Mal eine Frage ins Forum, ist bei Witterungseinflüssen wie Blitzeis oder Sturm die Möglchkeit der Konventionalstrafe seitens des Empfängers eigentlich aufgehoben.
Denn um der eigenen Sicherheit willen, sollte man bei Blitzeis so lange sein fahrzeug nicht bewegen, bis der Streudienst durch ist und die Straße wieder befahrbar - besser gesagt: berutschbar - ist.
Die Gefahr von Blitzeis ist immer dann gegeben, wenn es zu feinem Niederschlag (Sprühregen) nach langer knackiger Kälte - Minusgraden - kommt.
Wer kann dazu was sagen, wie es damit aussieht?
Denn um der eigenen Sicherheit willen, sollte man bei Blitzeis so lange sein fahrzeug nicht bewegen, bis der Streudienst durch ist und die Straße wieder befahrbar - besser gesagt: berutschbar - ist.
Die Gefahr von Blitzeis ist immer dann gegeben, wenn es zu feinem Niederschlag (Sprühregen) nach langer knackiger Kälte - Minusgraden - kommt.
Wer kann dazu was sagen, wie es damit aussieht?
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