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    Ersteinmal ein Freundliches Hallo von dem ,,Neuen´´:)

    Als neuer in der Branche hat man ja immer einige Fragen, und bin hier so wie ich denke auf ein recht hilfreiches Forum gestoßen..!

    Zu meiner Frage...
    Ich bin in einem Unternehmen tätig (keine Spedition) mit mehreren LKW´S.
    Somit wechseln unsere Jungs immer die Auto´s untereinander!
    Dann is es meist so, das wir an einen bestimmten Ort Fahren z.b. Spanien! 1400 km in 2 Tagen...passt ja alles soweit! Lenkzeiten usw.dollen und werden meist strikt eingehalten! Jetzt is es aber so, das ich Mo.morgens evtl.noch ein paar sachen Laden muss, danach dann in Richtung Spanien Starte! Da gleich meine erste Frage...eigentlich müsste icch ja bereits bei Arbeitsbeginn, also auch die Ladetätigkeit schon die Tachoscheibe eingelegt haben oder? Also als andere Tätigkeit! Dann würde mir diese Zeit aber bei der Lenkzeit fehlen oder? Weiter geht´s dann wenn ich angekommen bin, sagen wir Di.Abend! Auto hinstellen und Fertig! Dann aber bin ich hier zum Arbeiten, soll heißen bis zu 10 std.am Tag, teils auch mit We.! Wenn ich jetzt die Woche darauf wieder Heim soll, kann ich meist Pünktlich Do.morgend Starten, so das ich Fr.Abends wieder Daheim bin! Da die nächste Frage...darf ich das eigentlich? Klar bekomm ich nen Urlaubsschein ausgestellt, der mit meiner letzten Lenkzeit aufhört bis zu meiner Abfahrtszeit! Aber eigentlich hab ich ja in dieser Zeit auch gearbeitet! Was nun? Das eine unterliegt dem ,,Normalen`` Arbeitgeber Gesetzt und das andere dem des Berufskraftfahrer oder...wenn sich aber nun wie in diesem Fall die 2 Überschneiden?
    Will ja nur mal bescheid wissen falls ich mal in erklärungsnot gerate...;-)

    Vielen Dank im Vorraus
    Henry

  • #2
    Kurz gesagt... für jeden angestellten Arbeiter (also auch für dich) gilt auch das Arbeitszeitgesetz... heißt also: normal 8 Stunden max. 8 Stunden am Tag arbeiten. Das gilt für jeden Kraftfahrer.

    Also:
    Wenn du 9 Stunden am Tag ein Fahrzeug lenkst - sind das 8 Stunden Arbeitszeit.
    Wenn du dann noch 1 Stunde belädst macht das zusammen 10 Stunden an einem Tag. Ende! Du musst 11 Stunden Schichtpause innerhalb von 24 Stunden machen.sind wir also bei Schichtpause plus Arbeitszeit bei 21 Stunden. Die restlichen 3 Stunden darfst du mit Pause (z.B. deine 45min nach 4,5 Stunden Lenken) und Bereitschaftszeit füllen. Das ist nur ein Beispiel, denn du darfst deine Ruhezeit 3x verkürzen und 2x in einer Woche 10 Stunden fahren und die 10 Stunden Arbeitszeit am Tag gelten auch nur wenn der Durchschnitt in 4 Monaten 48 Stunden / Woche nicht überschreitet...

    Und: Ja, gleich zu Arbeitsbeginn musst du anfangen deine Arbeitszeit nachzuweisen...
    Und: Ja, im Endeffekt fehlt dir diese Zeit an der Lenkzeit, also an der täglichen Arbeitszeit.
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Soweit war mir das auch alles klar...! Also mit den Lenkzeiten!
      Das heisst, das meine stundenzettel ebenfalls als Arbeitszeitnachweis gelten oder? Also nich Tachoscheibe sondern die von der Firma auch!? Jetzt bekomm ich aber nen Urlaubszettel ausgestellt auf dem steht das ich den Tag vor der Abreise nicht gearbeitet habe...aber auf dem Stundenzettel der Firma stehen ja die Stunden! Also eher unsinn oder? Will kein Krieg mit der Firma anfangen oder so...aber zzt.is es echt Heftig bei uns! Teilweise geben sich die Jungs nur noch die Schlüssel in die Hand! Leben und Leben lassen! Sind teilweise zwischen 36 und 40 Wochen im Jahr nicht Daheim! Wenn dann solch Lange Anreisen sind wie Spanien oder Süd-Italien und davor oder noch besser danach gleich Ausgeldan werden soll, werd ich in Zukunft mal bissi mehr auf die Gesetzte hinweisen müssen...! Soll heißen wenn ich in nen kontrolle gerate, seh ich besser zu das der Beamte besser nur die Tachoscheiben und Urlaubszettel sieht und nicht meine Tatsächlichen Arbeitszeitnachweise oder...

      Danke im Vorraus
      Henry

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      • #4
        Nein, du brauchst ein ausgefülltes Formblatt für die berücksichtigungsfreien Zeiten.

        Ich verlinke hier mal ein PDF-Dokument der IHK Ostwürtemberg in dem dieses Thema sicherlich deutlich erklärt wird:

        http://www.ostwuerttemberg.ihk.de/do...cheinigung.pdf

        falls jetzt noch Fragen sind... dann frage!
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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