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Nochmal zum Digi-Tacho!!!

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  • Nochmal zum Digi-Tacho!!!

    Ich hatte letzte Woche eine Polizeikontrolle mit Auslesen der Fahrerkarte...
    Und natürlich habe ich was falsch gemacht...
    Wenn ich freitags ins WE gegangen bin,habe ich die Karte rausgenommen,im Display auf SCHICHTENDE JA geklickt...
    Montags dann auf NACHTRAG...
    ging alles sehr einfach und schnell...
    ABER...das Gerät fragt zwar nach dem Nachtrag,schreibt aber keinen...
    Der Polizist hat mir das folgender Maßen erklärt:"Wenn man auf SCHICHTENDE JA klickt,dann ist der Chip der Fahrerkarte für Nachtragungen gesperrt,bis man wieder losgefahren ist...
    auf jeden Fall hat mir der Nachweis über die Wochenruhezeit gefehlt...
    war auf seinem Laptop gut zu erkennen...

    Ich finde es zwar paradox:wow:,aber wenn man die Wochenruhezeit nachtragen will(um einen lückenlosen Nachweis zu haben),dann muß man bei der Entnahme auf SCHICHTENDE NEIN klicken...

    Naja,und da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt,durfte ich für die fehlerhafte Bedienung des Digi-Tachos 15,- Euro bezahlen

  • #2
    Wenn nur du das Auto fährst, warum nimmst dann am Wochenede die Karte raus und läßt nicht die Ruhezeit auf deine Karte schreiben? Das würde solche Probleme ausschliessen.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Bei mir steht der LKW in der Firma und es wird manchmal noch ein Auflieger getauscht oder umgeladen...
      Ich weiß also vorher nicht,ob der LKW am Wochenende bewegt wird...
      bin ich das WE draußen,dann lasse ich die Karte drin...

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      • #4
        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
        Naja, und da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, durfte ich für die fehlerhafte Bedienung des Digi-Tachos 15,- Euro bezahlen.
        Das ist eine Frechheit!

        Für solche Fälle sollte die Bullerei ihren Ermessenspielraum ausnützen und beide Augen zudrücken. Einfach erklären, wie man es das nächste Mal richtig macht und dann Gute Fahrt wünschen. Aber nein, wahrscheinlich werden deine 15 € gebraucht, um griechische Staatsanleihen zu kaufen...

        (Sorry, Off-Topic, aber das musste ich jetzt loswerden...)
        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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        • #5
          Stefan, Altes oder neues Gerät...?

          Bei einigen alten Geräten kommt es vor, das die WRZ nicht vollständig nachgetragen wird! Wenn du am Freitag um 19:00 ins WE gehst trägt er die Zeit bis 00:00 ein, den Samstag nicht, den Sonntag nicht aber wenn du am Montag um 09:00 Uhr die Karte einlegst und nachträgst ist die Zeit von 00:00 - 09:00 da... das liegst nicht am Schichtende, das ist einfach bei einigen Geräten so. Für die Fahrer mit solchen Geräten muss dann immer ein "Urlaubsschein" für die WRZ mitgeführt werden!
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            na toll oder ?

            das wusste ich auch nicht,aber mal eine frage ?

            wenn du die karte draussen hast und keinen nachtrag machst sieht man doch das du beispiel am freitag 15 uhr feierabend gemacht hast und am montag beispiel um 9 uhr weitergefahren bist auch ohne nachtrag.

            weil es könnte ja auch sein das am WE ein rangierer das fahrzeug in der firma bewegt hat und somit kannst oder sollst du ja auch kein nachtrag machen.

            ist ja bei vielen firmen so das die fahrzeuge am WE beladen werden und bewegt !!

            aber fakt ist doch du hast die ruhezeit gemacht !
            ich selber mach nie einen nachtrag vom WE und hatte bislang auch keine probleme damit ;)

            aber ich denke das du halt glück hattest und an ein klein möchte gern gekommen bist der sonst nix gefunden hat bei dir :)
            lg
            dirk

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            • #7
              Zitat von fireman2004 Beitrag anzeigen
              na toll oder ?
              Und dran denken es muss zwingend eine Bescheinigung mitgeführt werden...
              Zitat von fireman2004 Beitrag anzeigen
              wenn du die karte draussen hast und keinen nachtrag machst sieht man doch das du beispiel am freitag 15 uhr feierabend gemacht hast und am montag beispiel um 9 uhr weitergefahren bist auch ohne nachtrag.
              Das ist falsch... man sieht nur, das du deine Fahrerkarte in diesem Zeitraum nicht benutzt hast und du keine Angaben gemacht hast, was du zu diesem Zeitpunkt getan hast... Das du Ruhezeit hattest kann man daraus nicht mit Sicherheit nachweisen. Vielleicht hast du die Karte gezogen und bist weiter gefahren und bist am Montag in ein anderes Auto gestiegen (dann kannst du nicht mal über die km-Stände etwas herleiten...) Du könntest auch am WE ein Auto mit analogem Tacho gefahren sein... nur als Beispiel...
              Zitat von fireman2004 Beitrag anzeigen
              weil es könnte ja auch sein das am WE ein rangierer das fahrzeug in der firma bewegt hat und somit kannst oder sollst du ja auch kein nachtrag machen.

              ist ja bei vielen firmen so das die fahrzeuge am WE beladen werden und bewegt !!
              Was hat das mit deiner Fahrerkarte zu tun... Nachträge kannst du nur für Zeiträume machen in denen die Karte nicht gesteckt hat. Du nimmst also fürs WE deine Karte raus. Wer dann das Auto bewegt kann dir grundsätzlich egal sein. Wenn du am Montag die Karte rein schiebst machst du deinen Nachtrag. Diese Daten landen direkt auf deiner Fahrerkarte und nicht im Gerät! Also wo ist das Problem?
              Zitat von fireman2004 Beitrag anzeigen
              aber fakt ist doch du hast die ruhezeit gemacht !
              ich selber mach nie einen nachtrag vom WE und hatte bislang auch keine probleme damit ;)
              Sicher? Du hast doch nix dokumentiert! Wenn du deine 45Minuten LZU machst und stellst (bei älteren Geräten die auf "sonstige Arbeiten" springen) nicht auf Pause... hast du dann eine LZU gemacht oder hast du gearbeitet?
              Zuletzt geändert von tommyk; 03.07.2010, 12:20.
              MfG Der Tommy...
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              • #8
                Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                Das ist falsch... man sieht nur, das du deine Fahrerkarte in diesem Zeitraum nicht benutzt hast und du keine Angaben gemacht hast, was du zu diesem Zeitpunkt getan hast... Das du Ruhezeit hattest kann man daraus nicht mit Sicherheit nachweisen. Vielleicht hast du die Karte gezogen und bist weiter gefahren und bist am Montag in ein anderes Auto gestiegen (dann kannst du nicht mal über die km-Stände etwas herleiten...) Du könntest auch am WE ein Auto mit analogem Tacho gefahren sein... nur als Beispiel...
                Aber ich kann doch die Karte auch stecken lassen und trotzdem ein Auto mit analogem Tacho fahren...

                Demnächst werden alle Fahrer einen Chip implantiert bekommen damit wir auslesbar sind .
                100 % pure ROCK :5_2_106[1]:

                http://www.rockantenne.de

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                • #9
                  wenn du deine karte ziehst musst nicht du den beweis bringen das du nicht gearbeitet hast sondern die müssen dir beweisen das du nicht im WE warst.
                  sorry die realität ist so das ich damit nicht die probleme hatte :)

                  wenn ich im WE bin kann mir doch egal sein wer das auot bewegt oder nicht,und wenn du einen analogen lkw bewegst kann es niemand nachweisen wenn du nicht in die kontrolle kommst :)

                  jetzt im ernst auch mit einem schein das du WE gehabt hast ist doch nicht gesagt das du zuhause warst oder ?

                  lg
                  dirk

                  Kommentar


                  • #10
                    Man kann es auch komplizierter machen als es ist. Wir hatten schon an anderer Stelle dieses Thema. Ich habe mich überzeugen lassen und bei gesteckter Karte Land bei Schichtende und Anfang selber eingegeben was ich vorher nie gemacht habe. Hab natürlich vergessen bei Fahrtantritt das Land wieder anzugeben. Na toll hab ich gedacht. Großer durfte nun für so einen "Fehler" bezahlen.
                    Seit es den Digi gibt, hab ich nie Probleme damit gehabt und werde ihn wieder so bedienen wie ich es schon immer gemacht habe. Also er bekommt die Angaben von mir die er wissen will. Ohne diese Angaben arbeitet er eh nicht weiter. Wenn ich stehe und auf Pause gestellt habe, habe ich Pause. Sind 9 oder 11 Stunden um, war es eine Ruhezeit. Bin ich WE im LKW oder fährt defenitiv kein anderer damit bleibt die Karte drin, ansonsten raus mit den Angaben wie oben erwähnt. Damit ist alles auf der Karte gespeichert und ich werde mich dafür nicht bestrafen lassen.

                    Bevor ich nun wieder in der Luft zerrissen werde, dies ist "nur" meine Meinung dazu.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von tom850 Beitrag anzeigen
                      Man kann es auch komplizierter machen als es ist. Wir hatten schon an anderer Stelle dieses Thema. Ich habe mich überzeugen lassen und bei gesteckter Karte Land bei Schichtende und Anfang selber eingegeben was ich vorher nie gemacht habe. Hab natürlich vergessen bei Fahrtantritt das Land wieder anzugeben. Na toll hab ich gedacht. Großer durfte nun für so einen "Fehler" bezahlen.
                      Seit es den Digi gibt, hab ich nie Probleme damit gehabt und werde ihn wieder so bedienen wie ich es schon immer gemacht habe. Also er bekommt die Angaben von mir die er wissen will. Ohne diese Angaben arbeitet er eh nicht weiter. Wenn ich stehe und auf Pause gestellt habe, habe ich Pause. Sind 9 oder 11 Stunden um, war es eine Ruhezeit. Bin ich WE im LKW oder fährt defenitiv kein anderer damit bleibt die Karte drin, ansonsten raus mit den Angaben wie oben erwähnt. Damit ist alles auf der Karte gespeichert und ich werde mich dafür nicht bestrafen lassen.

                      Bevor ich nun wieder in der Luft zerrissen werde, dies ist "nur" meine Meinung dazu.
                      jep so sehe ich das auch :)

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Peely Beitrag anzeigen
                        Aber ich kann doch die Karte auch stecken lassen und trotzdem ein Auto mit analogem Tacho fahren...

                        Demnächst werden alle Fahrer einen Chip implantiert bekommen damit wir auslesbar sind .
                        Das kannst du gerne tun... Wenn du dann in eine Kontrolle kommst wirst du deine FK vorweisen müssen (Mitführungspflicht...) Wenn du keine Kontrolle hast hast du das Problem nur wenn was passiert... Der AG muss die Nachweise (Daten der FK, Tachoscheiben, Urlaubsscheine) 2 Jahre aufheben. Wenn es Unregelmäßigkeiten gibt und man die Firma zerlegt, ist der AG für alle nicht zuzuordnenden Fahrtätigkeiten rechenschaftspflichtig.
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                        • #13
                          Zitat von fireman2004 Beitrag anzeigen
                          wenn du deine karte ziehst musst nicht du den beweis bringen das du nicht gearbeitet hast sondern die müssen dir beweisen das du nicht im WE warst.
                          sorry die realität ist so das ich damit nicht die probleme hatte :)

                          wenn ich im WE bin kann mir doch egal sein wer das auot bewegt oder nicht,und wenn du einen analogen lkw bewegst kann es niemand nachweisen wenn du nicht in die kontrolle kommst :)

                          jetzt im ernst auch mit einem schein das du WE gehabt hast ist doch nicht gesagt das du zuhause warst oder ?

                          lg
                          dirk
                          Mach was du willst, die Preisliste gibts im Bußgeldkatalog fürs Fahrpersonal...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

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                          • #14
                            @tommyk

                            ähhhhh ?????
                            Auch die Urlaubsscheine muss der Arbeitgeber aufbewahren???

                            CU .. on the road

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Outlaw63 Beitrag anzeigen
                              @tommyk

                              ähhhhh ?????
                              Auch die Urlaubsscheine muss der Arbeitgeber aufbewahren???

                              CU .. on the road
                              Ne, natürlich nicht...

                              Natürlich!! Der AG muss in der Lage sein auf Anforderung lückenlos nachzuweisen was der Fahrer gemacht hat! Und das für 2 Jahre zurückliegend! (Aufbewahrungsfristen)

                              Du als Fahrer musst 28 Tage lückenlos nachweisen (Mitführungsfristen...)
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

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