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Kündigung in Probezeit?

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  • Kündigung in Probezeit?

    Ein Bekannter von mir ist noch in der Probezeit und will jetzt kündigen,weil er was besseres gefunden hat...
    In der Probezeit kann man ja beidseitig jeden Tag kündigen...
    -aber wie sieht das mit dem Urlaub aus?
    -hat man darauf Anspruch?
    -muß man sich ihn auszahlen lassen oder kann man ihn noch bis zum Monatsende nehmen?
    -wie viel Tage sind es pro Monat?

    Da ich mir nicht hudertprozentig sicher bin,frage ich hier mal nach...
    Ich bin der Meinung,man hat pro gearbeiteten Monat Anspruch auf 2 Tage Urlaub,die man dann bis zum Monatsende nehmen kann oder sich auszahlen läßt...
    Falls ich falsch liege,bitte korrigieren...ist dringend

  • #2
    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
    Ein Bekannter von mir ist noch in der Probezeit und will jetzt kündigen,weil er was besseres gefunden hat...
    In der Probezeit kann man ja beidseitig jeden Tag kündigen...
    -aber wie sieht das mit dem Urlaub aus?
    -hat man darauf Anspruch?
    -muß man sich ihn auszahlen lassen oder kann man ihn noch bis zum Monatsende nehmen?
    -wie viel Tage sind es pro Monat?

    Da ich mir nicht hudertprozentig sicher bin,frage ich hier mal nach...
    Ich bin der Meinung,man hat pro gearbeiteten Monat Anspruch auf 2 Tage Urlaub,die man dann bis zum Monatsende nehmen kann oder sich auszahlen läßt...
    Falls ich falsch liege,bitte korrigieren...ist dringend
    Zunächst mal die Feststellung, dass man zwar jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen kann, allerdings nur dann, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Will einer nicht, gilt mindestens die Frist von 2 Wochen, egal, ob im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart wurde.

    Ein Urlaubsanspruch besteht erst nach 6 Monaten. Ausnahme: Der Arbeitnehmer kündigt seinen Job vor Ablauf dieser Zeit. Dann hat er Anspruch auf den anteilmäßigen Urlaub, der während seiner Betriebszugehörigkeit entstanden ist.
    Aber Vorsicht! Eine Pflicht zur Auszahlung des Urlaubs ist nur rechtlich einklagbar, wenn der Arbeitgeber ihm diesen Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht geben kann. Kündigt der Arbeitnehmer von heute auf morgen, wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit genommen, dem Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub auch zu geben. Es ist wie eine fristlose Kündigung. Der Urlaubsanspruch verfällt und Geld als Ersatz gibt es auch nicht.

    Nachtrag:
    Die Formel für die Berechnung des Urlaubs ist: Anspruch geteilt durch 12 mal Monate Betriebszugehörigkeit. Stellen hinter dem Komma werden auf- oder abgerundet.

    Kommentar


    • #3
      Ich bin der Meinung, das du den Anspruch auf den Monat gerechnet hast. Du musst aber den Monat komplett gearbeitet haben... und der Mindestanspruch regelt sich (meines Wissens) nach den Arbeitstagen pro Woche...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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