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fahrerkarte auslesen nach kündigung

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  • fahrerkarte auslesen nach kündigung

    mahlzeit in die runde

    eine frage hab ich: bin ich verpflichtet, meinem ehemaligen arbeitgeber, nachdem er mir in der probezeit fristlos gekündigt hat, die daten der fahrerkarte zukommen zu lassen, damit er diese, wie er sagt, mit meiner spesenabrechnung abgleichen kann?

    ich denke, da müssten die daten aus dem tacho reichen, auch zur archivierung, oder lieg ich da so falsch??
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

  • #2
    Ich denke mal ja, genau weiß ich es aber nicht.
    Früher mußte man ja auch bei verlassen einer Firma alle Tachoscheiben abgeben.
    Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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    • #3
      Zitat von fasconal Beitrag anzeigen
      mahlzeit in die runde

      eine frage hab ich: bin ich verpflichtet, meinem ehemaligen arbeitgeber, nachdem er mir in der probezeit fristlos gekündigt hat, die daten der fahrerkarte zukommen zu lassen, damit er diese, wie er sagt, mit meiner spesenabrechnung abgleichen kann?

      ich denke, da müssten die daten aus dem tacho reichen, auch zur archivierung, oder lieg ich da so falsch??
      Klar liegst du falsch. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Daten zu archivieren. Entsprechend muss er sie auch einfordern. Du hast dem Arbeitgeber gegenüber eine Bringschuld. Solange du die nicht erfüllst, wirst du wohl ewig auf deine Spesen warten. Zu Recht, wie ich meine.
      Die Daten im Tacho sind nicht identisch mit denen auf der Fahrerkarte. Manuelle Nachträge erscheinen in der FE nicht. Somit wären die Datensätze unvollständig.

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      • #4
        Ich schließe mich den Aussagen an. Es ist für uns alle Neuland, aber das neue digitale hat die selbe Funktion wie die alten Scheiben. Also regelmäßiges Auslesen und archivieren beim Unternehmer. Demnach mußt Du ständig die Daten raus geben, auch am letzten Arbeitstag. Bekommt der Chef später eine Kontrolle und ihm fehlen die Nachweise zahlt er Strafe. Das wird er natürlich vermeiden.

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        • #5
          fahrerkarte auslesen nach kündigung

          Hallo

          Du bist verpflichtet deine Fahrerkarte nach dem Ausscheiden aus der Firma auslesen zu lassen.

          Dein Chef kann dir sämtliche Bußgelder daraus in Rechnung stellen,die er dadurch bekommt weil er deine Fahrerkarte nicht auslesen konnte.

          Pro 24 Stundenzeitraum der nicht ausgelesen wurde:

          Fahrer 150€
          Firma 750€

          Gruß Georg
          Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

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          • #6
            Zitat von Georg Beitrag anzeigen
            Hallo

            Dein Chef kann dir sämtliche Bußgelder daraus in Rechnung stellen,die er dadurch bekommt weil er deine Fahrerkarte nicht auslesen konnte.

            Gruß Georg
            Entschuldige, wenn ich dich in diesem Punkt berichtige. Sein EX-Chef wird kein Bußgeld bekommen. Er kann glaubhaft nachweisen, dass er alles unternommen hat, an die Daten auf der Fahrerkarte zu kommen. Deshalb kann er nicht für etwas bestraft werden, was er nicht verhindern kann.
            Beim Fahrer sieht es schon anders aus. Wie schon geschrieben, hat er eine Bringschuld.

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