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Blitzeis

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  • Blitzeis

    Mal eine Frage ins Forum, ist bei Witterungseinflüssen wie Blitzeis oder Sturm die Möglchkeit der Konventionalstrafe seitens des Empfängers eigentlich aufgehoben.

    Denn um der eigenen Sicherheit willen, sollte man bei Blitzeis so lange sein fahrzeug nicht bewegen, bis der Streudienst durch ist und die Straße wieder befahrbar - besser gesagt: berutschbar - ist.

    Die Gefahr von Blitzeis ist immer dann gegeben, wenn es zu feinem Niederschlag (Sprühregen) nach langer knackiger Kälte - Minusgraden - kommt.

    Wer kann dazu was sagen, wie es damit aussieht?
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    ich vermute mal,das es in den Bereich der höheren Gewalten geht..
    Hubraum statt Spoiler ;)

    Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

    MVH Thomas

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    • #3
      nur wer schonmal auf Blitzeis geraten ist, kann sagen wie das ist....
      man sieht es nicht und es gibt auch kein Warnschild.... auf einmal geht die Lutzie ab
      headbanging
      Carola :)

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      • #4
        Und es macht bestimmt kein spass, auf Blitzeis zu kommen, das fahrzeug geht überall hin nur nicht wo es hin soll.

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        • #5
          Egal ob es Blitzeis ist oder sonst irgendein Eis auf der Straße oder meinetwegen ein Sturm - wenn man sein Fahrzeug nicht mehr sicher bewegen kann, bleibt man stehen. Konventionalstrafe ist a) Chefes Problem und b) sicherlich nicht so kostspielig in der Summe wie ein neuer Lkw, der Verdienstausfall und meine Beerdigungskosten.
          "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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          • #6
            Blitzeis

            Konventionalstrafe hin,Dispo-Gemecker her,Sicherheit geht immer(!!!!) vor.Ich werde bezahlt ,um zu fahren,nicht um mich totzufahren.Man will ja sicher ankommen mit unbeschädigter Fracht und mit unbeschädigter Gesundheit.Lieber später ankommen als gar nicht :D
            Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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            • #7
              Re: Blitzeis

              Zitat von JARU1969
              Mal eine Frage ins Forum, ist bei Witterungseinflüssen wie Blitzeis oder Sturm die Möglchkeit der Konventionalstrafe seitens des Empfängers eigentlich aufgehoben.

              Denn um der eigenen Sicherheit willen, sollte man bei Blitzeis so lange sein fahrzeug nicht bewegen, bis der Streudienst durch ist und die Straße wieder befahrbar - besser gesagt: berutschbar - ist.

              Die Gefahr von Blitzeis ist immer dann gegeben, wenn es zu feinem Niederschlag (Sprühregen) nach langer knackiger Kälte - Minusgraden - kommt.

              Wer kann dazu was sagen, wie es damit aussieht?
              wer derartig enge aufträge annimmt das kurzzeitige wetterkapriolen schon zu finanziellen einbußen führen er hat im transportgeschäft nichts verloren.
              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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              • #8
                Wenn Terminfrachten wegen z.B. Blitzeis, Schnee oder andere Wetterkapriolen nicht rechtzeitig den Bestimmer erreichen, dann hat das was mit "höherer Gewalt" zu tun und hat somit keinerlei Konsequenzen auf irgendwelche Vertragsbestimmungen. Höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.

                Dadurch wird auch der Einpruch von Bodo nichtig, weil auch bei exakten Zeitabsprachen, ein Termin durch unvorhersehbare Wetterereignisse verschoben werden kann.
                Zitat von Robert Lyndt:
                "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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