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Kosten für Führerschein und Weiterbildung

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  • Kosten für Führerschein und Weiterbildung

    Hallo zusammen,
    mal etwas interessantes für alle gefunden:


    Zuletzt geändert von Snowdog; 17.05.2010, 18:05. Grund: Link zu anderem Forum


  • #2
    In dem Link ging es darum,das man die Kosten für Führerschein, Qualifikation und Weiterbildung steuerlich geltend machen kann. Darauf weist derLohnsteuerhilfeverein in einer Mitteilung hin: Führerscheine der Klassen C und D seien im Unterscheid zum Pkw-Führerschein unmittelbare Voraussetzung dafür, den Fahrer-Job auszuführen. Selbst bezahlte Kosten für die Fahrerlaubnis der Klassen C und D kann man demnach steuerlich geltend machen.

    Unterschieden bestehen darin, ob die Ausgaben für den Schein zu den Aus- oder Fortbildungskosten zählen. Bei Personen ohne vorherige Berufsausbildung werden diese Kosten den Ausbildungskosten zugerechnet, die nur bis 4.000 Euro pro Jahr anerkannt werden, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein. Hat der Fahrschüler bereits eine andere Ausbildung absolviert, können die Kosten der Fahrerausbildung als berufliche Umschulungs- oder Fortbildungskosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden.

    Das Finanzamt behandelt, laut Lohnsteuerhilfe ,die Kosten für die Grundqualifikation genauso, sowie die Kosten für den Führerschein C und D. Die Folgeweiterbildungen im Fünfjahresrhythmus werden wiederum als Fortbildungskosten in voller Höhe abziehbar sein.


    Hab den Inhalt des LInks mal mit meinen Worten hier reingesetzt,weil ich es für ne gute Info halte:)

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