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Navi-Bedienung grob fahrlässig

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  • Navi-Bedienung grob fahrlässig

    Wer während der Fahrt Daten in sein Navigationsgerät eingibt oder sich unmittelbar nach der Beendigung eines Überholvorganges beim Wiedereinscheren durch einen Blick auf das Navi über seinen Standort vergewissert,der handelt grob fahrlässig.
    Ein Verkehrsteilnehmer, der beim Wiedereinscheren auf seinen Navi-Bildschirm geblickt und dabei Daten eingegeben hatte,übersah andere Fahrzeuge,die erheblich langsamer vor ihm auf der rechten Spur unterwegs waren.Es kam zum Unfall. Bei der Regulierung konnte sich der Mann nicht auf die mit dem Vermieter seines Fahrzeuges vereinbarte Selbstbeteiligung beschränken,sondern mußte den gesamten Schaden aus eigener Tasche zahlen.

    Landgericht Potsdam-Aktenzeichen 6O32/09
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    die Daten sollte man ja schon vorm Losfahren eingeben...
    und warum muß man aufs Navi gucken?
    die Tante spricht und meckert doch von alleine

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    • #3
      also die zieladresse sollte man schon vor dem starten eingeben - dauert ja nur sekunden, und wärend der fahrt schau ich nur ab und zu drauf um sicher zu stellen das ich noch auf der strecke bin, rest km zum ziel bzw restliche zeit.
      wobei ich rest strecke und ankunfzeit selber überschlage weil die vom navi nicht stimmt - zumindest nicht bei längeren strecken

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      • #4
        Mein Navi zeigt mir am Anfang immer an, das eine Bedienung während der fahrt verboten ist und ich muss dies mit OK bestätigen.

        Und was soll man dazu noch sagen ? Beim Wiedereinscheren aufs Navi schauen muss nicht sein, würde ich auch nicht machen, ebensowenig beim Abbiegen, oder bei dichtem Verkehr in Städten.
        Aber ich würde auch nicht in einen U-Bahn Schacht fahren oder in einen Volkspark nur weil mein Navi meint, das wäre der schnellste Weg. Leider gibt es immer wieder solche Leute, die ihr Hirn abschalten.

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        • #5
          Ist genau wie simsen.....wenns kracht, finde ich es nur richtig, wenn der Verursacher den Schaden zahlen soll.....

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          • #6
            Es ist erwiesen, das die Bedienung des Navis bgenauso ablenkt wie das SMS schreiben während der Fahrt. Nur die BKatV gibt nicht direkt etwas zum Bedienen des Navis her, daher denken viele das es ok ist an dem Teil während der Fahrt rumzuspielen... wenn es dadurch zu einem Unfall kommt wird man sich Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit anlasten lassen müssen...
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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