Habe hier einen ganz interessanten Bericht gefunden.Dieser Vorfall passierte einem LKW-Fahrer und könnte auch dem ein oder anderem Kollegwen passieren.
Was sagt ihr dazu?
Kolumne „Mein Urteil“ „Arschloch“
Brummi Nachrichten Wenn ein Kraftfahrer zu einem Kunden seiner Spedition mehrfach „Arschloch“ sagt, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine bessere Werbung für Zeitarbeit als solche Urteile gibt es nicht.
Kolumne „Mein Urteil“: „Arschloch“
26. August 2010
„Arschloch“, sagte der Kraftfahrer mehrfach zum Kunden seines Arbeitgebers, der ihm auf seinem Betriebsgrundstück Anweisungen zum Fahrverhalten gegeben hatte. Die Spedition kündigte - zu Unrecht, sagt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 4 Sa 474/09): erstens weil der Kraftfahrer nicht definitiv wusste, wer ihm da gegenüberstand; zweitens handele es sich zwar um eine strafbare Beleidigung, aber doch um eine einmalige Entgleisung. Die Kündigung scheitert, der Arbeitgeber hätte nur abmahnen dürfen. Dass der Arbeitnehmer bei diesem Kunden Hausverbot habe, schade nicht; er sei anderweitig einzusetzen. Dass der Fahrer die Kundenbeziehung zu seinem Arbeitgeber gefährdet und damit Arbeitsplätze aufs Spiel setzt, hat das Gericht gesehen, aber nicht für ausreichend erachtet. Der Arbeitgeber bezahlt seine unwirksame Kündigung mit gut 10.000 Euro Lohn, den er nachzahlen muss. Die üblichen nachlaufenden Lügengeschichten des Arbeitnehmers dürfen wir nicht als Charaktermangel, sondern nur als unschickliche Verteidigung nehmen.
Umgekehrt dürfen wir sicher sein, dass eine Kündigung des Kunden keine nennenswerte Schadenshaftung des Arbeitnehmers zur Folge hätte. Auch dort schützen Arbeitsgerichte denjenigen, der zwar vorsätzlich seine Pflichten verletzt, aber vom Schaden nicht weiß. Und wir dürfen sicher sein, dass eine Bemerkung im Arbeitszeugnis, der Arbeitnehmer lasse es mitunter an der gebotenen Höflichkeit fehlen, vom Arbeitsgericht als nicht hinreichend wohlwollend gesehen würde.
Quelle: Frankfurter Allgemeine
Brummi Nachrichten Wenn ein Kraftfahrer zu einem Kunden seiner Spedition mehrfach „Arschloch“ sagt, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine bessere Werbung für Zeitarbeit als solche Urteile gibt es nicht.
Kolumne „Mein Urteil“: „Arschloch“
26. August 2010
„Arschloch“, sagte der Kraftfahrer mehrfach zum Kunden seines Arbeitgebers, der ihm auf seinem Betriebsgrundstück Anweisungen zum Fahrverhalten gegeben hatte. Die Spedition kündigte - zu Unrecht, sagt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 4 Sa 474/09): erstens weil der Kraftfahrer nicht definitiv wusste, wer ihm da gegenüberstand; zweitens handele es sich zwar um eine strafbare Beleidigung, aber doch um eine einmalige Entgleisung. Die Kündigung scheitert, der Arbeitgeber hätte nur abmahnen dürfen. Dass der Arbeitnehmer bei diesem Kunden Hausverbot habe, schade nicht; er sei anderweitig einzusetzen. Dass der Fahrer die Kundenbeziehung zu seinem Arbeitgeber gefährdet und damit Arbeitsplätze aufs Spiel setzt, hat das Gericht gesehen, aber nicht für ausreichend erachtet. Der Arbeitgeber bezahlt seine unwirksame Kündigung mit gut 10.000 Euro Lohn, den er nachzahlen muss. Die üblichen nachlaufenden Lügengeschichten des Arbeitnehmers dürfen wir nicht als Charaktermangel, sondern nur als unschickliche Verteidigung nehmen.
Umgekehrt dürfen wir sicher sein, dass eine Kündigung des Kunden keine nennenswerte Schadenshaftung des Arbeitnehmers zur Folge hätte. Auch dort schützen Arbeitsgerichte denjenigen, der zwar vorsätzlich seine Pflichten verletzt, aber vom Schaden nicht weiß. Und wir dürfen sicher sein, dass eine Bemerkung im Arbeitszeugnis, der Arbeitnehmer lasse es mitunter an der gebotenen Höflichkeit fehlen, vom Arbeitsgericht als nicht hinreichend wohlwollend gesehen würde.
Quelle: Frankfurter Allgemeine
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