Gaildorf. Die Aus- und Weiterbildung für Fahrer von Lastwagen über 3,5 Tonnen und Fahrer von Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen ist auch in Gaildorf möglich.
Aufgrund der EU-Richtlinie 203/59 hat sich bei der Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer (Lkw- und Omnibusfahrer) einiges geändert. Nach dem EU-Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen Lkw- und Busfahrer, die den Führerschein neu erwerben, zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine Qualifikation absolvieren, die in Form einer beschleunigten Grundqualifikation abgelegt werden kann. Erst nach Bestehen einer Prüfung vor der IHK dürfen sie gewerblich fahren.
Lkw- und Busfahrer, die bereits einen Führerschein besitzen, müssen eine Weiterbildung absolvieren, die insgesamt 35 Stunden (fünf Tage á sieben Stunden) umfasst. Daher müssen Busfahrer die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 erworben haben, bis zum 10. September 2013 ihre Weiterbildung gemacht haben. Lkw-Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen bis zur nächsten Führerscheinverlängerung, spätestens bis zum 10. September 2014, ihre Weiterbildung absolviert haben, so die Vorschrift.
Um den immer komplexer werdenden Anforderungen in den Bereichen Verkehr und Logistik gerecht zu werden, hat sich die Gaildorfer Fahrschule Bigfoot im Jahr 2008 entschieden, mit der Kraftverkehrs-Schule (KVS) Ulm OHG eine Kooperation einzugehen. Nachdem schon zahlreiche Weiterbildungen organisiert wurden - nächster Termin ist der 24. April -, führt die Kooperation eine beschleunigt Grundqualifikation durch, die am 1. Juni beginnt und an der auch Teilnehmer aus den umliegenden Fahrschulen teilnehmen können. Anmeldungen sind möglich bei der Fahrschule Bigfoot oder bei der KVS Ulm.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgängen bietet die Kooperation auch maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an wie "Inhouse"-Schulungen für Gabelstaplerfahrer, Ladungssicherung- und Gefahrgut-Lehrgänge (gemäß § 6 GbV). Kompetente Dozenten garantieren die Vermittlung fundierter theoretischer Kenntnisse, umfassende Praxisorientierung und Prüfungsvorbereitung. Der Qualitätsstandard der Kraftverkehrs-Schule Ulm wurde am 18. Mai 2009 durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWW bestätigt.
Quelle: südwest presse
Aufgrund der EU-Richtlinie 203/59 hat sich bei der Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer (Lkw- und Omnibusfahrer) einiges geändert. Nach dem EU-Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen Lkw- und Busfahrer, die den Führerschein neu erwerben, zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine Qualifikation absolvieren, die in Form einer beschleunigten Grundqualifikation abgelegt werden kann. Erst nach Bestehen einer Prüfung vor der IHK dürfen sie gewerblich fahren.
Lkw- und Busfahrer, die bereits einen Führerschein besitzen, müssen eine Weiterbildung absolvieren, die insgesamt 35 Stunden (fünf Tage á sieben Stunden) umfasst. Daher müssen Busfahrer die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 erworben haben, bis zum 10. September 2013 ihre Weiterbildung gemacht haben. Lkw-Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen bis zur nächsten Führerscheinverlängerung, spätestens bis zum 10. September 2014, ihre Weiterbildung absolviert haben, so die Vorschrift.
Um den immer komplexer werdenden Anforderungen in den Bereichen Verkehr und Logistik gerecht zu werden, hat sich die Gaildorfer Fahrschule Bigfoot im Jahr 2008 entschieden, mit der Kraftverkehrs-Schule (KVS) Ulm OHG eine Kooperation einzugehen. Nachdem schon zahlreiche Weiterbildungen organisiert wurden - nächster Termin ist der 24. April -, führt die Kooperation eine beschleunigt Grundqualifikation durch, die am 1. Juni beginnt und an der auch Teilnehmer aus den umliegenden Fahrschulen teilnehmen können. Anmeldungen sind möglich bei der Fahrschule Bigfoot oder bei der KVS Ulm.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgängen bietet die Kooperation auch maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an wie "Inhouse"-Schulungen für Gabelstaplerfahrer, Ladungssicherung- und Gefahrgut-Lehrgänge (gemäß § 6 GbV). Kompetente Dozenten garantieren die Vermittlung fundierter theoretischer Kenntnisse, umfassende Praxisorientierung und Prüfungsvorbereitung. Der Qualitätsstandard der Kraftverkehrs-Schule Ulm wurde am 18. Mai 2009 durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWW bestätigt.
Quelle: südwest presse
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