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Seminar BR 1

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  • Seminar BR 1

    Seminar BR 1

    Hallo, seit heute bin ich auf einem Seminar.

    Es geht um den Grundlehrgang Betriebsverfassung Teil 1. Nach einer Anreise heute morgen ab 3 Uhr bin ich gegen 9 Uhr in Waren an der Müritz eingetroffen. Der Lehrgang findet im Hotel „Kleines Meer“ statt.
    Das Hotel befindet sich mitten im Ort und man hat direkten Zugang zum See. Zuerst war ich ja enttäuscht, da es keinen Parkplatz für mich gab. Es stellte sich jedoch später heraus das der Veranstalter keine Parkplatz mit angemietet hat. Das konnte ich aber regeln.

    Nach anfänglicher Skepsis bin ich nun heute Abend doch ganz zufrieden mit der Unterbringung.

    Warum bin ich auf diesem Lehrgang?
    Seit nun gut 2 Jahren bis ich Ersatzmitglied in unserem Betriebsrat, der nun wünscht, das die Reserve Mitglieder auch zumindest Grundkenntnisse von der Betriebsverfassung und deren Anwendung haben müssen. Ich kann euch sagen, das ist trockner Stoff, den man sich aber antun muss um keinen Mist zu machen, wenn man den Kollegen helfen will.

    Habt ihr eigentlich auch schon Erfahrung mit solchen Lehrgängen gemacht und wie waren die denn?

    Ich werde unter Umständen hier noch weiter Berichten, wenn sich etwas Interessantes ergibt auf dem Lehrgang.

  • #2
    Mittlerweile habe ich mit Betriebsräten ja nichts mehr zu tun. Aber in jungen Jahren war ich selber in diesem Gremium. Die Schulungen habe ich in Oberjosbach bei Wiesbaden und in Beverungen absolviert.

    Natürlich wird dort sehr viel theoretisches Wissen vermittelt. Nur leider hört sich der Stoff immer sehr gradlinig an, ist aber nur bedingt alltagstauglich. Ich war damals aktiver Betriebsrat und kann ein Lied davon singen, wie ein cleverer Arbeitgeber die Löcher im Betriebsverfassungsgesetz für sich nutzen kann. Ich musste im Unterricht laut lachen, als das Procedere der Einigungstelle beschrieben wurde. Nach den Lehrbüchern ist eine streitige Betriebsvereinbarung in 4 Wochen mit Hilfe der Einigungsstelle erledigt. Bei uns war das nach 2 Jahren noch nicht der Fall.

    Interessant waren aber stets die Rollenspiele. Wechselweise sind wir in die Rolle des Arbeitgebers, des Arbeitnehmers und in die des Betriebsrates geschlüpft.

    Verkehrt ist es nicht, solche Schulungen mitzumachen. Sie ersetzen leider nicht die Praxis und vermitteln nur die Grundlagen. Ob mit oder ohne Schulung, alle Betriebsräte müssen am Anfang quasi durch ein Tal der Tränen gehen. Die Praxis steht in keinem Lehrbuch.

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    • #3
      @Ramaanda

      Dann kommt ja noch was auf mich zu. Ich gehöre ja nun schon seit 2 Jahren zur Reserve und durfte im letzten Jahr aktiv an einigen Betriebsvereinbarungen mitarbeiten, die dann unterschrieben wurden. Nur leider musste ich mich da immer wieder von den "Alten" belehren lassen wenn ich grobe Gedankenfehler machte.
      Eigentlich hoffe ich hier zu lernen das Handwerkzeug besser zu nutzen, aber danke für deine Erfahrungen.

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      • #4
        Sorry, da doppelt, gelöscht.

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        • #5
          BR1 Seminar

          Tja, was habe ich heute gelernt, was ich hier zum besten geben könnte?

          Evtl. das es nicht ein Beispiel gibt, das eine Firma einen Betrieb geschlossen hätte weil sich ein Betriebsrat gebildet hat. Im Gegenteil, Betriebe die mit ihrem Betriebsrat zusammenarbeiten stehen im allgemeinen besser da als andere, wo der Chef schalten und walten kann wie er will. Die Kontrolle durch den Betriebsrat wirkt sich positv aus und erhält somit Arbeitsplätze.

          Unternehmer geben sich mehr Mühe in ihrer täglichen Arbeit.

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          • #6
            Habe selber keine Erfahrung mit Betriebsräten....war auch selber noch nie in einem Betriebsrat oder ähnlichem aktiv tätig.
            In fast allen Firmen in denen ich bisher tätig war gab es keinen Betriebsrat.

            Kenne bisher nur eine Firma mit Betriebsrat und das ist eine Niederlassung von FedEx nähe Mönchengladbach.Und da hätte man den Betriebsrat auch abschaffen können....der hat bei allem Scheuklappen angehabt.

            Ich weiss das das jetzt hier in diesen Thread vielleicht nicht rein gehört.Aber hätte da mal eine Frage zum Thema Betriebsrat.
            Kann ein Arbeitgeber die Gründung eines Betriebsrates auch unter bestimmten Voraussetzungen verhindern???
            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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            • #7
              Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
              Habe selber keine Erfahrung mit Betriebsräten....war auch selber noch nie in einem Betriebsrat oder ähnlichem aktiv tätig.
              In fast allen Firmen in denen ich bisher tätig war gab es keinen Betriebsrat.

              Kenne bisher nur eine Firma mit Betriebsrat und das ist eine Niederlassung von FedEx nähe Mönchengladbach.Und da hätte man den Betriebsrat auch abschaffen können....der hat bei allem Scheuklappen angehabt.

              Ich weiss das das jetzt hier in diesen Thread vielleicht nicht rein gehört.Aber hätte da mal eine Frage zum Thema Betriebsrat.
              Kann ein Arbeitgeber die Gründung eines Betriebsrates auch unter bestimmten Voraussetzungen verhindern???
              Der Betriebsrat ist ein Arbeitnehmergremium. Die Bildung eines solchen kann und darf also vom Arbeitgeber nicht verhindert werden. Schlimmstenfalls wandert der in den Kahn, wenn er es mit der Verhinderung zu dolle treibt.

              Und was den Betriebsrat mit Scheuklappen betrifft.
              Es ist das schwere Los eines Betriebsrates, dass er manchmal entweder stillhalten muss oder auch Entscheidungen trifft, die subjektiv den Eindruck erwecken, er wäre untätig oder gar von Arbeitgeberseite gekauft. Der Betriebsrat hat Einsicht in sehr sensible Unterlagen die nicht an die Öffentlichkeit gehören. Ein Ausplaudern könnte unter Umständen sogar seine Entlassung bedeuten. Oft handelt ein Betriebsrat also aus diesem internen Wissen heraus und darf es nicht erklären. Dass die Belegschaft dafür kein Verständnis hat und deshalb ziemlich angesäuert ist, versteht sich von selbst.
              Wer seinem Betriebsrat nicht die Stange halten möchte, weil er ihn für unfähig hält, kann sich ja bei der nächsten Wahl selber aufstellen lassen. Mal sehen, ob er es besser macht. Aber meist findet sich keiner und der Betriebsrat muss betteln gehen, damit er genügend Mitglieder zusammen bekommt.

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              • #8
                Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                Der Betriebsrat ist ein Arbeitnehmergremium. Die Bildung eines solchen kann und darf also vom Arbeitgeber nicht verhindert werden. Schlimmstenfalls wandert der in den Kahn, wenn er es mit der Verhinderung zu dolle treibt.

                Und was den Betriebsrat mit Scheuklappen betrifft.
                Es ist das schwere Los eines Betriebsrates, dass er manchmal entweder stillhalten muss oder auch Entscheidungen trifft, die subjektiv den Eindruck erwecken, er wäre untätig oder gar von Arbeitgeberseite gekauft. Der Betriebsrat hat Einsicht in sehr sensible Unterlagen die nicht an die Öffentlichkeit gehören. Ein Ausplaudern könnte unter Umständen sogar seine Entlassung bedeuten. Oft handelt ein Betriebsrat also aus diesem internen Wissen heraus und darf es nicht erklären. Dass die Belegschaft dafür kein Verständnis hat und deshalb ziemlich angesäuert ist, versteht sich von selbst.
                Wer seinem Betriebsrat nicht die Stange halten möchte, weil er ihn für unfähig hält, kann sich ja bei der nächsten Wahl selber aufstellen lassen. Mal sehen, ob er es besser macht. Aber meist findet sich keiner und der Betriebsrat muss betteln gehen, damit er genügend Mitglieder zusammen bekommt.
                Ramaanda, danke für die Antwort. Komme gerade vom Abendessen und war noch nicht hier. Ist heute der letzte Abend hier.


                Das Thema mit der Geheimhaltung ist sehr heikel. Der Unternehmer will oft Entscheidungen treffen die Unruhe in die Arbeitnehmer bringen könnte. Um den Arbeitsablauf nicht zu stören, teílt er verbotener Weise dem BR zu spät mit was er plant (wegen der angeblichen Geheimhaltung) oder er verpackt es so als ob es geheimzuhalten wäre. Grundsätzlich gilt, alles was der Unternehmer mir mitteilt gilt so lange nicht als Geheim bis er es sagt!

                Und selbst dann ist das so eine Sache. Wenn es wirtschaftlich, unternehmerisch keinen Einfluss hat, so ist es fraglich ob man das Geheimhalten sollte. Eine geplante Massenentlassung geheimzuhalten wäre fatal.
                Der BR ist in erster Linie zum Schutz der Arbeitnehmer da und nicht zum Schutz des Unternehmers.

                Und ein BR der seine Arbeit nur halbherzig macht wird bald zum Spielball des Unternehmers.

                Und Speedy79:

                Hier hat Ramaanda ebenfalls Recht, das kann ganz schlimme Folgen für den Unternehmer haben.

                Wenn du irgend etwas planst oder vorhast, melde dich über PN bei mir.
                Allerdings, ich habe jetzt gerade den BR1 besucht. Kann dir also nur so gut es geht helfen. Aber den richtigen Stoss kannst du bekommen.

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                • #9
                  @alterelch

                  Es gibt Dinge, die sind schon von Gesetzes wegen geheim zu halten. Immerhin hat der Betriebsrat Einsicht in die Lohnlisten. Dann ist da auch noch der Wirtschaftsausschuß, der zwar nicht zu allem Zugang hat, aber doch Anspruch auf viele interne Details, die er einfach nicht an die Öffentlichkeit tragen darf.
                  Aus solchen unvollständigen Informationen entwickeln sich oft Gerüchte aus Quellen, die keinerlei kaufmännische Vorkenntnisse haben. Ich kenne einen Fall, wo dem Unternehmer Geldgier aufgrund einer durchaus positiven Bilanz unterstellt wurde, aber der Wirtschaftsausschuß nicht in der Lage war, die Investitionen dabei zu berücksichtigen. Diese Investitionen gehören buchhalterisch und steuerlich noch zum Betriebsgewinn, dezimieren aber die momentane Liquidität enorm. Das Ausplaudern solcher "Geheimnisse" aus Geltungssucht nach dem Motto "Ich bin wichtig und weiß was" hätte fast zu einem wilden Streik geführt und das Aus der Firma bedeutet.

                  Ich bin immer der Meinung gewesen, dass die Belegschaft zwar über Maßnahmen informiert wird, die Hintergründe aber nur dann erfahren wird, wenn es zweckdienlich ist. Und wer meint, es müsse ständig ein Betriebsratsmitglied rumlaufen, dass mündlich ein Protokoll der letzten Betriebsratssitzung rumposaunt, soll mal selbst den Job machen. Das geht ganz einfach. Einfach bei der nächsten Betriebsratswahl eine eigene Liste gründen und sich selber ganz oben drauf setzen. Nach dem De´Hondtschen Auszählsystem ist der Listenführer schon mit einer Stimme drin im Betriebsrat. Das ist so bei Listenwahlen.
                  Dann kann er anschließend selbst feststellen, wie er plötzlich zum Feind wird, weil er die Neugier - und mehr ist das eigentlich nicht - der Belegschaft nicht stillt.

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                  • #10
                    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                    @alterelch

                    Es gibt Dinge, die sind schon von Gesetzes wegen geheim zu halten. Immerhin hat der Betriebsrat Einsicht in die Lohnlisten. Dann ist da auch noch der Wirtschaftsausschuß, der zwar nicht zu allem Zugang hat, aber doch Anspruch auf viele interne Details, die er einfach nicht an die Öffentlichkeit tragen darf.
                    Aus solchen unvollständigen Informationen entwickeln sich oft Gerüchte aus Quellen, die keinerlei kaufmännische Vorkenntnisse haben. Ich kenne einen Fall, wo dem Unternehmer Geldgier aufgrund einer durchaus positiven Bilanz unterstellt wurde, aber der Wirtschaftsausschuß nicht in der Lage war, die Investitionen dabei zu berücksichtigen. Diese Investitionen gehören buchhalterisch und steuerlich noch zum Betriebsgewinn, dezimieren aber die momentane Liquidität enorm.
                    Ja, da habe ich heute gelernt, das ich einen Sachverständigen anfordern kann, aus dem Betrieb oder notfalls von Aussen.

                    Kann dir ansonsten nicht widersprechen und sehe an deinen Äusserungen das du weisst wovon du sprichst.

                    Somit mache ich dich in Zukunft zu meinen persönlichen Berater.

                    Wenn ich nicht mehr weiter weiss, schreibe ich dir.....

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