn ich also im Urlaub betrunken neben einem Kollegen, Freund sitze und der mich nach Haus fährt, und er selbst angeschossen ist, verliere ich ja auch den Führerschein. Wenn ich das aber nicht mitbekommen habe, würde ich mich nicht mal schuldig fühlen.

        Wie oft hat schon der Fahrer gesagt er sei nüchtern?

        Also kann mich der Unternehmer zwar nicht mehr beschäftigen, aber ich habe nicht gegen den Arbeitsvertrag verstossen. Warum soll ich jetzt eine Sperre bekommen?
        Ich hoffe ihr versteht meine Gedanken dazu?


        Genauso sehe ich das auch. Es ist zwar kein Kavaliersdelikt, betrunken Auto zu fahren, aber es ist nicht während der Arbeitszeit geschehen.
        Das er seinen Job los ist, ist verständlich. Ein Fahrer ohne Führerschein nützt der Firma nichts.
        Aber eine Klage halte ich für überzogen.
        Obwohl mir der Typ absolut nicht leid tut. Selbst schuld! :36_1_10[1]:
        Gruß Edith :bye:

        Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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        • #5
          Hmmmmmm, also ich seh das ein bischen anders.

          Jeder der mit seinem Führeschein Geld verdient, muß sich doch im klaren sein, daß er den Job verliert, wenn er betrunken Auto fährt, und erwischt wird.
          Egal ob privat oder geschäftlich.
          Oder seh ich das falsch???
          Man kann auch verlieren, ohne einen Fehler gemacht zu haben....
          Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern das ist *das Leben*
          :noclue:

          Gruß Dani

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          • #6
            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Ich verstehe das so, wenn ich im Urlaub den Führerschein verliere wegen Trunkenheit, verstosse ich nicht gegen meinen Arbeitsvertrag. Da steht drin, das ich eine bestimmte Zeit vor Arbeitsbeginn keinen Alkohol trinken darf.
            Genau...

            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Wenn ich also im Urlaub betrunken neben einem Kollegen, Freund sitze und der mich nach Haus fährt, und er selbst angeschossen ist, verliere ich ja auch den Führerschein.
            Sagt wer??? Wer ist denn gefahren? Und aus welchem Grund?

            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Wenn ich das aber nicht mitbekommen habe, würde ich mich nicht mal schuldig fühlen.
            Warum auch???

            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Wie oft hat schon der Fahrer gesagt er sei nüchtern?
            Oft genug, bestimmt genau so oft wie "Ich kann noch fahren..."

            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Also kann mich der Unternehmer zwar nicht mehr beschäftigen, aber ich habe nicht gegen den Arbeitsvertrag verstossen. Warum soll ich jetzt eine Sperre bekommen?
            Die Sperre will nicht der AG sondern das AA... wegen dem Grund der Kündigung... für mich aus Sicht der - Agentur - nachvollziehbar, aber nicht haltbar...

            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Ich hoffe ihr versteht meine Gedanken dazu?
            natürlich...
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
              Genau...



              Sagt wer??? Wer ist denn gefahren? Und aus welchem Grund?
              Tommyk, wir beide gehen zum Schützenfest. Ich verspreche Dir, heute kannst Du mal ein Bierchen trinken, ich bleibe nüchtern und fahre Dich nach Haus. Aus irgend einem Grund, gibst Du Dir die Kugel.

              Und aus irgend einem anderen Grund habe ich heimlich auch etwas getrunken. So, wenn ich dich jetzt nach Haus fahre und ich erwischt werde, bist du auch den Führerschein los. Vermutlich dann auch den Job und alle zeigen mit dem Finger auf dich.

              Jetzt überlegt alle mal, ist Tommyk jetzt schuldig? Selbst schuld? Hat er Sanktionen vom Arbeitsamt verdient?
              Weil er an einem langen Wochenende mal wie jeder andere auch seinem Vergnügen nachgeht?

              Nach meinem Rechtsempfinden müsste dann ich dazu verdonnert werden für den Schaden den Tommyk erleidet aufzukommen.

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              • #8
                Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                Tommyk, wir beide gehen zum Schützenfest. Ich verspreche Dir, heute kannst Du mal ein Bierchen trinken, ich bleibe nüchtern und fahre Dich nach Haus. Aus irgend einem Grund, gibst Du Dir die Kugel.

                Und aus irgend einem anderen Grund habe ich heimlich auch etwas getrunken. So, wenn ich dich jetzt nach Haus fahre und ich erwischt werde, bist du auch den Führerschein los. Vermutlich dann auch den Job und alle zeigen mit dem Finger auf dich.

                Jetzt überlegt alle mal, ist Tommyk jetzt schuldig? Selbst schuld? Hat er Sanktionen vom Arbeitsamt verdient?
                Weil er an einem langen Wochenende mal wie jeder andere auch seinem Vergnügen nachgeht?

                Nach meinem Rechtsempfinden müsste dann ich dazu verdonnert werden für den Schaden den Tommyk erleidet aufzukommen.
                Wie kommst du darauf, das der Beifahrer auf jeden Fall den Lappen abgibt??!! Wenn der Beifahrer der Halter des Fahrzeugs ist, ok, dann könnte man ihm eine u.U. Mitschuld anlasten...
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #9
                  Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                  Wie kommst du darauf, das der Beifahrer auf jeden Fall den Lappen abgibt??!! Wenn der Beifahrer der Halter des Fahrzeugs ist, ok, dann könnte man ihm eine u.U. Mitschuld anlasten...
                  Nach meiner Kenntnis hat der Beifahrer eine Mitschuld. Weist man ihm nach das er sich wissentlich neben einen angetrunkenen setzt, kann das auch zum Führerscheinentzug führen. So ist es jedenfalls mir bekannt.

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                  • #10
                    Hallo Alterelch

                    so ist es mir auch bekannt so wie du es schreibst.

                    Nur müssen sie dir nachweisen das du es wusstest.
                    Wenn ich einen im kahn habe, bin ich doch nicht mehr in der lage zu sehen ob mein gegenüber 2 oder 3 bier getrunken hat.

                    Fazit: Wenn der Fahrer heimlich an einen anderen tresen paar bierchen tinkt wie kann ich es denn wissen und somit bestraft werden.

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                    • #11
                      Wir fassen zusammen...

                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Tommyk, wir beide gehen zum Schützenfest. Ich verspreche Dir, heute kannst Du mal ein Bierchen trinken, ich bleibe nüchtern und fahre Dich nach Haus. Aus irgend einem Grund, gibst Du Dir die Kugel.
                      Dann tue ich das mal... "hicks!"... bin jetzt "hacke breit..." (rülps...)

                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Und aus irgend einem anderen Grund habe ich heimlich auch etwas getrunken.
                      Heimlich?!... davon weiß ich also nix... (wieder rülps, hicks...)

                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      So, wenn ich dich jetzt nach Haus fahre und ich erwischt werde, bist du auch den Führerschein los. Vermutlich dann auch den Job und alle zeigen mit dem Finger auf dich.
                      Wenn du besoffen fährst, ist das nicht mein Problem! Ich bin "trumbunken..."!
                      Und... Ich bin nicht dein Vormund!
                      Damit behalte ich meinen Lappen und meinen Job...

                      Wenn ich mich nüchtern daneben setze, dann ist das vielleicht was Anderes!

                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Jetzt überlegt alle mal, ist Tommyk jetzt schuldig? Selbst schuld? Hat er Sanktionen vom Arbeitsamt verdient?
                      Weil er an einem langen Wochenende mal wie jeder andere auch seinem Vergnügen nachgeht?
                      Ne, und die kriege ich auch nicht...

                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Nach meinem Rechtsempfinden müsste dann ich dazu verdonnert werden für den Schaden den Tommyk erleidet aufzukommen.
                      Da ich keinen Schaden erlitten habe, bist du auch zu nichts verpflichtet...

                      Ich danke aber trotzdem... Prost!

                      Ich ändere das Beispiel mal extrem ab:

                      Ich habe einen Unfall (ich bin betrunken...). Ich bin auf Grund meiner Verletzungen nicht in der Lage klare Entscheidungen zu treffen... Der Fahrer des Rettungswagens ist angetrunken... nach deiner Auffassung wäre ich jetzt meine Fahrerlaubnis los... das klappt so nicht...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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