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LuZ überschreitung mit Unfall

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  • LuZ überschreitung mit Unfall

    Moin,

    mal ne Frage.

    Wenn man seine Lenkzeit überschritten hat, gibt es ein Bußgeld.
    Kann man alles schwarz auf weiß nach lesen.
    Aber wie ist es bei einem Unfall wenn man seine Lenkzeit überzogen hat.
    Wird das von Fall zu Fall entschieden oder steht das auch irgendwo schwarz auf weiß?

    Gruß

    Heiko

  • #2
    Hallo Heiko ,
    mit überschrittener LuRZ hast Du 100% Schuld .
    Wenn es zur Verhandlung kommt sagt der Staatsanwalt :
    wenn Sie Ihre LuRZ eingehalten hätten , dann wären sie zu dieser Zeit Nicht am Unfallort gewesesn und somit :brightidea: kein unfall .Fertig
    Jede Diskusion Zwecklos .

    Kommentar


    • #3
      Zitat von kutte Beitrag anzeigen
      Hallo Heiko ,
      mit überschrittener LuRZ hast Du 100% Schuld .
      Wenn es zur Verhandlung kommt sagt der Staatsanwalt :
      wenn Sie Ihre LuRZ eingehalten hätten , dann wären sie zu dieser Zeit Nicht am Unfallort gewesesn und somit :brightidea: kein unfall .Fertig
      Jede Diskusion Zwecklos .
      Moin:hi:
      Da hast du recht kutte.
      Auch wenn mann keine schuld hat sagt der richter zu dir:
      Wenn Sie Ihre LuRZ eingehalten hätten , wären Sie zu diesen zeitpunkt nicht da gewesen und es wäre zu keinen Unfall gekommen.
      Gruss SUK

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      • #4
        Dumm gelaufen!

        Mitschuld ist immer gegeben. Als LKW-Fahrer wird man Dir eine besondere Sorgfaltspflicht aufrechnen. Kommt auf den Richter an. Hier ist guter Anwalt gefragt.

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        • #5
          EG VO 561/2006

          Artikel 12
          Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird,
          kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen
          geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist,
          um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner
          Ladung zu gewährleisten. Der Fahrer hat Art und Grund dieser
          Abweichung spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes
          handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts
          oder einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im
          Arbeitszeitplan zu vermerken.

          Steht doch eindeutig drin: "sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird..."

          Und somit hast du immer die Arschkarte wenn was passiert...
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Moin,

            ok, irgendwie war mir das ja auch schon klar.
            Brauchte aber doch nochmal ne bestätigung.
            Da meine Fima die Bußgelder bezahlt seh ich das nicht immer so eng.
            Aber im Falle eines Falles...

            Gruß

            Heiko

            Kommentar


            • #7
              Zitat von kutte Beitrag anzeigen
              Hallo Heiko ,
              mit überschrittener LuRZ hast Du 100% Schuld .
              Wenn es zur Verhandlung kommt sagt der Staatsanwalt :
              wenn Sie Ihre LuRZ eingehalten hätten , dann wären sie zu dieser Zeit Nicht am Unfallort gewesesn und somit :brightidea: kein unfall .Fertig
              Jede Diskusion Zwecklos .
              Ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht. Mit so einem Argument wie oben angegeben, hat der Staatsanwalt ziemlich schlechte Karten. In Deutschland herrscht immer noch das Kausalitätsprinzip, d.h. der Verstoß muss in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall stehen.
              Dieser Zusammenhang kann zwar hergestellt werden, wenn auch Übermüdung eine Rolle spielt. Aber das ist keineswegs der Fall, wenn der Lkw sich an einem Ort befindet, wo er eigentlich nicht sein dürfte.

              Es ist also nur im Einzelfall möglich, diese Kausalität zwischen Lenk-und Ruhezeitverstößen und dem Unfall herzustellen. Einen Automatismus gibt es hier nicht.

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              • #8
                Sehe ich genauso wie Ramaanda- wenn der Unfall Rückschlüsse auf massive LuR-Verstöße zuläßt, wobei mir aber auch nur das Einschlafen hinterm Steuer einfällt.

                Welch Begründung mit diesem wenn und wäre....das ist Schicksal oder Unvermögen, wenn es zum Unfall kommt, aber bestimmt nicht, weil man ne halbe Stunde länger gefahren ist. Das halte ich wirklich für absurd, wenn so begründet würde.

                Könnte mir vorstellen, daß das als OWi noch hinterherkommt, mehr aber auch nicht.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von kutte Beitrag anzeigen
                  Hallo Heiko ,
                  mit überschrittener LuRZ hast Du 100% Schuld .
                  Wenn es zur Verhandlung kommt sagt der Staatsanwalt :
                  wenn Sie Ihre LuRZ eingehalten hätten , dann wären sie zu dieser Zeit Nicht am Unfallort gewesesn und somit :brightidea: kein unfall .Fertig
                  Jede Diskusion Zwecklos .
                  Also so klappt das nicht.

                  Er ist ja nur mal da gewesen zum Unfallzeitpunkt,hätte der andere eine Tasse Kaffee mehr getrunken wäre der Unfall auch nicht passiert....wäre das gleiche.

                  Denke nicht das der Schwerpunkt auf der Lenkzeitüberschreitung liegt.
                  Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

                  Kommentar


                  • #10
                    War heut in der Firma und hab da mal gefragt.
                    Vom Chef kam ungefähr die selbe Aussage wie von @Raamanda.
                    Das heißt also es wird von Fall zu Fall entschieden.

                    Gruß

                    Heiko

                    Kommentar


                    • #11
                      Habe eben ein Urteil des Landgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2006 gefunden. Dort ging es um einen Fahrer, dessen Firma ihn permanent und voll bewußt zu Fahrten disponiert hat, wo es zu LuR-überschreitungen kommen mußte. Dazu zur Verschleierung falsche Urlaubsbescheinigungen.
                      Bußgeldbescheide und nichtvorgelegte Diagrammscheiben änderten die Tourenplanung nicht.
                      Einer der Fahrer machte wegen Übermüdung einen Unfall mit zwei Toten, kurz vor dem Unfall wurde der Fahrer angewiesen, seine Fahrten trotz überzogener LuR fortzusetzen.
                      Verurteilt wurden die beiden Geschäftsführer der fahrlässigen Tötung: der für die Dispo Zuständige zwei Jahre, der andere, der dagegen nichts unternahm, für 3 Monate, jeweils auf Bewährung, sowie befristetes Berufsverbot.

                      Sicherlich wird der Fahrer auch mit ihm Boot sein wg. Fahrlässiger Tötung, aber ich denke, die Strafe wird auch eher gering ausfallen, wenn überhaupt.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                        Habe eben ein Urteil des Landgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2006 gefunden. Dort ging es um einen Fahrer, dessen Firma ihn permanent und voll bewußt zu Fahrten disponiert hat, wo es zu LuR-überschreitungen kommen mußte. Dazu zur Verschleierung falsche Urlaubsbescheinigungen.
                        Bußgeldbescheide und nichtvorgelegte Diagrammscheiben änderten die Tourenplanung nicht.
                        Einer der Fahrer machte wegen Übermüdung einen Unfall mit zwei Toten, kurz vor dem Unfall wurde der Fahrer angewiesen, seine Fahrten trotz überzogener LuR fortzusetzen.
                        Verurteilt wurden die beiden Geschäftsführer der fahrlässigen Tötung: der für die Dispo Zuständige zwei Jahre, der andere, der dagegen nichts unternahm, für 3 Monate, jeweils auf Bewährung, sowie befristetes Berufsverbot.

                        Sicherlich wird der Fahrer auch mit ihm Boot sein wg. Fahrlässiger Tötung, aber ich denke, die Strafe wird auch eher gering ausfallen, wenn überhaupt.
                        Und das ist auch richtig so! Die Disponenten sind sich meist nicht im klaren darüber, das sie mit am Arsch sind wenn etwas passiert. Der Fahrer wird nicht straf-frei ausgehen. Mit etwas Glück kriegt er mildernde Umstände... Abetr es ist natürlich auch immer eine Frage des Beweises. Der Fahrer muss schon hieb- und stichfest nachweisen, das es diese Anweisung gab und er wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er denn trotz Übermüdung gefahren ist...
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                        Kommentar


                        • #13
                          diese Frage stellt sich doch gar nicht..?
                          es gibt auch kein Gesetz welches einen Driver aus der Verantwortung nimmt, weil sein Dispatch gesagt hat er solle noch weiter fahren, das kann man auch schriftlich haben...
                          wir leben in einem System in dem ein schriftlich oder mündlich erteiltes Unrecht nicht zum Recht wird, auch wenn der Job bzw. die Lebensexistenz davon abhängt...

                          Gruss canada66!!
                          Weil wir alle im selben Boot sitzen, ist es gut das nicht alle auf der selben Seite sind.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                            Habe eben ein Urteil des Landgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2006 gefunden. Dort ging es um einen Fahrer, dessen Firma ihn permanent und voll bewußt zu Fahrten disponiert hat, wo es zu LuR-überschreitungen kommen mußte. Dazu zur Verschleierung falsche Urlaubsbescheinigungen.
                            Bußgeldbescheide und nichtvorgelegte Diagrammscheiben änderten die Tourenplanung nicht.
                            Einer der Fahrer machte wegen Übermüdung einen Unfall mit zwei Toten, kurz vor dem Unfall wurde der Fahrer angewiesen, seine Fahrten trotz überzogener LuR fortzusetzen.
                            Verurteilt wurden die beiden Geschäftsführer der fahrlässigen Tötung: der für die Dispo Zuständige zwei Jahre, der andere, der dagegen nichts unternahm, für 3 Monate, jeweils auf Bewährung, sowie befristetes Berufsverbot.

                            Sicherlich wird der Fahrer auch mit ihm Boot sein wg. Fahrlässiger Tötung, aber ich denke, die Strafe wird auch eher gering ausfallen, wenn überhaupt.
                            Das Urteil ist mittlerweile zwar ein alter Hut, aber man sollte trotzdem bedenken, dass es sich noch nicht auf die EU 561/2006 bezog.
                            Auch der Fahrer wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. So weit ich mich daran erinnere, ist aber kein Berufsverbot verhängt worden sondern der Entzug der Fahrerlaubnis. Faktisch ist das zwar das gleiche, aber mit dem Unterschied, dass keine Auflagen damit verbunden sind.

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                            • #15
                              Da hört Spaß auf!

                              die Zeitüberschreitungen sind ja meist gang und gäbe. Wir weisen unseren jeweiligen Dispo immer rechtzeitig drauf hin, wenn es eng wird. Will er uns trotzdem weiterfahren lassen, frisst er das. Ich setz doch nicht den Führerschein aufs Spiel, nur weil die nicht rechnen können! Da ist das Hemd auch näher wie die Hose.
                              Seitdem man uns einmal angeschissen hat, führen wir Timer, in denen alles an Unregelmäßigkeiten mit Namen und Uhrzeit etc. festgehalten wird. Die Touren mit Fz-Kennzeichen sowieso, weil wir viel springen. War schon öfter mal nützlich, wenn man uns was an die Backe hängen wollte.:unibrow:

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