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Betriebsrat aussperren erlaubt?

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  • Betriebsrat aussperren erlaubt?

    Kürzlich hat mir ein Kollege erklärt, das es legitim ist einen vorhandenen Betriebsrat aus dem Betrieb auszusperren.

    Er knüpfte das an die Bedingung, wenn die Firma nicht im Arbeitgeberverband ist, braucht sie auch keinen Betriebsrat dulden.

    Wer kann mir das erklären, im Betriebsverfassungsgesetz kann ich keine eindeutige Erklärung dazu finden.

    Ich bin immer davon ausgegangen das der Betriebsrat nicht verboten werden darf und das ich ihn ab mindestens 5 Arbeitern im Betrieb auch wählen kann.

  • #2
    Sehr komplexes Thema, näheres hier

    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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    • #3
      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
      Kürzlich hat mir ein Kollege erklärt, das es legitim ist einen vorhandenen Betriebsrat aus dem Betrieb auszusperren.

      Er knüpfte das an die Bedingung, wenn die Firma nicht im Arbeitgeberverband ist, braucht sie auch keinen Betriebsrat dulden.

      Wer kann mir das erklären, im Betriebsverfassungsgesetz kann ich keine eindeutige Erklärung dazu finden.

      Ich bin immer davon ausgegangen das der Betriebsrat nicht verboten werden darf und das ich ihn ab mindestens 5 Arbeitern im Betrieb auch wählen kann.
      Guten Tag @alterelch!

      Als ehemaliger Vorsitzender des Betriebsrates kann ich dir bestimmt weiterhelfen.
      Die Bildung eines Betriebsrates hat nicht das geringste mit der Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers zu tun. Es würde auch das Betriebsverfassungsgesetz aushebeln, dem sich die Firma alleine durch Austritt aus einem freiwilligen Verband entziehen würde. So einfach macht es der Gesetzgeber den Firmen nicht.
      Den Anspruch auf Bildung eines Betriebsrates hat die Belegschaft. Ein Mitspracherecht des Arbeitgebers gibt es hierfür nicht. Der Betriebsrat ist das Sprachrohr der Arbeitnehmer und zugleich der Mittler zum Arbeitgeber. Er hat das Wohl der Firma genauso zu berücksichtigen wie das der Belegschaft. Dadurch ergibt sich auch für den Betriebsrat eine gewisse Neutralität, wenn es um die Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen geht.

      Eine Ausperrung des Betriebsrates ist aus diesem Grunde nicht möglich, in keinem Fall. Geschieht die Aussperrung während der Gründungsphase eines Betriebsrates, kann das sogar strafrechtliche Folgen haben.

      Das sind jetzt nur stichpunktartige Antworten zu deiner Frage. Es würde den Rahmen dieses Forums sprengen, mehr in die Tiefe zu gehen, obwohl es sehr interessant wäre. Wenn du aber noch Fragen hast, werde ich darauf eingehen.

      Herzliche Grüße von @Der Bolf

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      • #4
        @Der Bolf

        Ich danke Dir für die Antwort. Mein eigener Betriebsrat hat sich ähnlich geäußert.

        Ich würde mich freuen, wenn Du Lust hast, wenn ich Dich gelegentlich über PN zu einigen Problemen befragen darf?

        Kommentar


        • #5
          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          @Der Bolf

          Ich danke Dir für die Antwort. Mein eigener Betriebsrat hat sich ähnlich geäußert.

          Ich würde mich freuen, wenn Du Lust hast, wenn ich Dich gelegentlich über PN zu einigen Problemen befragen darf?
          Ich beantworte gerne deine Fragen, sofern das möglich ist. Allerdings bin ich nicht täglich online.

          Herzliche Grüße von @Der Bolf

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