Der italienische Verband CONFTRASPORTO hat über die IRU informiert, dass die italienische Regierung kürzlich eine Null-Toleranz-Politik für Berufskraftfahrer der Führerscheinklassen C, D und E hinsichtlich Blutalkohol beschlossen hat. Seit 1.8.2010 gilt nunmehr für das Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t 0,0%o.
Quelle: WKO
Quelle: WKO
Kommentar