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Unterschied ADR Straße/See

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    Ich stehe jetzt mit Baumarktartikeln an der Fähre...
    bei der Ladung sind auch Sprayflaschen und andere Chemikalien dabei,die aber für die Straße eine Mindermenge sind und ich nicht ausschildern muß...
    da ich nun auf die Fähre fahre,muß ich die Warntafeln aufklappen...
    Aber benötige ich auch die ADR-Ausrüstung und einen ADR-Schein???

    Ich hab zwar alles dabei,aber ich weiß,das in meiner Firma eigentlich kein Gefahrgut gefahren wird und deshalb einige Fahrer keinen ADR-Schein haben

  • #2
    Grundsätzliches zur Gefahrgutverordnung. Zunächst gibt es nur zwei gültige Verordnungen:

    Gefahrgutverordnung Schiene, Straße und Binnenschiffahrt (GGVSE) und eben Gefahrgutverordnung See (GGV See)

    siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgutverordnung

    Nun zu Deiner Frage:

    Gemäß: Paragraph 8 und 9 der Verordnung laut bundesrecht.juris.de müssen gewisse Vorschriften eingehalten werden,
    Näheres siehe dort. Mehr kann ich als Laie nicht sagen. Vielleicht hilft Dir das aber schon weiter?
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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    • #3
      Ich mache gerade Fahrschule C/CE und ARD... laut fragebögen brauchst du ADR... denn eine frage bezieht sich darauf das ein mit warntafeln gekennzeichnetes Fahrzeug nur mit ADR schein gefahren werden darf...


      LG Fanatic

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      • #4
        habe gerade erst den schein gemacht.Wenn es auf Strasse keingefahrgut ist,aber auf Fähre,dannhastdu die kommpletten Sachen die erfolrderlich sind mitzuführen,und zu informieren wie die Bestimmungen sind auf fähre...

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        • #5
          Zitat von Fanatic Beitrag anzeigen
          Ich mache gerade Fahrschule C/CE und ARD... laut fragebögen brauchst du ADR... denn eine frage bezieht sich darauf das ein mit warntafeln gekennzeichnetes Fahrzeug nur mit ADR schein gefahren werden darf...


          LG Fanatic
          Ich fahre ja nicht mit Gefahrgut...Ich fahre auf die Fähre und klappe dann die Tafeln auf...Im Prinzip übergebe ich ja den LKW an die Besatzung des Schiffes...ich gehe ja in meine Kabine aufm Schiff und habe Pause...wenn wir dann wieder angelegt haben,gehe ich runter zum LKW,klappe die Schilder zu und fahre vom Schiff...ich habe bis jetzt auch noch nichts in den Vorschriften für diesen Fall gefunden...die ADR/See bezieht sich nur auf direkte Verladegüter oder LKWs,wo auch ADR/Straße greift...
          ich werd mal bei der BAG in Köln anrufen,mal schaun,was da der Gefahrgutexperte sagt

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          • #6
            Wenn man es von der Seite sieht hast Du sicherlich recht. Wie gesagt ich lern es ja erst und bei ADR bin ich noch net. Das kommt dann nach der CE dran. Ich hab wie gesagt eben mal nur eine Fragestellung genommen und die dazugehörige Antwort. In wie weit das nun mit Schiffen zusammenhängt kann ich Dir nicht sagen. Wenn Du möchtest kann ich ja mal in der Fahrschule fragen was da genau zu beachten ist.

            LG Fanatic

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            • #7
              Zitat von Fanatic Beitrag anzeigen
              Wenn man es von der Seite sieht hast Du sicherlich recht. Wie gesagt ich lern es ja erst und bei ADR bin ich noch net. Das kommt dann nach der CE dran. Ich hab wie gesagt eben mal nur eine Fragestellung genommen und die dazugehörige Antwort. In wie weit das nun mit Schiffen zusammenhängt kann ich Dir nicht sagen. Wenn Du möchtest kann ich ja mal in der Fahrschule fragen was da genau zu beachten ist.

              LG Fanatic
              Das ist eine gute Idee...wird bestimmt nicht einfach zu klären sein

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              • #8
                Was für eine Diskusionsrunde heut. Ich dachte ich bin im Landtag. Ein Lehrer holte den nächsten hinzu und ich natürlich voll am grinsen. Fakt ist jedenfalls das sich da selbst das Gesetz nicht einig ist. In der ersten behauptung hatte ich recht. Mit aufgeklappten Tafeln heißt ADR soweit keine kleinstmenge bezeichnet ist. Was damit gemeint ist hab ich derzeit noch keinen Plan aber die werden wissen was sie reden. Wobei mir Mengenschilder noch nicht aufgefallen sind. Ich meine mal das Steht in den Frachtpapieren. Wie dem auch sei, jedenfalls sagte der, der mir am kügsten vorgekommen is das die Sache nich so einfach ist. Weil. Zum ersten LKW dem Schiff und den nötigen Leuten übergeben is nich. Halter und Fahren sind für alles am Fahrzeug zur Verantwortung zu ziehen. Sicherheit, bla bla bla. Brauch ich nem alten Fuchs wie dir nicht sagen. Würde der Fall eintreten das Du gerade die Tafeln aufgeklappt hast und in dem moment nen Polizeibeamter kommt wärst Du sicher am Arsch. Dann heißt es erst mal ADR schein bitte. Wenn die dann aber prüfen würden was Du an tatsächlichem Gefahrgut drauf hast werden sie sich dumm ärgern aber könnten dich wegen missachtung von Warnzeichen oder so was in der Art belangen. In der Realität jedoch machst Du es richtig weil früher gewarnt ist länger gelebt. Das haben die so vom Stapel gelasen. Der ADR Typ war leider net da. Erst nächste Woche wieder. Wenn ich Ihn treffe frag ich natürlich noch ma. Macht Spaß wenn Lehrer schwitzen.

                Ich hoffe ich konnte Dir in soweit helfen mein guter.

                Gute Fahrt noch und bis bald.

                LG Fanatic

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                • #9
                  Zitat von Fanatic Beitrag anzeigen
                  Würde der Fall eintreten das Du gerade die Tafeln aufgeklappt hast und in dem moment nen Polizeibeamter kommt wärst Du sicher am Arsch. Dann heißt es erst mal ADR schein bitte. Wenn die dann aber prüfen würden was Du an tatsächlichem Gefahrgut drauf hast werden sie sich dumm ärgern aber könnten dich wegen missachtung von Warnzeichen oder so was in der Art belangen.
                  Ein Polizist kann ja nicht einfach in eine Fähre gehen und kontrollieren...
                  ich fahre ja auch nicht mit offenen Tafeln...ich mache sie ja erst auf,wenn ich auf der Fähre eingeparkt bin,weil dann ADR/See erst greift...
                  ich bin ja mal gespannt,was dir der Gefahrgutexperte sagt
                  PS:wenn ich mein Ticket hole,muß ich natürlich alle Angaben zum Gefahrgut machen...es ist eine Liste ,wo alles aufgefürt ist und auch eine ordnungsmäße Ladungssicherung bescheinigt ist...mit Stempel und Unterschrift des Verladers

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                  • #10
                    Zitat von Fanatic Beitrag anzeigen
                    ... Würde der Fall eintreten das Du gerade die Tafeln aufgeklappt hast und in dem moment nen Polizeibeamter kommt wärst Du sicher am Arsch. Dann heißt es erst mal ADR schein bitte. Wenn die dann aber prüfen würden was Du an tatsächlichem Gefahrgut drauf hast werden sie sich dumm ärgern aber könnten dich wegen missachtung von Warnzeichen oder so was in der Art belangen.
                    Die Polizisten die in Hafengebieten stationiert sind kennen den Unterschied zwischen ADR Strasse & See und werden dich nicht deswegen kontrollieren und schon garnicht im Hafen (Zollgrenzbezirk) !!!
                    Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                    • #11
                      Mensch Männers... Wir reden doch von Theorie... Und in der Theorie kann auch nen Lila Schwein Fliegen oder... Wenn ich so ne Frage in der Fahrschule stelle dann werten die das sicherlich ganz genau aus so wie das eben der Fall war... Das da kein Polizist hinkommt is ja logo... Nur halt in der Theorie machbar... Für die Grundqualli BFK bin ich jetzt 1 Monat jeden Tag 8 Stunden in der Fahrschule... Ich hoffe ich treff den ma wieder... Und Dienstag und Donnerstag hab ich von 17.00 - 20.00 Uhr noch Theorie für die CE... Nen super Monat also mit Dröhnkopf wie ich annehme...

                      Euch noch gute Fahrt und denkt dran... Wenn Ihr ein rotes licht seht solltet Ihr anhalten





                      reingehen und euch nen schönen Abend machen... :harhar:

                      LG Fanatic

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                      • #12
                        Nur mal so, mein ADR Schein ist abgelaufen. Aber, soweit ich weiss darf ich auch ausflaggen wenn ich unter 1000 Punkte bin?

                        Somit durfte Grosser durchaus den gesammten Weg ausgeflaggt fahren?

                        Müsster er dann den Schein haben und die Ausrüstung? Schein glaube ich nicht, aber die Ausrüstung bei geringen Mengen?

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                        • #13
                          Bei der 1000 Punkte Regel geht es auch darum ob Warntafel auf oder zu...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #14
                            Hab heut den ADR Typen in der Schule getroffen. Kurze Antwort ist: Solange Du das Fahrzeug nicht bewegst kannste es rundrum mit Tafeln zunageln.

                            LG Fanatic

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                            • #15
                              Zitat von Fanatic Beitrag anzeigen
                              Hab heut den ADR Typen in der Schule getroffen. Kurze Antwort ist: Solange Du das Fahrzeug nicht bewegst kannste es rundrum mit Tafeln zunageln.

                              LG Fanatic
                              und ergibt sich daraus dann auch,das ich keine Gefahrgutausrüstung und keinen ADR-Schein brauche,solange das Fahrzeug steht?

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